Vergewaltigung im Mittelalter ?
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Eintrag #1 vom 26. Jan. 2001 10:09 Uhr
Thomas Martini
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Hallo zusammen, ich habe kein passenden Thread über das Thema gefunden, aber mich würde es einfach geschichtlich interessieren, wie man Vergewaltigungen im Mittelalter gehandhabt hat. Ich habe dazu mich ein wenig schlau gemacht und folgenden Abschnitt gefunden: Die Strafzumessung war in den mittelalterlichen Ländern Europas sehr unterschiedlich. In Frankreich und England wurde sie mit Blendung, Kastrierung oder sogar Hinrichtung geahndet. Diese drakonischen Strafen wurden aber oft nicht angewendet, vor allem in bäuerlichen Kreisen; stattdessen wurden Geldstrafen verhängt. Die Gesetze Kaiser Friedrichs II . in Sizilien sahen generell vor, daß Vergewaltigung, auch einer Dirne, mit der Todesstrafe zu belegen sei. Anders in Deutschland: dort begnügte man sich mit der Auspeitschung des Täters. In Ausnahmefällen war es der vergewaltigten Frau erlaubt, an der Austeilung der Schläge teilzunehmen. Eine pikante Form der Großzügigkeit von Gerichten war die Zusicherung von Straffreiheit, falls Täter und Opfer anschließend heirateten. Gesetzgeber und Richter machten einem Vergewaltigungsopfer die Klage nicht leicht. Bemerkenswert ist, daß Vergewaltigungsklagen abgewiesen wurden, wenn die Frau nach der Tat schwanger wurde. Dies ist nur zu verstehen vor dem Hintergrund der heute abwegig anmutenden Vorstellungen des Mittelalters von der weiblichen Physiologie und Geschlechtlichkeit: Der einer Befruchtung dienende Samen der Frau werde nur dann ausgeschieden, wenn sie zur vollen sexuellen Befriedigung gelange. Ergo: Wenn eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger geworden war, hatte sie Lust empfunden. Trotz ihrer beschränkten gesetzlichen Rechte konnten Frauen ebenso wie Männer gerichtlich belangt werden. Die uns erhaltenen Gerichtsprotokolle ermöglichen interessante Rückschlüsse: So finden sich Anklagen gegen Frauen wegen auffälliger Kleidung, die den städtischen Verordnungen widersprach. Spinnerinnen wurden verdächtigt, die gute Rohseide ihrer Kunden verkauft oder verpfändet und statt dessen minderwertiges Material verwendet zu haben. Außerdem finden sich Anklagen wegen Beleidigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch, handgreiflicher Auseinandersetzungen, Diebstahl, Ketzerei, Hexerei, Brandstiftung, Kindstötung und Mord. Es stellt sich die Frage, ob die Gerichte bei einem identischen Tatbestand die gleichen Strafen für Männer und Frauen verhängten? Grundsätzlich ist diese Frage zu bejahen. Eine Ausnahme bildet die Bestrafung homosexueller Akte . Männer, die gleichgeschlechtlichen Verkehr praktizierten, endeten - bei einer Anklage - alle auf dem Scheiterhaufen. Es ist kein Fall von einer Frau überliefert, die wegen einer lesbischen Beziehung angeklagt wurde. Die weibliche Homosexualität galt als geringere Sünde als die männliche. Eine andere Ausnahme bildet die Ahndung von Ehebruch . Während bei Männern außereheliche Beziehungen nicht überall als Ehebruch geahndet wurden, gab es bei Frauen keinerlei Ausnahme. So setzten beispielsweise die Gesetze Friedrichs II. eine grausame Trennungslinie: Weiblichen Ehebrechern wurde die Nase abgehackt, während männliche Ehebrecher gleichsam gelinde davonkamen. In anderen europäischen Ländern wurde der weibliche Ehebruch besonders hart bestraft: die Frauen kamen auf den Scheiterhaufen oder wurden lebendig begraben, während die Männer "nur" am Galgen endeten. Nun frage ich mal, in wieweit mein Geschichtsbuch mir da recht gibt, oder ob es noch andere Quellen gibt, wo man diese Informationen nachlesen kann. es grüßt Euch
Angelo de la Vasantes
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Eintrag #2 vom 26. Jan. 2001 15:17 Uhr
Eva-Maria Rost
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Hallo Thomas, sieh dir deinen Eintrag bitte noch mal an: " wie man Vergewaltigungen im Mittelalter gehandhabt hat" Nicht ganz so passend, oder??? Aber zum Thema. Ich kann mir vorstellen, das sich viele Frauen nach einer Vergewaltigung nicht trauten, den Mann anzuzeigen.Und es deshab keine bis wenig Unterlagen dazu gab. Aber kannst du mal den Titel deines Buches nennen, event. mit ISDN Nummer. Da würde ich gern mal reinsehen
Fio / Co-Adminchen
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Eintrag #3 vom 26. Jan. 2001 15:18 Uhr
Eva-Maria Rost
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Ubs, schreiben klappt auch immer weniger… ISBN-Nummer sollte es heissen..
Fio / Co-Adminchen
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Eintrag #4 vom 26. Jan. 2001 15:28 Uhr
Kai
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Schaut mal unter: SACHßE, Dr. Carl Robert: "Sachsenspiegel oder Sächsisches Landrecht - anno 1220 - 1230."; Reprint der Originalausgabe von 1848 nach dem Exemplar des Verlagsarchives, Reprint- Verlag Leipzig, Holzminden o.J., ISBN 3-8262-1909-0 Speziell im Repertorium unter dem Begriff "Nothzucht". Gruß, Kai
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Eintrag #5 vom 28. Jan. 2001 14:10 Uhr
Andrea Ohde
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Aus dem Buch Ritter,Mönche und Bauersleut(ISBN 3-404-12624-6) - Die Vergewaltigung einer Frau wird unnachsichtig bestraft,(Galgen) wobei es völllig gleichgültig ist, ob es sich um eine hochgestellte Dame handelt oder um eine fahrende Schaustellerin. Der Schutz der weiblichen Ehre liegt nicht nur uns Sachsen am Herzen. Von den Franken weiß ich, daß dort früher schon das Streicheln einer Frauenhand- gegen den Willen der Dame, versteht sich- 15 Kühe kostete. Das Berühren des Oberarms wurde mit einer Strafe von 35 Kühen geahndet, und wer gar die Brust einer Frau unsittlich betastete, hatte 45 Kühe zu zahlen. ..und dann weiter ein Bußkatalog(Beichte) so um die Zeit 810 Männliche Onanie (alleine) 10 Tage Männliche Onanie( zu zweit) 30 Tage ßbermaß an Leidenschaftlichkeit zwischen Ehepaaren! 10 Tage Geschlechtsverkehr wärend der Regel 10 Tage Geschlechtsverker wärend der Schwangerschaft 10 Tage Geschlechtsverker wenn das Kind (Schwangerschaft) sich schon bewegt 20 Tage dito nur der Mann ist betrunken 10 Tage weibliche Mastrubation ein Jahr die Strafe bestand aus strengem Fasten und no sex(so die Kirche) Bei "erwiesenen" Vergehen: Bei Ehebruch die Kastration und dann der Galgen Die Frau wurde verbrannt oder auch ersäuft. Ich denke mal es war wohl doch nicht soo unwichtig wer da mit wem (Standesmäßig)was tat*ggg wer schlägt schon Geld aus….oder begibt sich in die Gefahr des Gottesurteils….
Gruß Ymmina
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Eintrag #6 vom 28. Jan. 2001 16:10 Uhr
Birgit Kapraun
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interessante unterschiede im strafmaß, muß ich sagen männliche onanie (allein):10 Tage gleiches bei frauen: ein Jahr gibt´s in dem strafkatalog eigentlich auch strafen für frauen, die männern unsittlich an die wäsche gehen oder war das so unerhört, daß es einfach nicht passierte? birgit
*sehr neugierig auf den nächsten eintrag*
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Eintrag #7 vom 28. Jan. 2001 20:39 Uhr
Andrea Ohde
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Birgit *grins hast Du schon mal versucht einen Mann zu "vergewaltigen"**gagger ich denke mal als Frau..sorry Weib läßt Du lieber die Finger von den Herren (wenn sie nix von Dir wollen) sonst bis Du sehr schnell dran (Unzucht, "Ehebruch"…oder verhexen wollen) von einem Weib das nicht "genehm ist" trennt man sich sehr schnell**grins Die Geschlechterfrage ist ja bis heute brisant geblieben…..und wird es auch in Zukunft sein (nur über das MA können wir heute lächeln)
Gruß Ymmina
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Eintrag #8 vom 29. Jan. 2001 18:46 Uhr
Christoph Bitter
Also, die Strafen sind doch angemessen und durchaus nicht zu hart. *fg* Gruß v. Arlen
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Eintrag #9 vom 29. Jan. 2001 22:07 Uhr
Birgit Kapraun
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Hallo Ymmina, nee, zu vergewaltigungsversuchen habe ich mich bisher nicht hinreißen lassen, die herren waren soweit immer recht äh kooperativ *gg*, aber da im strafkatalog ja schon das berühren von hand oder unterarm teuer werden kann dachte ich eher an sowas. Hallo Christoph, meinst Du jetzt mit "angemessen" den "kleinen (zeitlichen) Unterschied" Einer Beurteilung von wegen zu hart oder nicht habe ich mich ja enthalten.
