Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Verwendung von Wappen

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Eintrag #1 vom 28. Mrz. 2008 12:12 Uhr Stephan Schoeber  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Stephan Schoeber eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo zusammen,
ich bin ein Mittelalterneuling und benötige eure Hilfe (über die Suchfunktion "Wappen" habe ich keine passende Antwort gfunden.)
Die Frage die ich habe ist folgende:
Ich möchte mit ein paar anderen MA-Begeisterten ein Adelsgeschlecht darstellen das ausgestorben ist (Zeitraum der Datstellung 1250 - 1350). Wir möchten nun, das Wappen dieses Adelsgeschlecht verwenden.
Gibt es irgendwelche Dinge die zu beachten sind? Oder bei welchen Stellen kann ich mir die Erlaubnis zur Verwendung des Wappen einholen?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten
Gruss
Stephan

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Eintrag #2 vom 28. Mrz. 2008 12:21 Uhr Jens (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.

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Ich weiss, es ist Off-Topic, aber ich kann nicht anders: 1250-1350 ist ein viel zu großer Zeitrahmen für eine Darstellung, um sie gescheit zu machen. Ich rate dringenst, sich auf eine Jahreszahl plus/minus 10 (im 14ten besser 5) Jahre einzuschränken.
Zwischen 1250 und 1350 liegen nicht Welten, sondern Universen.
Zwecks Wappen würd ich da fragen: wwwmuenchner-wappen-herold.de

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Eintrag #3 vom 28. Mrz. 2008 13:27 Uhr Stephan Schoeber  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Stephan Schoeber eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo
danke für die Mitteilung des Links.
Bezüglich des Zeitraums, werden wir uns sicherlich noch stärker einschränken. Da wir jedoch noch am Anfang stehen, wollten wir uns erstmal einen "sehr groben" Zeitrahmen setzen. Denkbar ist jedoch auch, das wir zwei Unterschiedliche Personen aus unterschiedlichen Zeiten darstellen, was jedoch sehr kostenintensiv werden wird.
Wie gesagt wir stehen noch am Anfang und werden sehen wohin wir uns entwickeln.
Gruss
Stephan

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Eintrag #4 vom 28. Mrz. 2008 15:05 Uhr Jens (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.

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Immer noch Off-Topic, aber das ist nunmal wichtig: Stephan, liess doch mal etwas im Einsteigerforum etc. quer, nahezu überall wirst Du lesen, dass man sich besser von vorneherein genauer festlegt. Dieser Rat kommt von Leuten, die ettliche Jahre Erfahrung haben- könnt ihr also ruhig glauben ;)
Erst grob festlegen und entwickeln klappt nicht- das einzige, wohin es sich entwickelt, ist dann auseinander.
Wenn ihr Qualität anstrebt, ist das einzig sinnvolle, gleich zu Anfang möglichst genau festzulegen, wann und wo, und möglichst tief einzusteigen (das am Rande, von wegen Adelsdarstellung).
Wenn ihr noch nicht mal die Zeit wisst, ist das Wappen euer kleinstes Problem.

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Eintrag #5 vom 29. Mrz. 2008 09:18 Uhr Dirk Hülsemann  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Dirk Hülsemann eine Nachricht zu schreiben.

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generell darf man keine familienwappen führen wenn man nicht zu der familie gehört, auch wenn sie im mannesstamm ausgestorben sind darf man es nicht. man darf aber alle teile eines vorhandenen wappens verwenden, muß sie nur heraldisch neu gestalten. wenn du es genau machen willst, wende dich gleich an den richtigen verein: "der herold" verein für heraldik, genealogie und verwandte wissenschaften in berlin-dahlem, archivstr. 12-14 die sind für alle deutschen wappen zuständig. wenn du adressen für andere europäische länder brauchst melde dich noch mal

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Eintrag #6 vom 29. Mrz. 2008 09:28 Uhr Stephan Schoeber  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Stephan Schoeber eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Dirk,
danke für deine Antwort.
Ich habe in der Zwischenzeit beim "googeln" mehre Informationen gelesen das man es nciht darf, jedoch keine Informationen auf welches Recht / Gesetz oder sonstiges sich dieses bezieht.
Kannst du mir da weiterhelfen?
Bezüglich des Wappens.
Ich habe weiterhin beim "googeln" herausgefunden, das dieses Adelsgeschlecht in seiner Zeit bzw. durch Erbheirat neu entstandenen Erblinien verschiedene Wappen hatte.
Wenn ich deine Ausführung richtig verstehe, würde eine Kombination aus diesen verschiedenen Wappen nicht verboten sein (sofern nciht schon eine andere Person auf die gleiche Idee gekommen ist und dieses Wappen hat) Ist das so richtig?
Gruss
Stephan

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Eintrag #7 vom 29. Mrz. 2008 09:49 Uhr Andreas Pilz   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht Wenn ich mich nicht irre..

