Voraussetzungen für den Met-Verkauf auf MA-Märkten
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Eintrag #1 vom 10. Feb. 2004 18:09 Uhr
Andrea Werry
Hallo!
Wir haben letztens mit dem Gedanken gespielt, unseren äußerst deliziösen Met auf einem der nächsten Märkte feilzubieten. Alles im gaanz kleinen Rahmen. Wer von Euch weiß, was man dazu beachten muß? Brauchen wir einen Gewerbeschein, ein Gesundheitszeugnis u.s.w.? Was müssen wir bei der Met-Herstellung berücksichtigen?
Vielen Dank schon mal für jede Meldung!
Ich hab schon ohne Ende ‘gegoogelt’, kam aber nix wirklich Informatives bei rum.
Werrine
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Eintrag #2 vom 10. Feb. 2004 18:36 Uhr
Manuela Münzner
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Voraussetzungen für den Met-Verkauf auf MA-Märkten
Auf jeden Fall braucht ihr ein Gesundheitszeugnis und zwar das Große. Die Einzelheiten wie man es bekommt erfahrt ihr bei eurem Gesundheitsamt und wenn ich mich nicht sehr irre, müßt ihr ein Kleingewerbe anmelden. Würde mich aber unbedingt bei den zuständigen Behörden absichern.
Grüße, Erin
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Eintrag #3 vom 11. Feb. 2004 21:58 Uhr
Martin Heidenreich
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Salve,
….. grande Problema!
Verkaufst Du Met,den Du vorher selbst vom Hersteller im öffentlichen Handel erworben hast, brauchst Du eine Schankgenehmigung und fließend heißes Wasser. Kein Thema also, wenn Du auf einen Markt fährst, zumal auf solchen Veranstaltungen meistens eine sog. "befristete Schankgenehmigung" vom Veranstalter ausgestellt wird, in der explizit die aufs Wochenende begrenzte Wirkungsdauer festgehalten wird.
Ein Spaß wird´s aber, wenn Du den Met, wie Du sagst, selbst zusammenrührst, denn: um den dann gewerblich zu verkaufen mußt du Alloholsteuer blechen. Die ist nicht zu knapp was das kleinste Problem ist…
… schwierig wirds jetzt: Du brauchst eine Anlage, bei der Alkoholgehalt genaustens gemessen wird und zwar BEVOR du die Möglichkeit hat, welchen abzuzweigen. Das ist gesetzlich nur mit einer geschlossen verplomten Gäranlage möglich.
Alle Monat (soweit ich mich erinnere) schneit dann der Trachtenverein Grün-Weiß bei dir rein und kontrolliert, ob Du nicht etwa mehr produziert hast und ob alles noch so ist, wies der Fiskus haben will…
Damit nicht genug: für das große Gesundheitszeugnis muss deine Anlage steril sein UND darf nur aus ganz bestimmten Material sein (ich glaub Alu… oder… mir fällt das Wort für dieses silberglänzende Nichtstahldingens gerade net ein). Der Einmachkochtopp ist ABSOLUT disqualifiziert. Des weiteren musst Du auch noch bei der Bearbeitung der Rohstoffe aufpassen. Ein Haarnetz tragen ist da noch das einfachste.
Der Spaß geht noch weiter über Etikettierung (Klebersorte!) und Verkorkung.
Last but not least musst Du eine exakte (mind. eine Nachkommastelle) Alkoholgehaltsangabe auf dem Etikett haben.
Ich hab da bei uns mal angefragt. Das was beschrieben ist, ist nur das, an was ich mich erinnere. Mal ehrlich: ich glaub Du solltest beim "Verschenken mit gutgemeintem Spendenobulus" bleiben. Vorsicht: auch beim privaten Herstellen von Alkohol gibt´s ne Grenze. Ich glaub die liegt bei 200 l pro Person p.a. für nicht Hochprozentigen.
Korrigiert mich, wenn ich irgendwo falsch liege..
Wolf von Miroldes
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Eintrag #4 vom 12. Feb. 2004 21:04 Uhr
Andrea Werry
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Also wenn das so ein Aufwand ist, dann werden wir das Zeugs lieber selbst trinken oder verschenken. Es handelt sich hier schließlich nicht um eine Massenproduktion sondern um den Inhalt des einen oder anderen Weinballons, also nur wenige aber dafür aber um so leckerere Liter Met, der da so in unserer Küche vor sich her gärt.
Ganz lieben Dank für Eure Kommentare!
Werrine
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Eintrag #5 vom 13. Feb. 2004 08:32 Uhr
Harald Sill
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Hallo Andrea.