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Eintrag #10 vom 30. Jan. 2001 13:10 Uhr
Beitrag anonymisiert
Im Grunde genommen hat sich da nicht viel geändert, was anzüglich ist und was nicht ist immer noch ermessenssache der beiden beteiligen, bei dem einen ist das ok bei dem anderen geht das zu weit…. da muss man die Augen aufsperren und wohl überlegen wie weit man bereit ist zu gehe da hat sich nicht viel geändert, in bezug auf damals. Nur das sich die Rolle der Frau gestärkt hat, wie eine Frau früher gesehen wurde brauche ich ja nicht zu beschreiben, zumal es ja nur den bereich des MA betrifft, bei den Wikis hatten Frauen da mehr rechte und freiheiten als in den nachfolgenden dunklen Jahrhunderten der Christianisierung und der falschübersetzung der Bibel, denn nicht alle Apostel waren männlichem geschlechtes… nur wurde darauf die schwache Position der Frau aufgebaut und ihr weniger Recht einverleibt, dazu fällt mir doch gleich ein wie hieß das Recht eines Englischen Edelmannes auf die Erste Nacht nochmal wenn ihm eine Frau die Heiratet gut gefiel ? Was vergewaltigung war und was als solche angeshen wurde hatte auch was mit dem Geldsäckel zu tun, war man Reich war es dein Recht, war man Arm wurdest du bestraft…. Im Mittelalter wo er Hexenhammer grasierte, war jede Frau die eigenwillig war oder nah ihrem eigenen Sinn handelte schnell in Lebensgefahr bzw hatte ihr Todesurteil schon unterschrieben. aber genug des Themas ich als Wikinger kann eh nicht an einen Gott glauben, zumal die Priester Frieden predigen und den Tod ernten, verlogenes Pack ;-)
Thorgrimm Firesbrunst
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Eintrag #11 vom 30. Jan. 2001 13:58 Uhr
Yaro Ludwig
Hullo, Was du meinst, Thorgrimm war ´primes noctis´, das Recht der 1. Nacht. Nach heutiger Sicht eine legalisierte Vergewaltigung, denn keine Frau hatte Lust auf die Anzüglichkeiten eines adligen Herrchens, bloß weils sein ´Recht´ war. Und was das Thema sonst anging: Strenggenommen aus heutiger Sicht war das was in den damaligen sogenannten Ehen abging auch nix anderes, denn seltenst hat ein Paar aus Liebe geheiratet. Das war sowohl bei den Reichen als auch den Armen bloß Mittel zu Geld zu kommen, eine ´gute Partie´ zu machen. Frauen waren im sog. finsteren mittelalter Tausch- und Handelsware, ähnlich dem lieben Vieh, nur daß man Letzteres sehr oft besser behandelt hat! Was die Sache mit den Christen angeht, ich habe sehr häufig beim Durchforsten der Bib gelesen, daß durch die Frau die Sünde in die Welt kam und sie deswegen in strenger Zucht zu halten ist. Selbiges gilt auch für die Kleidung und den Aufenthalt der Mädels. Selbst im dicksten Winter durften sie keine Unterwäsche tragen, weil sonst die ungesunden und teuflischen Säfte (gemeint ist hier die weibliche Menstruation) nicht ablaufen können und den Stoff derart verunreinigen, daß er zu vernichten sei. Ebenso durften sich die Frauen an den Tagen keinem Mann nähern und mußten abgeschieden in ihrer Kemenate dahinvegetieren. Den Göttern sei Dank war das bei den Kelten genauso anders wie bei den Wikis. Die waren, was das Thema anging, genauso ´modern´. Erst im Zuge der Christianisierung erlebte die gesamte Gesellschaft nach und nach einen Absturz in die ´Steinzeit´. Medizin war größtenteils verboten weil teuflisches Werk, Wissenschaft auch (man erinnere sich nur an Galilei), man hat wieder im wahrsten Sinne des Wortes in die Ecken geschissen, anstatt die römische! Errungenschaft der Toilette mit Spühlung zu nutzen. Auch das öffentliche Bad war damals genauso Geschichte, wie fließend Wasser im Haus oder die Kanalisation zur Abwasserbeseitigung. Wen wunderts da noch, daß bei Alledem die Stellung der Frau in der Gesellschaft nicht die Beste war? Und wenn eine vergewaltigt wurde, hat sies ohne zwingenden Grund mit Sicherheit nicht angezeigt, da damals (wie auch heute) noch davon ausgegangen wird, daß sie, das Opfer, daran schuld ist! Im Ernst, auch heute noch muß sich eine vergewaltigte Frau Fragen nach ihrem höchst privaten (Sexual)leben gefallen lassen, ja manche Anwälte scheuen sich nicht einmal vor der Frage welche Stellung sie denn bevorzugen. Sie wird tatsächlich vor Gericht behandelt, als sei sie die Täterin und nicht das Opfer. in diesem Sinne, Yaro.
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Eintrag #12 vom 30. Jan. 2001 16:40 Uhr
Gabriele Klostermann
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Hi allerseits, äh, kann es sein, dass ihr da etwas verwechselt, Yaro und Frank? Sicherlich war das MA nicht gerade das Zeitalter der Emanzipation, aber ganz so schlimm war es nu auch wieder nicht. 1. Die Hexenverbrennungen, die man ja so gerne dem "dunklen MA" zuordnet, gingen erst in der Renaissance so richtig los und hielten letztendlich bis ins 19. Jh. an. 2. Gerade im MA gab es öffentliche Bäder, die wurden erst mit dem Einschleppen von Geschlechtskrankheiten aus der neuen Welt dichtgemacht ("Baden macht krank"). So richtig dreckig waren sie dann eher im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung… Und wie war das bei Germanen, Kelten und Wikingern…? 3. Das von der Kirche gepredigte Frauenbild ist sicher eine Sache, aber es gab ja auch andere Strömungen, wie z.B. die Minnelyrik, in der die Frau erhöht worden ist. 4. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass bei Kelten, Wikis und Germanen - gerade im Adel - immer nur Liebesheiraten stattfanden… Also, Leute, es ist sicher richtig, das MA kritisch zu betrachten, aber es nützt auch nichts, irgendwelche Klisches weiter zu verbreiten, die nicht korrekt sind. (Oder hast Du, Frank, etwa Hörner am Helm? ;-)). Und wie Yaro ganz recht bemerkte, so weit sind wir vom "mittelalterlichen" Frauenbild heutzuzage auch nicht entfernt… Sorry, das war etwas Off-Topic, aber mir haben sich einfach die Zehnägel aufgerollt ;-). Grüße Gabriele
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Eintrag #13 vom 30. Jan. 2001 16:59 Uhr
Torsten Schneyer
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Hallo, Gabriele. Die von dir zitierten öffentlichen Bäder´des mittelalters sind genau eines von den Klischees, gegen die du selbst so wetterst. :o) Glaubt man disem Klischee, waren die mittelalterlichen Städte voller Badestuben, in dem sich beide Geschlechter miteinander in Sinnesfreude orgiastisch bei Wein und Gesang tummelten. Hierbei jedoch wird gerne übersehen, daß es sich bei fast allen diesbezüglichen bildlichen Darstellungen um Badebordelle handelt und die dazugehörigen Texte sehr oft mahnender, belehrender Natur sind. Der Besuch von Badehäusern war bei "normalen" Bürgersfrauen absolut verpöhnt. Wurde dies einer verheirateten Frau nachgesagt, war ihre gesellschaftliche Reputation ruiniert.
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Eintrag #14 vom 30. Jan. 2001 17:36 Uhr
Gabriele Klostermann
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Hi Torsten, da magst Du recht haben (wobei ich nicht behauptet habe, dass es im MA grundsätzlich immer sinnesfreudig zuging … ;-). Aber die Badehäuser zeigen doch immerhin, dass man sich ab und zu mal gewaschen hat. Sonst hätte man ja auch auf die Badestube im Bordell verzichten können und hätte sie nicht zum Mittelpunkt des Bordell machen müssen ;-). Für Zuhause gab es schließlich noch den Badezuber und nur weil man auf Burgen kein "Badezimmer" hatte, heißt das noch lange nicht, dass man sich gar nicht gebadet hat. Das Bad war halt portabel. Ich verwehre mich halt nur dagegen, dass die im MA alle dreckig waren. Schließlich gibt´s durchaus auch Predigten, in denen über übermäßige Körperpflege (-> weil Eitelkeit) gemeckert wurde. Natürlich darf man da keine heutigen Maßstäbe ansetzten (von wegen täglich duschen und so). Gruß Gabriele
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Eintrag #15 vom 30. Jan. 2001 18:45 Uhr
Birgit Kapraun
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Hallo Gabriele, zum thema liebesheiraten etc. bei wikingern und kelten: sicher gabs die auch nicht immer nur im gegensatz zum MA hatten in diesen gesellschaften die frauen die möglichkeit auf scheidung (nix mit: bis daß der tod euch scheide). wenn ich also als frau die möglichkeit habe einen absolut unmöglichen kerl zu verlassen (und meine mitgift mitzunehmen!) bin ich besser dran als darauf zu warten daß eine/r von uns das zeitliche segnet würde ich meinen.