Können da mehrere Rechtsgebiete betroffen sein.
Zum einen werden Wappen über das Namensrech (§12 BGB) geschützt. Siehe dazu das Urteil des BGHs vom 28. März 2002 "Düsseldorfer Stadtwappen" AZ: I ZR 235/99 wwwrws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo86652.htm.
Darüber Hinaus kann die künstlerische Ausgestaltung durch die Schutzvorschriften des Urheberrechtsgesetz geschützt sein.
Markenrechtliche Ansprüche können ebenso vorkommen, wenn das Wappen z.B. als Bildmarke für ein Produkt eingetragen ist.
Bundes- und Landeswappen sind nach §5 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz zwar als amtliche Werke gemeinfrei, ihre unberechtigte Führung ist aber nach §124 Ordnungswidrigkeitengesetz nicht erlaubt.
Wappen von Gemeinden können über Landesrecht oder aber kommunale Wappensatzungen geschützt sein. Dieser Schutz ist aber auf einen abgegrenzten Geltungsbereich beschränkt (Gemeindesatzungen gelten nur innerhalb der Gemeinde, Landesrecht dann nur in dem Bundesland).
Wie man sieht, kann die Rechtsgrundlage bei jedem Wappen individuell verschieden sein.
mfg
Andreas

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Eintrag #8 vom 31. Mrz. 2008 11:52 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Nichts ist für die Ewigkeit... Oder: Wappenaneignung ganz einfach

Ich plauder nun mal aus meinen eigenen Erfahrungen…
Ich selber hab vor etlichen Jahren auch einen Verein mitbegründet (aus dem ich allerdings vor ner guten Weile ausgestiegen bin…), der anfangs einen Zeitraum von etwa 150 Jahren darstellen wollte.
Das war mir allerdings zu ungenau, so dass ich mich relativ schnell auf Ende 13. Jh. festgelegt hatte…
Meine damalige Lebensgefährtin hatte ne Burgruine direkt vor der Haustür, also war klar wen ich darstelle.
Und dann:
Recherchieren wer da gehaust hat, einen aussuchen den man darstellen will, welche Funktion/Position derjenige innehatte (in meinem Fall leider n reichsunmittelbarer Graf…) und dann auf die Suche nach dem oder den Wappen…
Dazu ist Google komplett ungeeignet, lieber mal n Tag frei nehmen und in die Bibliothek.
Dann den Index zum Siebmacher durchwälzen, den entsprechenden Band (in meinem Fall Bayerischer Adel, Abgestorbene I).
Mit diesen Infos dann beizeiten in das zuständige Staatsarchiv und Urkunden sichten.
Sollte sich dabei ergeben, dass es einen Rechtsnachfolger (in meinem Fall das Haus Wittelsbach als Käufer der Grafschaft Hals, dies kann aber auch eine Privatperson oder eine politische Gemeinde sein) gibt diesen per E-Mail kontaktieren, sein Anliegen schildern (wenn nötig auch noch mit ein wenig Warum, Wieso, Weshalb) und dann hat man die Erlaubnis, das Wappen für die historische Darstellung zu verwenden.
Etwas Fingerspitzengefühl braucht man allerdings, wenn der Wappeninhaber das Wappen (oder Teile davon) noch selbst verwendet, aber auch hier bedarf es keiner Zauberei!
In allen übrigen Fällen heißt´s einfach:
Wo kein Kläger, da kein Richter!

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Eintrag #9 vom 31. Mrz. 2008 18:14 Uhr Andreas Pilz   Nachricht

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Der Tipp "Wo kein Kläger, da kein Richter" ist natürlich super..
Hilft einem sehr weiter, wenn sich dann doch mal ein Kläger findet, und man plötzlich eine Abmahnung vor sich liegen hat (mit Kostennote des Anwalts).
Den besten Rat den man geben kann: Bei Rechtsunsicherheit entweder die Finger davon lassen, oder sich Rechtssicherheit über einen spezialisierten Anwalt holen (ist meistens billiger, als die Kostennote bei einer Abmahnung, und selbst wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, so haftet der eigene Anwalt für seine Auskunft).

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Eintrag #10 vom 02. Apr. 2008 09:14 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

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Aber genau deswegen hab ich die Recherche lang und breit beschrieben!
Vielleicht hab ich mich etwas unklar ausgedrückt, aber hier nochmal tabellarisch:
1. Dargestellte Person festlegen
2. Nachschlagen, ob ein Wappen zu dieser Person zu finden ist
3a. Wenn kein Wappen auffindbar ist: in einem engen Rahmen seine Phantasie spielen lassen (also zeitlich und heraldisch passend)
3b. Wenn ein Wappen auffindbar ist: den aktuellen Besitzer ausfindig machen
4a. Wenn kein Besitzer, also auch keine Gemeinde oder Stadt zu finden ist, der/die das Wappen in Gebrauch hat steht einer Verwendung nur wenig im Wege, solange man das Wappen NUR für die historische Darstellung benutzt (nach Meinung etlicher von mir befragter Heraldiker!)
4b. Lässt sich ein Besitzer finden direkt und unverblümt anfragen ob man das Wappen verwenden darf.
Im übrigen darf ich anmerken:
Einen guten Rechtsschutz braucht man als aktiver Mittelalterlicher sowieso, also von vorneherein darauf achten.
Und mit diesem sollte es dann auch weniger ein Problem geben, sich explizit auf die historische Darstellung zu berufen.
Natürlich bezieht sich das ganze darauf, dass man nicht gerade die Wappen der Grafen von Ortenburg-Tambach oder der Fürsten von Starhemberg verwendet und sich, am besten in voller Wappenpracht, aufführt wie ne Wildsau um 3 Uhr morgens…
Und wie bereits erwähnt, ich spreche aus eigener Erfahrung und hatte bis jetzt keine Probleme, weder mit den Wappen derer von Hals, Uttendorf, Baumgarten oder Liechtenwinkel…

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