Das mit dem Met habe ich auch schon gemacht. War von kurzer Dauer.
Klar ist man Stolz das man so leckeren Met herstellen kann und überdies ein bisschen den eigenen Bedarf zu finanzieren ist auch kein schlechter Effekt.
Aber Wenn Du bedenkst dass da ganz ordentlich Liebe drin steckt eignet sich der Met wirklich besser für gemütliches Beisammen sein und Geschenke.
Wobei ich selbst vom Alkohol schenken etwas abgekommen bin.
Zudem hat sich der Honigpreis des billigsten Honigs in den letzten Jahren fast verdreifacht.
Da teile ich mein Stöffchen lieber mit Leuten die es zu schätzen wissen und probiere auch mal von andere Leute Leckereien, anstatt mir auch noch die Arbeit mit den Flaschen und dem Herumgeschleppe zu machen.
Gute Tage
Harwalt von Biberach, freie Ritterschaft Baden
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Eintrag #6 vom 14. Apr. 2004 18:42 Uhr
Thomas Müller
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Na da habe ich andere Informationen. Meine Frau verkauft seit Jahren hobbymäßig u.a. selbstgemachten Eierlikör (!) auf Weihnachts- und anderen Märkten und hatte noch nie ein Problem. Alles was sie brauchte war eine das Infektionsschutzgesetz betreffende Belehrung im Gesundheitsamt samt ausgestellter Bescheinigung. Dieses habe ich seit kurzem nun auch, da ich jetzt auf Mittelaltermärkten selbstgemachten Met gegen einen freiwilligen Unkostenobulus anbieten werde.
Dort wurde eindeutig gesagt, dass seit Anfang 2001 das Gesundheitszeugnis durch diese Belehrung abgelöst wurde - und um mich herum saßen NUR Gewerbliche. Klingt auch logisch, denn was nützt ein Gesungheitszeugnis, wenn du 2 Wochen später doch die Pest am Hals hast, aber immer noch verderbliche und infektionsfähige Lebensmittel verkaufen darfst, die du vorher mit deinen Händen hergestellt hast.
Ich werde mich aber nochmals erkundigen, vor allem was Alkohol angeht und poste nochmal, wenn ich mich irre.
Thomas
Thomas
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Eintrag #7 vom 15. Apr. 2004 08:25 Uhr
Ameli
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Hallo Thomas,
ich glaube, es macht einen Unterschied, ob Du den Alkohol selbst durch Gärung hergestellt hast, eventuell sogar destilliert hast (Brennrecht!) oder ob Du mit fertigem Alkohol mischst (Likör!).
Gruß
Ameli
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Eintrag #8 vom 17. Apr. 2004 11:57 Uhr
Thomas Müller
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Hallo Ameli,
ich habe nochmal beim hiesigen Gesundheitsamt angerufen, dort leitete man mich zum Lebensmitteluntersuchungsamt weiter. Dort sagte man mir, ich müsse den Met besonders kennzeichnen, wenn ich ihn in geschlossenen Behältern (Flaschen) anbiete. Lasse ich jedoch aus kleinen Bechern o.ä. probieren, wäre das kein Problem. Schizophren, schließlich könnte ich theoretisch (und praktisch) auch mit letzterer Variante jemandem schaden, wenn ich unsauber arbeite.
Super, deutsches Recht.
Gruß
Thomas
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Eintrag #9 vom 18. Apr. 2004 19:28 Uhr
Harald Sill
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@Thomas.
Ist das dann nicht schon wieder Ausschank?
Oder umgeht mand das mit dem "probieren" aus "kleinen" Bechern?
Harwalt von Biberach
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Eintrag #10 vom 06. Mai. 2004 18:01 Uhr
Thomas Müller
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Hallo Harwalt,
so wie man es mir dort erklärte, geht es nur darum, ob es in geschlossenen (Flaschen) oder offenen (z.B. Bechern) angeboten wird. Nachvollziehbar ist das jedenfalls nicht.
Thomas
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Eintrag #11 vom 10. Mai. 2004 11:56 Uhr
Stella
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Thomas,
entscheidend ist das "Probieren", der Herr im Amt meinte sicherlich im Sinne von kostenfreier Warenprobe. Die Lebensmittelgesetze und auch die Ausschankgesetze in Deutschland haben eine wichtige Kernaussage. Es geht immer um den VERKAUF von Lebensmitteln. Solange Du also Met "verschenkst" geht das ohne Probleme.
Grüße Rita, Hotelfachfrau a.D., hat sich jahrelang mit diesen Themen rumgeschlagen
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