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Eintrag #16 vom 30. Jan. 2001 21:39 Uhr
Andrea Ohde
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nu noch mal meinen Senf… -zu Gabriele in Städten kann es wohl stimmen mit dem baden …aber auf dem Land (baden im Fluß/Seee) ja…. aber Gewandung waschen??? ich bin nicht sooo sicher ob eine einfache Bäuerin ZWEI Gewangungen hatte…und selbst im Sommer brauch ein "Wollkleid" seine Zeit und warum auch waschen der Kleidung???? Das ist doch fast ne Schutz "schmutz" Schicht Auch in der Steinzeit waren menstruierende Frauen von der Männlichen gesellschaft fern zu halten(Aberglaube der sich lange gehalten hat)wunder mich aber auch nicht**ggggg Zu der ersten Nacht….wenn eine aus dem Volk heiratete hatte der Herr "den ersten Stich"…nur im Normalfall wurde das mit einer Zahlung des Vaters ausgeglichen( wer will auch schon sein Volk soooo verärgern) …anders bei Eroberungen fremder Völker die haben bestimmt darauf bestanden…. damit sich wie man heute sagt " die Gene" mischen…..so….und nu**schautfragend in die Welt
Gruß Ymmina
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Eintrag #17 vom 30. Jan. 2001 22:29 Uhr
Nikolaj Thon
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Drei Nachfragen an Frank bzw. Yaro: 1. Wo befindet sich die Dir beim Durchforsten der Bibel aufgefallene Stelle, nach der eine Frau in strenger Zucht zu halten ist, da durch sie die Sünde in die Welt kam? Für eine Stellenangabe wäre ich dankbar. 2. Desgleichen für den Beleg der Existenz des "ius primae noctis", vor allem beim englischen Adel? 3. Wie würdest Du den zeitlichen Rahmen des MA setzen? Da nach Deiner Aussage der "Hexenhammer" im MA "grasierte" (gemeint wohl: grassierte), er aber erst 1487 verfasst wurde, müsste das MA dann ja wohl noch bis mindestens zum Ende des 16. Jh. gereicht haben, besser noch ins 17., in dem die Hexenverfolgung ihren Höhepunkt erreichte. Sehe ich das richtig?
Nikolaj aka Argl. Rhisiart ap Maredudd
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Eintrag #18 vom 31. Jan. 2001 13:12 Uhr
Oliver Borgwardt
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Meines Wissens nach ist primae noctis eine Erfindung der nachmittelalterlichen Welt. Hat jemand spezifische Quellen dazu?
Ares Hjaldar de Borg / Furor Normannicus
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Eintrag #19 vom 31. Jan. 2001 20:10 Uhr
Christoph Bitter
Primae noctis ist reine Propaganda. Es hatte nie stattgefunden. Entstanden ist diese Propaganda in England, indem die Mönche dort durch diese eben die Kelten zu Babaren machten. So eine Untat konnte ein christl. Ritter ja nicht dulden, also nieder mit den Verteufelten! Dann die Gegenpropaganda gegen die Normannen. diese ist wahrscheinlich durch die Angelsachsen ins Leben gerufen worden, um die neuen Besatzer zu verteufeln. Jedenfalls widerspricht diese Sache auch der christl. Lehre. Das kam in einer Dokumentation im Fernseh. Gruß v. Arlen
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Eintrag #20 vom 31. Jan. 2001 21:43 Uhr
Solveig Sigel
Hallo Christoph! Das mit dem Res primae noctis weiß ich anders. Mein Ur-ur-Großvater (+/- ein Ur) war der Bastard eines ungarischen Edelmannes, der sich seine Magd in ihrer Hochzeitsnacht ganz legal gekrallt hat. Also muß es das RPN doch gegeben haben. Ich weiß jetzt nicht genau, wann das war, ist Familienfama, müßt ich nochmal nachhaken. Aber es hats gegeben
Die Götter mit euch. Solveig Holgersdottir
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Eintrag #21 vom 31. Jan. 2001 23:56 Uhr
Birgit Kapraun
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Hallo Christoph, wenn etwas der christlichen lehre widerspricht kann es trotzdem gängige praxis sein. leute zu foltern und lebendig zu verbrennen ist auch nicht gerade der christlichen lehre gemäß, dachte ich jedenfalls immer, da war mal was von "liebe deine/n nächste/n"…
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Eintrag #22 vom 01. Feb. 2001 00:02 Uhr
Birgit Kapraun
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… nochwas … spielt es eigentlich eine rolle, ob der herr einen rechtlichen anspruch hat die frau (evtl. gegen ihren willen) ins bett zu nehmen? wenn ich ganz realistisch die zustände betrachte, dann würden viele fälle dieser art wahrscheinlich heute nicht unter dem tatbestand der vergewaltigung fallen sondern eher unter nötigung. Bin keine juristin aber das ist dann wohl nicht beischlaf unter ausübung oder androhung direkter körperlicher gewalt sondern genereller zwangsmittel. ich meine, wenn die küchenmagd NEIN sagt, dann hat sie in zukunft wohl kein einfaches leben.
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Eintrag #23 vom 01. Feb. 2001 00:10 Uhr
Nikolaj Thon
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Da ich meine Probleme mit der Logik in Eintrag Eintrag 19 habe (welche Mönche machten welche Kelten - und wann - zu Barbaren?), wäre ich Dir, lieber Christoph, für eine etwas genauere Belegstelle als "kam irgendwann im Fernsehen" dankbar. Nach meinem Wissensstand war das Mönchtum auf den britischen Inseln zuerst ein keltisches (zuerst einheimisches, so Dwei Sant in Wales, dann vor allem von Irland geprägtes, vgl. Iona, aber auch Lindisfarne usw.); erst nach St. Augustine (der von Canterbury, nicht der von Hippo natürlich) gewann auch das festländische benediktinische Mönchtum an Bedeutung und später mit der Synode von Whitby die Oberhand - aber "die Mönche" (als genereller Begriff) waren damit immer noch nicht rein nicht-keltisch … Zudem scheint mir von einer solchen "Verteufelung" der Kelten durch das "christliche Rittertum" schon deshalb wenig zu halten zu sein, als schließlich die Kelten, auf die ggf. "christliche Ritter" (wann eigentlich?) stoßen konnten, ebenfalls seit Jahrhunderten (und lange vor Angelsachsen und erst recht vor Wikingern und ihnen stammverwandten Nordmännern = Normannen) Christen waren. Wenn eine "Verteufelung" nachweisbar ist, dann umgekehrt: Die christlichen Kelten (ob Waliser oder Iren, auch die in Schottland angesiedelten) sahen eher (ganz zu Unrecht?) in Angelsachsen, Wikingern und Normannen die Barbaren … (ich verweise hier z.B. auf einige in diesem Sinne interpretierbare Passagen in der Geschichte der britischen = keltischen Könige durch Geoffrey von Monmouth). Ebenso wenig wüßte ich einen Hinweis auf die Verwendung des JPN von angelsächsischen Autoren gegen die Normannen. Aber vielleicht kenne ich ja auch wichtige Quellen nicht, die Du uns aber sicher gern nennen wirst: Man lernt ja immer wieder gern dazu! Ganz stimme ich Dir natürlich zu, dass das JPN der christlichen Lehre wiederspricht (und dass es insgesamt zusammen mit der Behauptung vom MA-Weltbild der Erde als flacher Scheibe, den MA-Hexenverfolgungen und manchem mehr in den großen Sack der postaufklärerischen Phantasieprodukte über das "finstere Mittelalter" gehört)!
