Eintrag #1 vom 13. Jun. 2007 17:23 Uhr
Jörg Wulfes
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Hallo zusammen,
meine Familie und ich werden dieses Jahr den Schritt wagen und unsere mittelalterlichen Handwerkskünste nebst selbst hergestellten Waren auf Märkten "zur Schau" stellen.
Da wir dies sicherlich für einige Jahre machen wollen, habe ich ein Reisegewerbe angemeldet und dieses Gewerbe auch beim Finanzamt angegeben.
Wir werden zwar nicht reich dabei werden, aber es soll alles seine Richtigkeit haben.
Nun steht in einem Vertrag eines Veranstalters, das er davon ausgeht, das man eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Leuchtet ja auch irgendwie ein. Wenn jemand über die Abspannung stolpert und sich die Zähne einschlägt, oder wenn ein Span ins Auge eines Besuchers fliegt, ich möchte für den schaden nicht haftbar gemacht werden können.
Nun haben wir keinerlei Gefühl dafür, was so eine Versicherung kostet, bzw. kosten darf. Unser Versicherungsvertreter hat uns nun eine "Haftpflichtversicherung für einmalige Veranstaltungen (kurzfristige Risiken)) angeboten, welche pro Veranstaltung 50 Euro plus 9,50 Euro Versicherungssteuer kostet; ein Haufen Geld, welches erst einmal verdient sein muss/will.
Hat irgend jemand von Euch hier Erfahrungswerte?
Unsere kleine Schar wird in der ersten Zeit sicherlich nicht mehr als 4 - 6 Märkte im Jahr bestreiten, zumal wir immer mit unseren Kindern unterwegs sein werden. Aber absichern wollen wir uns schon, sonnst kann aus dem Spaß ganz schnell bitterer Ernst werden.
Gruß Jörg ( von Grex Luporum)
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Eintrag #2 vom 19. Jun. 2007 20:13 Uhr
Ranes Haduwolff
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Grüß Euch,
…also, das ist garnicht so einfach.
Die Verkehrssicherungspflicht hat der Auftraggeber, bzw.. der, dem das Gelände gehört. Das ist für Euch erst mal zweitrangig.
Ebenso ist der Auftraggeber derjenige, der eine Versicherung haben sollte.
Der Ausrichter muss sich persönlich überzeugen, ob die Stände stabil stehen und nicht gefährdend sind (Stolperfallen, Rettungwege, Einturzgefahr, Brandgefahr usw).
Als Lager/Standbesitzer haftet ihr letztendlich nur, wenn Euch grobe Fahrlässigkeit bzw. Absicht nachweisbar ist.
Eine Handwerksdarstellung, die "im Auftrag" des Marktausrichters erfolgt, ist sozusagen sein Problem, das er nur bedingt abwälzen kann.
Wenn ihr eine Haftpflicht abschliesst, so seid vorsichtig, denn die meisten Versicherungen reden sich im Falle eines Falles so raus, daß sie die Angelegenheit als Vertragsproblem hinstellen, und Verträge und deren Inhalt müssen gesondert versichert werden.
Am günstigsten kommt Ihr weg, wenn Ihr einen Verein gründet und eine Vereinshaftpflicht abschliesst, aber wer will das schon…
Erkundigt Euch bei verschiedenen Versicherungen und guckt mal in den eigenen Haftpflichtvertrag rein.
Ars Militia - Euer Haduwolff
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Eintrag #3 vom 19. Jun. 2007 22:19 Uhr
Jörg Wulfes
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Hallo Haduwolff,
danke für Deine Info’s.
In der Tat ist die Sache nicht so ganz einfach.
Der Vorschlag mit der Vereinsgründung kam uns auch schon. Da wir aber ein Reisegewerbe haben eintragen lassen, kommt diese Variante nicht in Betracht. Es ist ja egal ob Du ein paar Mal (so wie wir) auf einen Markt gehst als Reisegewerbe Betreibende oder 20 mal im Jahr. Gewerbe ist Gewerbe und damit hast Du quasi einen Betrieb, der anders zu handhaben ist als ein Verein.
In den beiden Markt-Verträgen die wir (als Neuanfänger)haben, ist eine Haftung von Seiten des Veranstalters ausgeschlossen.
Wir werden für diese beiden Märkte je eine separate Betriebshaftpflicht abschließen (auch wenn dies finanziell weh tut) und versuchen bei kommenden Verträgen dies u.U. auf den Veranstalter abzuwälzen - schauen wir mal.
Die Verträge mit unserer Versicherung sind glaube ich ok; es wurden die Marktzeiten und -orte aufgenommen und was wir vorführen werden.
Wir werden sehen; ich werde über unsere Erfahrungen berichten.
Vielleicht hat ja in der Zwischenzeit noch jemand von Euch einen Tipp, wie man billiger an die Versicherung kommt.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Gruß Jörg ( von Grex Luporum)
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