mit besten Grüßen und Wünschen Nikolaj aka Argl. Rhisiart ap Maredudd
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Eintrag #24 vom 01. Feb. 2001 12:10 Uhr
Mirjam Ruppel
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Ich hab vor knapp zwei Jahren schon mal versucht rauszubekommen, was denn nun wahr ist an der Mär vom "jus primae noctis". Und die Wissenschaft ist sich diesbezüglich nur in einem einig: Nämlich darin, dass man nix genaues nicht weiss! ;-))) Ich habs´s irgendwann aufgegeben, weil ich zu diesem Thema in der Deutschen Bibliothek etliche Bücher gewälzt habe und sich namhafte Geschichtsprofs hier gegenseitg widersprechen. Die Meinungen gehen von: "völliger Blödsinn, alles frei erfunden" bis hin zu "War gängiger Alltag über Jahrhunderte hin!". Tatsache dürfte sein, dass sich unzählige hochrangige Männer überhaupt kein Gewissen draus gemacht haben, Mägde und Leibeigene nach Gutdünken zu "benutzen", wenn ihnen danach war. Frei nach dem Motto: "Mit meinem Besitz tue ich, was ich will". Im Alten Testament gibt´s Erzählungen, in denen die Ehefrau dem Herrn des Hauses (zumindest zu Zwecken der Nachwuchssicherstellung) eine Dienerin ins Bett legte. Was läge da näher, als dies als Rechtfertigung für alles mögliche anzuführen? ßbrigens habe ich mal im Rahmen eines Seminares über Recht im MA gehört, dass die im Thalhofer (so heißt dieses Fechtbuch doch, oder?) gezeigte Szene, in der ein bis zur Hüfte eingegrabener Mann von einer Frau attakiert wird, eine der gängigen Strafen für Vergewaltigung war. Vorausgesetzt, die Untat war bewiesen. Was wiederum Zeugen erforderte, die natürlich nicht weiblich sein durften. Oder in ausreichend großer Zahl, weil 3 Frauenstimmen = 1 Männerstimme. Und wenn männliche Zeugen da waren, frag ich mich persönlich dann ja immer, warum die gegen das Verbrechen nicht eingeschritten sind??? Von Seiten der Frau her stelle ich mir so eine Strafe recht heilsam vor, weil sie den ganzen Zorn und Verletzung, die eine Vergewaltigung bei Frauen hinterläßt, zu lindern in der Lage ist. Was nützt es dem Opfer schließlich, wenn der Täter 45 Kühe zu zahlen hat oder für 15 Monate (womöglich auf Bewährung) in den Knast wandert? Mit anderen Worten: im MA (früh, spät oder was auch immer) oder heute ist es immer das selbe: wenn du als Frau vergewaltigt wirst, gibt es immer irgendeinen Arsch, der dir zumindest eine Mitschuld gibt! Militante Randbemerkung: Mir bleibt da nur die Hoffnung, dass, sollte es jemals innerhalb der Szene einen solchen Fall geben (was alle Götter und eines jeden Mannes Ehrgefühl verhüten mögen), dieser auch innerhalb der Szene entsprechend "A.." gehandhabt wird. Und da mein ich jetzt nicht die Zahlung von irgendwelchem Viehzeug…
Scorpia
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Eintrag #25 vom 01. Feb. 2001 20:46 Uhr
Christoph Bitter
Hi Nikolaij! Ich habe diesen Film vor zwei Jahren gesehen. Meinst Du, da behalte ich noch den Titel oder den Sender? Bin auch nur ein Mensch und nicht ein Lexicon. Das, was ich hier schrieb war das, woran ich mich noch erinnern konnte. Daran konnte ich mich deshalb noch erinnern, weil ich das tierisch interessant fand, was man vom Titel des Filmes oder dem Sender wohl kaum sagen kann. Hallo Solveig! Dein Beispiel ist kein Argument. Mein Urgroßvater, der ja noch Freiherr war, hat lt. meinem Großvater, Zitat: "Der alte Bock hat sich die Mägde und Arbeiterinnen genommen, wie er grad lust drauf hatte!" Hat kaum was mit erster Nacht zu tun, sondern einfach mit dem Unterschied Herr-Knecht. Auch bei Zuckmeier kannst das nachlesen. War die Magd dann schwanger: entlassen! SO sah die Realität des Adels im 19. und frühen 20. Jhd. aus. Gruß v. Arlen
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Eintrag #26 vom 05. Feb. 2001 10:50 Uhr
Angela Bliemel
Hallo! Hier mal ein "sagenhaftes" Beispiel vom Ende des 17. Jhs.: w3.rz.fhtw-berlin.de/misc/Brandenburg/kampehl.html pns.brandenburg.de/kommunen/rathenow/html/[
]/kamp[
] (Zitat) Seine Bekanntheit verdankt Kampehl (Ortsteil von Neustadt/Dosse) einem gewissen Ritter von Kahlbutz. Zwar ist dieser schon 1702 verstorben, aber - und das ist das Schaurige - bis zum heutigen Tag ist er unverwest und in Natura zu sehen. Da er weder einbalsamiert noch durch andere nachweisbaren Methoden erhalten worden ist, ist das Phänomen wissenschaftlich bisher nicht restlos geklärt. Umso hartnäckiger hält sich eine übersinnliche Erklärung : 1651 geboren, soll der Ritter ein ziemlicher Schwerenöter gewesen sein und das Recht der ersten Nacht sattsam ausgeübt haben. Im Juli 1690 begehrte er die Braut des Schäfers Pickert aus Bückwitz. Da sich diese ihm verweigerte, erschlug er angeblich aus Rache den Schäfer auf einer Gutswiese. Zwar gab es keinen Zeugen, dennoch wurde der Ritter vor Gericht gestellt. Als Feudalherr konnte er sich jedoch von dem Verdacht durch "Reinigungseid" befreien. Gottesverächtlich soll er bei seiner Seele den Zusatz geschworen haben, daß, wäre er doch der Täter, er im Grab keine Ruhe finden und nicht verwesen sollte. Und so kommt es, daß er noch heute in seinem Glassarg die Touristenscharen über sich ergehen lassen muß. (Zitatende)
Gruß, Angela
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Eintrag #27 vom 05. Feb. 2001 14:14 Uhr
Christoph Bitter
Angela! Du glaubst doch nicht etwa wirklich, daß dieses angebliche "Recht der ersten Nacht" noch im 17. Jhd. gebräuchlich gewesen wäre! (wenn es sie gegeben hätte) Dieses Ammenmärchen scheint sich ja gut erhalten zu haben. Naja, die Meerjungfraun haben ja auch die Matrosen betöhrt. Ob die vieleicht auch das Recht der ersten Nacht forderten? Gruß v. Arlen
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Eintrag #28 vom 06. Feb. 2001 08:04 Uhr
Joachim Meinicke
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Na, ja. Der Ritter von Kahlbutz ist hier eine Berühmtheit und Fakt ist, der Bursche ist wirklich nicht verfault, wovon sich jeder gegen Eintritt selbst überzeugen kann. Warum weiß keiner so genau, aber davon abgesehen, dürfte sich die Geschichte um ihn wirklich im Bereich der Sagen befinden. In genau diesem Rahmen wurde uns die Sage neulich auch während einer Dichterlesung vorgetragen. Ein Funken Wahrheit wird aber auch zu finden sein. Grüße Joachim
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Eintrag #29 vom 06. Feb. 2001 10:26 Uhr
Thomas Martini
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Hallo zusammen! ich habe noch einen Artikel herausgefunden, den ich euch nicht Vorenthalten möchte: "1. Teil: gottgefällig…widerspenstig ins 12. Jahrhundert Prolog: In der Forschung wird die Frage nach dem Bild der Frau im Mittelalter als sehr schwierig betrachtet. Historische Aufzeichnungen sind zumeist klerikalen Ursprungs - weltliche Darstellungen in der Literatur geben zuweilen nur Wunschbilder wieder oder wollen durch ßbertreibung unterhalten. Die höfische Epik zeigt nur einen Einblick in das Leben der feudalen Oberschicht - die Masse der Städterinnen und Bäuerinnen bleibt unerwähnt. Aus diesen Gründen gibt es keine eindeutigen Quellen, die das Leben der Frauen aller Stände belegen, und wir müssen uns mit den Hypothesen sozio-historischer Analysen begnügen. So gibt es widersprüchliche Aussagen (und Belege) zur Arbeit der Frauen (z.B. in den Zünften) ebenso wie zum Bedeutungswandel der Ehe in der Feudalgesellschaft. Auch die Frage muß offenbleiben, wie Frauen im Mittelalter ihre Situation selbst erkannt und erlebt haben. Aspekte des Frauenlebens im frühen Mittelalter sind nachfolgend mit den oben erwähnten Einschränkungen zusammengetragen worden: Die Frauenbilder "Frauen sind labil, führen andere in Versuchung, sind zänkisch, herrisch und stets bemüht, den Mann zu unterjochen und ihn jeder Lebensfreude zu berauben. Frauen sind für den Mann erschaffen worden und haben sich ihm deshalb zu unterwerfen. Von Natur aus minderwertig, sind sie dem Mann körperlich und geistig unterlegen." So und ähnlich kann frau es in den Schriften berühmter Kirchenväter des Mittelalters lesen, die ihre männlichen Schützlinge vor allzu unbedachter Annäherung an die Frauen zu bewahren suchten. Das Frauenbild der Kirche ist durch frauenfeindliche und diffamierende Schilderungen gekennzeichnet. Der Mann hingegen ist wie geschaffen dafür, ein gottgefälliges Leben zu führen. Frauen sind ungebändigt, zügellos und widerspenstig und müssen erst vom Vater und später vom Ehemann "erzogen" werden, um Demut und Gehorsam zu lernen. Besonders die Sexualität der Frau bedarf einer Reglementierung. Ihre Triebhaftigkeit, die den Mann stets ins Verderben zu führend droht, kann nur durch die Ehe gebrochen werden. In der Ehe ist die Sexualität der Frau auf die Verpflichtung, für Nachwuchs zu sorgen, reduziert, und der Frau werden Aufgaben als Mutter und Herrin des Hauses zugewiesen. Mit der Beschränkung auf den häuslichen Bereich ist der Ausschluß der Frau von öffentlichen ßmtern beschlossen. Sie darf weder Richterin werden noch andere Herrschaftsbefugnisse erlangen. Versammlungen und freie Meinungsäußerungen sind ihr verboten. Nur als Frau, die Mann und Kinder umsorgt, wird ihr Anerkennung zuteil, ansonsten wird sie auf allen Gebieten minder bewertet. Der Wert der Frau wird an ihrem Familienstand gemessen, und daran ist auch ihr Rechtsstatus geknüpft. Die Ehefrau kann nur als Mutter eine gewisse Achtung erringen. Jungfräulichkeit stellt eine Art Ersatz für die Priesterschaft der Frau dar. Ledige Frauen und Witwen gelten als gottgefällig . Die Kirche lockt das Potential reicher Edelfrauen, die als Nonnen ihrem Kloster Finanzmittel zukommen ließen. Die Theologen des Mittelalters blieben bei ihrer frauenfeindlichen darstellung und leiteten die Minderwertigkeit der Frau aus der Bibel her. Sie argumentieren damit, daß Eva aus der Rippe Adams und nicht aus seinem Kopf oder seinem Herzen geschaffen wurde. Die wenig wertvolle und entbehrbare Rippe gebe Auskunft über die Wertigkeit der Frau als Gespielin und Unterhalterin des Mannes. Daß es ihr an Herz und Verstand fehle, konnte auch nur die Frau verführt werden, die Frucht des verbotenen Baumes zu kosten. Für diese Sünde sühnt sie mit den Schmerzen bei der Geburt ihrer Kinder. Die durch ihre Geschlechtsfunktion ermöglichte Läuterung der Frau ehrt sie, obwohl gerade ihre Geschlechtlichkeit immer wieder als das Sündhafte ihrer Existenz angesehen wird. Die Frau in der Ehe Frauen aller Stände heirateten meistens bzw. wurden im Alter von 12 bis 16 Jahren verheiratet. Die Ehefrau war ihrem Ehemann untertan - wie es in der Trauungsformel hieß. Der Gatte besaß die Vormundschaft über die Frau, was sich besonders in Rechtsangelegenheiten auswirkte. Der Ehemann hatte allein das Nutzungsrecht des ehelichen Vermögens. Zwar galt mancherorts der Modus, daß die Frau den Veräußerungen aus ihrem Vermögen erst zustimmen mußte - doch die Verweigerung wäre vom Ehemann als Treuebruch ausgelegt worden. Der Mann hatte das Recht, die Frau zu verstoßen und zu züchtigen. Den adligen Frauen blieb außerdem die Möglichkeit, ins Kloster zu gehen, als Kammerjungfer oder zu anderen Diensten an einem Hof zu leben. Städterinnen konnten in einigen Berufen als Handwerkerinnen, Schankmägde, Dienstbotinnen ihren Lebensunterhalt verdienen oder mußten sich als Marketenderinnen durchschlagen. Nur wenige betätigten sich als "wissende Frauen", als Hebammen und "ßrztinnen". Den Bäuerinnen war es fast unmöglich, den Boden allein zu bewirtschaften. Die Ehe war im gesamten Mittelalter "in Mode". Innerhalb der Feudalgesellschaft avancierte sie zum Mittel der Macht- und Bündnispolitik, um mächtige, reiche und einflußreiche Sippen durch eine Ehe aneinander zu binden. Kinderverlöbnisse und Ehen unter Partnern mit großem Altersunterschied waren üblich - auf individuelle Partnerwünsche wurde keine Rücksicht genommen. Die standesgemäße Heirat war nahezu obligatorisch. Eine Frau, die einen Mann niederer Herkunft ehelichte, mußte sich fortan mit der Stellung ihres Gatten begnügen. Für den Vater, der die Braut dem Bräutigam bei der Heiratszeremonie übergab, galt als oberstes Prinzip, die Tochter möglichst ehrenvoll zu verheiraten, denn bei bewaffneten Konflikten wurden die angeheirateten Verwandten als feste Verbündete betrachtet. Die Verwandten der Frau und der Hofstaat überwachten das Eheleben der Paare - Ehe war eine öffentliche Angelegenheit. Während die Verwandten der Frau darauf achteten, daß der Ehemann zu seiner Hilfsverpflichtung stand, bewachte der Hofstaat die Treue der Ehefrau. Ehebruch wurde nicht allein als Betrug am Ehemann gewertet, sondern verletzte auch die Ehre seiner Sippe. Es mußte befürchtet werden, daß die Nachkommen nicht aus der Verbindung zum Ehemann, sondern von einem "Nebenbuhler" entstammten und dem Gatten untergeschoben werden sollten. Die Unantastbarkeit der Abstammung verbot jede Unklarheit über Herkunft, Ehre und Stand. Untreue Frauen wurden deshalb verstoßen. Die illegitimen Nachkommen des Mannes hatten im Gegenzug ebenfalls keinerlei Rechte und erbten nichts. Adlige Männer verheirateten sich häufig neu - ßberdruß oder eine veränderte politische Konstellation waren ausschlaggebend für die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft. Als Scheidungsgründe wurden Impotenz des Mannes, Trunkenheit der Frau, männliche Verschwendung des Familienvermögens der Frau, Erkrankung an Aussatz und ketzerische Neigungen des Partners anerkannt. Obwohl die Kirche diese Scheidungsmodalitäten festlegte, wurden sie doch jederzeit unterlaufen. Die Frau durfte bei der Trennung die "Gerade", d.h. alles weibliche Gut wie Kleider, Schmuck und die Aussteuer mitnehmen. Die Kirche kritisierte die Institution Ehe und begründete dies mit dem Scheitern der Paradiesehe. Aus weltlicher Sicht war die Ehe eine Funktionsgemeinschaft - durch Rechte und Pflichten geregelt. Besonders bei Städterinnen und Bäuerinnen galt das Prinzip der Arbeitsteilung, wobei der Frau die Bereiche Haushaltsführung, Kindererziehung, der Versorgung der Tiere und Nahrungsproduktion zugeteilt wurden. Die Sicherung der Lebensbedürfnisse hing eng mit der guten Zusammenarbeit von Frau und Mann zusammen. Die Frauen der unteren Stände "erarbeiteten" sich ihre "Gleichberechtigung" und ihre geachtete Position. In der weltlichen Literatur wird die Ehe durchweg positiv als ideale Lebensgemeinschaft bewertet. Frauen, die sich der Ehe verweigerten, galten als "böse". Gewalttätigkeit der Männer gegenüber den Frauen gab es in allen Ständen. Rechtlich standen der Frau nur geringe Mittel zur Verfügung. Vor Gericht brauchte sie immer einen männlichen Fürsprecher, der für sie Klage führte. Rechtliche Stellung der Frau Eine Frau, die Notzuchtsklage gegen einen Mann einreichte, mußte dies mit zerrissenen Kleidern und zerzausten Haaren tun. Nur der Augenscheinbeweis wurde von den Richtern anerkannt. Dem Recht nach waren volljährige (18 Jahre), ledige Frauen und Witwen selbständig. Als Witwe konnte die Frau die Vormundschaft über ihre unreifen Kinder erwerben. Frauen, die ein reiches Erbe erhalten hatten, mußten sich meistens neu verheiraten, um ihren Besitz zu schützen. Das Erbrecht der Frau gestaltete sich unterschiedlich - sie erlangten es immer dann, wenn keine männlichen Erben mehr vorhanden waren. ßblicherweise verloren verheiratete Frauen durch die Mitgabe der Mitgift vollends ihren Erbanspruch. Die Frauen waren in der Regel finanziell und vom Schutz der Männer abhängig. Diese beiden Kriterien verfestigten ihre untergeordnete Stellung innerhalb der Feudalgesellschaft. Bildung und Freizeit der adligen Frau Sticken, Weben, Reiten, Schachspielen, Singen, Tanzen, Gedichte vortragen und die Anwesenheit bei Ritterturnieren gehörten zu den Beschäftigungen der adligen Frauen. Es war ihre Aufgabe, bei Hoffesten für die Unterhaltung und Friedfertigkeit der stets kampf- und streitbereiten Ritter zu sorgen, indem sich die Frauen immer zwischen die Ritter plazieren mußten. Im Mittelalter wurden adlige Frauen am Hofe als Friedensstifterinnen angesehen. Zur Ausbildung der Mädchen gehörte die Unterweisung in Religion, im Lesen und Schreiben. Bildung hatte jedoch keinen großen Stellenwert in der Feudalgesellschaft, wo Kampffähigkeit und Eroberungswille den Reichtum des Adels begründeten. Erst später - mit der Verbreitung des Schrifttums, wo "Beamte" (Ministeriale) aus dem Bürgertum aufgrund ihrer Kenntnisse den Adelstitel verliehen bekamen, betrachtete man/frau Bildung als Vorzug. Als Mitte des 12. Jahrhunderts die ersten Universitäten gegründet wurden, verweigerte man den Frauen den Zutritt." der zweite teil folgt.
Angelo de la Vasantes
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Eintrag #30 vom 06. Feb. 2001 10:30 Uhr
Thomas Martini
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2. Teil: Wissende Frauen - Berufung zur Hexe? Im 14. bis 16. Jahrhundert bietet das Leben berufstätiger Frauen wissenswerte Einblicke. Es standen den Frauen - wenn auch nur einer kleinen Minderheit - bereits einige Möglichkeiten offen, selbständig und unabhängig von einem Mann zu leben. Aber es dauerte nicht lange, bis "Mann" die Freiheit der Frauen wieder zu beschneiden begann, was zuletzt in der Hexenverfolgung gipfelte. Die Mehrheit der Frauen lebte nach wie vor als Ehe- und Hausfrau in finanzieller Abhängigkeit vom Ehemann. Die Masse der alleinstehenden Frauen verdiente sich ihren Lebensunterhalt als Mägde, Dienstbotinnen oder Dirnen. Alte Frauen, Kranke und Behinderte fristeten ein erbärmliches Dasein, besonders wenn sie ohne familiäre Unterstützung auskommen mußten. Das Leben der beschriebenen Personen - und Berufsgruppen kann deshalb nicht repräsentativ für die ganze Gesellschaft angesehen werden. Dies gilt allerdings nicht für das karge Leben der vielen Bäuerinnen, von dem wir zuerst berichten. Bäuerinnen Das Leben der Bäuerinnen veränderte sich in den Jahrhunderten des Mittelalters kaum. Sie und die Kinder mußten Schwerstarbeit leisten, um das ßberleben zu sichern. Es galt nicht nur, die Hausarbeit zu erledigen, sondern auch Feldarbeit zu errichten. Putzen, Kochen, Spinnen, Schöpfen von Wasser, Schüren des Feuers, Käsen, Vieh und Gemüsegarten versorgen, Getreide einbringen, Mähen und Garben binden und vieles mehr waren ihre Arbeiten. Beim Pflügen mußte die Frau den Ochsen antreiben, während der Mann die Furchen zog. "Arbeitsteilung" zwischen Mann und Frau galt als Prinzip. Es wird allerdings geschätzt, daß die Frauen ca. 14 1/2 Stunden pro Tag mit der Feldarbeit beschäftigt waren und zusätzlich die Arbeiten im Haus, im Stall und für die Familie erledigten. Die höhere Sterblichkeit von verheirateten Frauen "in den besten Jahren" dürfte ein Indiz für die körperliche ßberbelastung der Frau sein. Die Schäferei war den Frauen untersagt, weil mit den Herden oft zu große Strecken zurückgelegt werden mußten. Ausschließlich Frauensache war die Weiterverarbeitung aller pflanzlichen und tierischen Fasern, um Kleidung herzustellen. Städterinnen und berufstätige Frauen Rechtliche Beschränkungen, die auf dem Land und in der Burg das Leben der Frauen kennzeichneten, galten nicht in der Stadt. So hafteten Städterinnen nicht mit ihrem Brautschatz für die Schulden ihrer Männer, sie konnten selbst über ihr eigenes verdientes Geld verfügen. Viele Frauen nutzen die Möglichkeit, einen eigenen Beruf auszuüben. Die Palette der Berufe war vielseitig. Für das mittelalterliche Frankfurt wurden 65 Berufe für Frauen registriert. Auch in sogenannten Männerberufen wie Dachdecker oder Schmied sind Frauen bis in das 16. Jahrhundert vertreten. Die Fertigung von Schnüren und Bändern, Hüllen und Schleifen, Knöpfen und Quasten lag ganz in Frauenhänden. Alle Berufe in der Textilverarbeitung wurden fast ausschließlich von Frauen ausgeübt: Kürschnerei, Handschuh- und Hutmacherei, Beutel- und Taschenherstellung. Aber auch im Metall- und Holzhandwerk regten sich Frauenhände. Nadeln, Schnallen, Ringe und Golddraht, Besen- und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und Schlüssel wurden von Frauen hergestellt. Das Bäckereihandwerk, die Bierbrauerei, die Fertigung von Kerzen und Seifen oblag den Frauen. Es gab auch Abschreiberinnen und Briefdruckerinnen, Näherinnen, Schneiderinnen und Flickerinnen. Diese hatten eine eigene Zunftordnung und durften Lehrtöchter ausbilden. Handels- und Kauffrauen waren ebenso keine Seltenheit. Gelöbnisse und Bürgschaften der Kauffrauen waren uneingeschränkt verbindlich. Frauen handelten oft mit den Waren, die ihre Männer herstellten. Es gibt außerdem zahlreiche Belege über Frauen, die im Groß- und Fernhandel als Unternehmerinnen tätig waren. Frauen übernahmen vielfach das Geschäft ihres verstorbenen Mannes, mußten es aber nach einem Jahr verkaufen oder an ihre erwachsenen Kinder abtreten, wenn sie selbst nicht in dem Beruf ausgebildet waren. Die berufstätige Frau war in der Stadt keine Besonderheit. Es gab eine Reihe von Frauen, die sich autodidaktisch weiterbildeten, da ihnen der Zugang zu den Universitäten verwehrt war. So werden ßrztinnen erwähnt, die ohne medizinische Ausbildung, aber mit erfolgreichen Behandlungsmethoden praktizierten. Wir finden auch Zeugnisse über Apothekerinnen und Chirurginnen. Trotz vieler Hindernisse haben sich Frauen in fast alle Berufssparten vorgewagt. Sie wurden in die Zünfte aufgenommen und gründeten eigene Frauenzünfte in den Berufen, in denen Frauen eindeutig dominierten. Kleidung der Frauen Charakteristikum für die Stellung der Frau ist auch immer die Kleidung. Bereits im 14./15. Jh. Begann Kleidung "Mode" zu werden. Während die Bäuerinnen sich praktisch und einfach kleideten, wandelte sich die Garderobe der Städterinnen erheblich, wobei sich die neue Kleidung häufig durch hinderliche Attribute auszeichnete. Die Unterkleider wurden feiner, die Formen den ßrmel immer auffallender. Die Haare wurden mit einem Schleier oder einer Haube bedeckt. Die ledige Frau trug ihre Haare sichtbar als Zopf oder offen. Verheiratete Frauen trugen eine leinerne, gestreifte, knapp aufsitzende Kopfbedeckung mit einem Kinnband, welches so stark angezogen wurde, daß die Frau nur lispeln und erst nach einer Lockerung unbehindert essen konnte. Die Kleider boten tiefe Einblicke ins Dekolleté und waren so enganliegend, daß sie die Körperformen betonten. Auf Bildern und Beschreibungen von Frauen stehen immer wieder ihre Gewänder im Vordergrund. Kleidung war wichtiges Attribut weiblicher Repräsentanz, kennzeichnete ihre Stellung, ihren Beruf, machte sie aber auch zum Objekt der Betrachtung. Dirnen In der ironisch-zynischen Dichtung der fahrenden Spielleute wurde das derbe Bild der Frau als Lustgespielin betont. Die Frau erscheint als ein Ding, an dem man sich abreagiert, ein Objekt dessen, der den Tag beherrscht, des Mannes. Das eigentümlich heranwachsende Mißtrauen gegen Frauen, dem sich die Männer in der Literatur durch Herabwürdigung Luft verschaffen, ging einher mit der wachsenden Selbständigkeit von Frauen in den Städten als Handwerkerinnen und in anderen Berufen. Viele Frauen jedoch, zumal wenn sie aus bäuerlichen Familien stammten und mittellos in die Stadt gezogen waren, gerieten häufig in die Lage, Arbeit in Schankhäusern annehmen zu müssen. Der Abstieg zur Prostitution lag dann nicht mehr fern. Bordelle gab es in den Städten in großer Zahl. Sie waren unproblematisch in das Stadtleben integriert, weil ihre Einrichtung angeblich die einheimischen Frauen und Mädchen vor Vergewaltigung schützte. Prostitution wurde berufsmäßig betrieben, ledige Frauen auch aus anderen schlechtbezahlten Berufen, die einen Nebenverdienst brauchten, gingen dem Gewerbe nach. Diese Frauen bildeten innerhalb des Stadtwesens eine eigene Korporation. Nicht selten schickte man sie hohen Gästen zur Begrüßung entgegen, oder die Stadtältesten luden ihre Besucher kostenlos ins "Frauenhaus" (mit gänzlich anderer Bedeutung als heute) ein. Jedes Heer wurde von Dirnen begleitet, jede größere Männerversammlung zog sie scharenweise an. Gewalt gegen Frauen Die wachsende Selbständigkeit der Frauen steigerte das Mißtrauen und die Feindseligkeit der Männer. Brutalitäten und Unterdrückung waren für den Großteil der Frauen nach wie vor grausame Realität. Vergewaltigungen waren so häufig, daß sich die Obrigkeit mancherorts zur drakonischen Bestrafung der Täter entschloß. Aufbauend auf der kirchlichen Auffassung von der Sündhaftigkeit der Frau, ließ man keine Argumentation aus, die den Charakter der Frau an sich in Zweifel zog. Abtreibung, Zauberei und Prostitution waren typische "Frauendelikte" und galten als Rechtfertigung, Frauen allgemein schlecht zu behandeln. Die sieben Todsünden wurden mit Frauengestalten abgebildet. Der Weg von der Verteufelung der Frau führte bis zur Hexenverfolgung. Bereits im 15. Jh. gab es die ersten Hexenprozesse. Allmählich setzten sich Vorstellungen durch, daß es gewissen Frauen gelinge, sich mit dem Teufel ins Benehmen zu setzen und sich dadurch "gefährliche Fähigkeiten und Kenntnisse" anzueignen. (ßbrigens: der "Hexenhammer" der Inquisitoren Jakob Spengler und Heinrich Institoris wurde 1987 500 Jahre alt. Dieses berühmteste Handbuch der Hexenjäger war zweieinhalb Jahrhunderte für die kirchlichen Ankläger der Freibrief, um immer mehr Scheiterhaufen lodern zu lassen.) Aber einige Frauen setzten sich gegen diese gewaltsame Willkür zur Wehr. Frauen schlossen sich zu Gruppen zusammen und überfielen ihre "Feinde" - die religiösen Fanatiker. Dies war nur eine Form des Widerstandes. Fazit Als Fazit stellen wir heraus, daß Edelfrauen trotz mancher Rechte diese allein kaum durchsetzen konnten. Städterinnen und Bäuerinnen gelang es, sich aufgrund ihrer Arbeitsleistung, die für den Familienunterhalt unentbehrlich war, Achtung und Mitspracherecht in Familienangelegenheiten zu verschaffen. Von seiten der Kirche und des Staates stellt sich die Tendenz heraus, den Frauen die Möglichkeit auf Unabhängigkeit zu beschneiden. Dieser Artikel stammt von Gyburc Rennewart aus dem Frauenjournal, Turandot-Verlag. Ich fand diesen Artikel sehr interssant.
Angelo de la Vasantes
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Eintrag #31 vom 06. Feb. 2001 10:33 Uhr
Thomas Martini
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Nun für heute das letzte Mal: ich habe diesen Thread eröffnet um möglichst neutral Informationen zu sammeln und Quellen auszutauschen. Das sicherlich manche Artikel Informationen, die ich hier gepostet habe, direkt gegen die Frau sprechen tut mir leid. Aber diese Artikel sind in der Regel von Männern geschrieben. Ich versuche nur ein wenig geschichtliches Licht ins Dunkel zu bekommen, damit man wenigstens was sinnvolles lernt, anstatt völligen Blödsinn. In diesem Sinne, auf ein freudigen Quellenaustausch und Informationsfluss. Es grüßt euch
Angelo de la Vasantes
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Eintrag #32 vom 06. Feb. 2001 10:36 Uhr
Thomas Martini
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Achja, ein kleiner quellentip noch am schluss: Das Herrenrecht der ersten Nacht JUS PRIMAE NOCTIS The right of the first night * droit de cuissage * derecho de pernada Jörg Wettlaufer Das Herrenrecht der ersten Nacht Hochzeit, Herrschaft und Heiratszins im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Campus Hist. Studien, Bd. 27, Frankf. a.M. 1999. 430 S., kt., 15,2 x 22,8 cm DM 98,-/sFr 91.-/öS 715; ISBN 3-593-36308-9 grüsse
Angelo de la Vasantes
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Eintrag #33 vom 06. Feb. 2001 10:37 Uhr
Thomas Martini
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ups… die HP hatte ich vergessen: wwwfibri.de/jus/default.htm grüsse
Angelo de la Vasantes
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Eintrag #34 vom 06. Feb. 2001 18:58 Uhr
Christoph Bitter
Hallo Angelo! Ich kann Dir dieses angebliche "Herrenrecht" genau sagen: MACHT! Das ist das Herrenrecht. Oder besser: "Ich nehme was ich will! Na gut, wird das Weib eben morgen verheiratet. Na und? Verbietet mir nicht, sie wieder ins Bett zu holen, sooft ich will." Bis die Nächste kommt. Dieses Recht der ersten Nacht ist ein Witz. Reine Propaganda, wie ich sagte. Denn jedem wird doch wohl klar sein, daß ein Mächtiger nicht auf die Heirat warten braucht. Bedenkt das Denken dieser Herren bis zum Ende des Kaiserreichs: Mägde sind Dreck. Können genommen werden wann man will. Wollen sie nicht, die ganze Bagage vom Hof jagen! Gibt ja genug! Vergeßt das doch! Seht ihr denn nicht, wie unlogisch diese Sache ist? Wieso glaubt an diese Uralt-Propaganda so viele heute noch, wo doch alle wissen, daß die Nazi-Propaganda auch Lüge war? Das kann nur am Alter liegen. Gruß v. Arlen
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Eintrag #35 vom 07. Feb. 2001 10:48 Uhr
Angela Bliemel
Hallo Falls jemand an Literatur interessiert ist … Eine Schlagwortsuche (ius noctis) im KVK ergab folgende Treffer: wwwubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html 1) Das Recht der Ersten Nacht / Boureau, Alain / 1996 / 3-538-07043-1 2) Le droit de cuissage / Boureau, Alain / 1995 / 2-226-07634-4 3) Das Herrenrecht der ersten Nacht / Wettlaufer, Jörg / 1999 / 3-593-36308-9 4) Der Streit über das Jus primae noctis / Schmidt, Karl / 1884 5) Jus [Ius] primae noctis im Widerstreit der Meinungen / Schmidt-Bleibtreu, Wilhelm / 1988 / 3-7928-0498-0 6) Jus primae noctis : zur Geschichte einer wissenschaftlichen Kontroverse / Jörg Wettlaufer. - 1994 7) _Das_ Recht der Ersten Nacht / Boureau, Alain 1996 / 3-538-07043-1 8) Jus primae noctis / Schmidt, Karl 1881 / 9) Le "droit du seigneur" in European and American literature / Litvack, Frances E.. Birmingham, Ala., 1984 0-917786-02-5 10) Jus primae noctis in Sardegna / Masia, Giuseppe. Oristano, 1993
Gruß, Angela
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Eintrag #36 vom 17. Feb. 2001 03:35 Uhr
Uli Gasper
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Tach! Könnte es sich bem Recht der ersten Nacht nicht um einen ßbergriff gewisser Adliger handeln, die dies als ihr Naturgegebenes Recht ansahen, auch wenn nicht irgendwie legitimiert war? Und warum vor der Heirat wenn er sich das immer nehmen kann? Sehen wir das mal ganz böse: Was beweist mehr Macht als sich die Jungfrau kurz vor oder nach der Hochzeit vorzunehmen? Es ist ja nicht das kriegen an sich, sondern die spezielle Situation die deratigen Leuten die Befriedigung verschafft. Einem Nekrophilen oder einem Kinderschänder gehts ja auch nicht "nur um sex an sich". Ich könnt mir sowas schon vorstellen, sorry für die wenig appetitlichen Ausführungen. Dann hab ich über die Wickinger was interessantes gelesen, versuche die Quelle zu beschaffen, war aus der Bücherei. 1. Es gab angeblich als besonderen Vorzug des Gastrechts der Wickis den Beischlaf mit der Dame des Hauses, was allerdings nur drei Tage genutzt werden durfte. Ist angeblich sogar mythologisch verbürgt, ich weiß nur nicht mehr welcher Halbgott da entstanden ist. Ich weiß zwar nicht wie die Wickingerfrauen so drauf waren, aber es klingt so als wärs nicht ganz off Topic, oder? 2. Nochmal Wickis. Beim Tod eines Wikingers wurde angeblich eine junge Magd des Toten von mehreren Freunden begattet um dann später mit ihrem Herrn verbrannt zu werden. Angeblich wurde die Aspirantin vorher betrunken gemacht. Der Sex war als Entschädigung für das frühe aus dem Leben scheiden gedacht. Es sollen sich sogar Frauen freiwillig dafür gemeldet haben. *wunder* Thomas, wenn uneheliche Geburt so ein Manko war, daß sie totgeschwiegen wurde, was bedeuten dann die sogenannten "Basrtardfäden" in der Heraldik, die explizit uneheliche Geburt anzeigen? Zum Schluß: Sollte ich auf irgendeinem Markt Zeuge einer Vergewaltigung oder eines Versuchs werden werde ich sicher nicht authentisch handeln und den Typ mit gezogenem Schwert kalt machen, sondern ich werd mir mit einigen Umstehenden den Typ packen und festsetzen und dann ganz unauthentisch mittels des nächsten Handys die Polizei rufen. Die Ahndung von echten Straftaten ist nämlich immer noch deren Job und nicht unserer. MfG Uli
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Eintrag #37 vom 17. Feb. 2001 17:51 Uhr
Christoph Bitter
Sag ich doch auch, Uli, aber anscheinend wills keiner kapieren, daß ein Adliger, Machtperson und Herr über Menschenleben, machen kann was er will. Warum auf die Hochzeit warten? Absoluter Schwachsinn! Gruß v. Arlen
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Eintrag #38 vom 20. Feb. 2001 22:55 Uhr
Jutta Richter
Hallo, ihr diversen Streiter, im Mittelalter war es nicht viel anders als heutzutage: Damals wie heute gab und gibt es Krokodilmänner (kleines Hirn, große Klappe und die meiste Kraft…ihr wißt schon wo), die mit und ohne drohende Strafe über Frauen und Kinder herfallen. Und damals wie heute gab und gibt es Edelmänner, die das Selbstbestimmungsrecht anderer achten. Es tut nicht not, das jus primae noctis auf der ein oder anderen Seite festzunageln. Was der eine Feudalherr getan hat, mußte der andere noch lange nicht nachmachen. Ob oder ob nicht, ist eine reine Frage des ethischen Bewußtseins einzelner und solange es Menschen auf der Erde gibt, werden immer wieder dem ein oder anderen die Hormone durchknallen.
Verdande von Luothera
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Eintrag #39 vom 21. Feb. 2001 20:48 Uhr
Andre Ruck
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Tolerantes Mittelalter! Karl der Große war bekannt dafür, dass an seinem Hofe etliche (sic!) Damen lebten, und nicht schlecht, die mit ihm intimen Kontakt hatten. Die Kinder dieser Verbindungen wurden als normale Mitglieder des Haushaltes geführt. Illegitim waren sie lediglich im Sinne der "Königserbschaft". Viele von ihnen waren begründer gut sittuierte Ministerialenfamilien. Viele Kritiker von Karl erregten sich (in welcher Form auch immer), weil seine Töchter sehr regen Umgang pflegten. Was auch allgemein bekannt war. Am Kaiserhof!!! Der "Spuk" endete erst mit dem Sohn von Karl, der die sittlosen Töchter in Klöster, quer durch das Reich verteilt, verwieß.
Allen Stammtischphilosophen zum Grüße
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Eintrag #40 vom 29. Mai. 2001 02:56 Uhr
Stephan Zöllner
pax vobiskum (oder so ähnlich), an meherern Stellen kam das Thema "Stellung der Frau" mit in die Diskusion. Klarstellung: Die Bibel hat die Gleichberechtigung der Frau gestützt! Die Griechische Philosophie, die mit dem Christentum verschmolzen wurde hat die Frau MISSACHTET. Wer es schriftlich haben will kann die entsprechende Bibelarbeit von mir als WORD97.doc haben
Heinrich v. Spohnheim (Tempora Nostra)
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Eintrag #41 vom 03. Jan. 2002 12:06 Uhr
Ranes Haduwolff
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Grüß Euch,
folgende Mail kam heute….:
Sehr geehrter Herr Haduwolff,
vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Veröffentlichungen zur der Thematik des jus primae noctis. Gerne können Sie Einblick in meine Veröffentlichungen nehmen. Das Buch "
Das Herrenrecht
der ersten Nacht
Hochzeit, Herrschaft und Heiratszins im
Mittelalter
und in der frühen Neuzeit
Campus Hist. Studien, Bd. 27
1999. 430 S.,
kt., 15,2 x 22,8 cm
DM 98,-/sFr 91.-/öS 715
ist im Buchhandel erhältlich. Viele Universitätsbibliotheken in Deutschland besitzen zudem eine Kopie. Ich habe auf einer Webseite ( wwwfibri.de/jus/default.htm ) die wichtigsten Informationen zur Verfügung gestellt (Inhaltsverzeichnis etc. ). Auch sind einige Veröffentlichungen dort im Volltext online vorhanden.
Zur Frage, ob es ein "jus primae noctis" im 12. und 13. Jahrhundert in Westeuropa ausgeübt wurde, kann man recht sicher sagen, daß die Quellen hierauf keine Hinweise geben. Allerdings läßt sich ein Glaube an die Existenz dieses Rechtes um 1250 zum ersten Mal in Nordfrankreich quellenmaeßig belegen. Ich habe in meiner Arbeit versucht festzustellen, wie es zu dieser, wahrscheinlich verbreiteten muendlichen Tradition, gekommen sein koennte.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Gruessen und guten Wuenschen zum Neuen Jahr
Joerg Wettlaufer
—Somit wars das.
Euer Haduwolff
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Eintrag #42 vom 17. Dez. 2002 20:19 Uhr
Valerie Purth
Hallo, alle zusammen!
Ich bin Schülerin und jede/r aus meiner Klasse muss eine Person/einen Beruf aus dem Mittelalter vorstellen. Ich habe den Beruf einer Hebamme gewählt, das ist meiner Ansicht nach ein toller Beruf. Mich fasziniert es, wie Hebammen im Mittelalter gearbeitet haben und ich denke, hier auf dieser GENIALEN Seite bin ich richtig. Also würde ich mich total freuen, wenn irgendjemand ein paar Tips für mich hätte, die dieses Thema betreffen. Besonders interressiert mich, mit welchen Kräutern die Hebammen was bewirkt haben und wieviel Aberglaube mit ihm Spiel war.
Ich wäre allen, die mir irgendwie helfen können, absolut dankbar!
Mit vielen Grüßen und Dank im Voraus, eure Valerie
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Eintrag #44 vom 03. Jun. 2003 10:29 Uhr
Dr. Nicole Schneider
Bitte einloggen, um Dr. Nicole Schneider eine Nachricht zu schreiben.
Eine recht umfassende Diplomarbeit über das Thema "Die Rolle der Frau als Hebamme und ßrztin im Mittelalter" stammt von Christine Janotta von 1996 an der Uni Salzburg, zu erhalten ist sie über Fernleihe.
Tendentiell gibt es mehr Infos über das Spätmittelalter. Die soziale Status der Hebamme hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Hatten sie zunächst die "Pflicht" und das Recht, die Nottaufe durchzuführen, wurde ihnen dieses im Laufe der Zeit abgesprochen. Zeitweilig waren es fahrende Frauen, die später in den Dienst der Städte genommen und von diesen entlohnt und reglementiert wurden, darüber hinaus sogar in die Rolle der Denunziantin gedrängt wurden (Abtreibung war ohnehin verboten, sie mussten aber den Namen der Frauen, die darum ersucht hatten, angeben), ebenso, was uneheliche Kinder etc anging. Die fahrenden wurden mehr und mehr sanktioniert. Es gab immer mal wieder Hinweise auf erfolgreich durchgeführte Kaiserschnitte im Mittelalter. ßblich war, wenn klar war, dass die Mutter nicht zur retten war, sie aufzumachen, das Kind rauszuholen und dann die Frau so gut es ging wieder zuzunähen - und einige haben das, scheint’s überlebt und sogar später noch wieder Kinder bekommen. Kinder im Mutterleib drehen gehörte eh zum Job. Hebammen waren die Frauenärztinnen und zuständig für alles, was unter den Röcken passierte. 1535 in Hamburg wurde der letzte Mann (ein Arzt) hingerichtet (gehängt), der als Frau verkleidet (sic!) versucht hatte, einer Geburt beizuwohnen. Aufgabe der Hebamme bestand auch in einer Ratgeberfunktion in Bezug auf Ernährung und schwangere Frauen, auch arme, hatten besondere Rechte auf Nahrungsmittel und Feuerholz, Wöchnerinnen galten jedoch als unrein und der Kirchgang war ihnen verwehrt. Für das Spätmittelalter gibt’s einige Abbildungen sogenannter Geburtsstühle; das Frauen im Liegen gebären ist eine spätere Erfindung eines französischen Königs (des Sonnenkönigs?), der diese an sich unnormale Haltung ("gegen die Schwerkraft" und nicht der Anatomie des Geburtsweges entsprechend) als Modeerscheinung durchsetzte.
Bei der Kräutermedizin gibt’s alles, von Pfingstrose bis Mutterkorn, und Hinweise darauf findest Du, wenn Du Dich durch die entsprechenden Kräuternamen durchhangelst, obwohl es natürlich schwierig ist, nachzuweisen, welche Kräuter genau im Mittelalter verwendet wurden.
Man kann sagen, dass die Männer versuchten, über Einflussnahme auf die Geburtenkontrolle die Frauen zu kontrollieren und ihnen eine bestimmte soziale Rolle zuzuteilen, Werkzeug auf dem Weg dahin waren auch die Hebammen. Da die weisen Frauen nichts schriftlich festhielten, sondern nur über sie festgehalten wurde, und sie ihr Wissen anscheinend mündlich überlieferten, ging im Kontext mit der späteren Hexenverfolgung eine ganze Menge verloren, als gerade diese Frauen sehr suspekt und ein Dorn im Auge der Obrigkeit waren.
Ausflug zur Medizin: Ende des 13. Jhdts und Anfang des 14. gab es die sogenannten "ydiotas", sogenannt, weil sie nicht lesen und schreiben konnten. Das waren häufig Frauen aus ßrztefamilien, denen das ordnungsgemässe Studium aufgrund ihres Geschlechts verwehrt wurde, die aber einen grossen praktischen Erfahrungschatz hatten, der den Patienten zu gute kam. In der Schule von Salerno (1180) war hingegen den Frauen das Studium erlaubt (Trotula ist eine sehr bekannte Absolventin, die zwei Werke über alles um die Geburt verfasst hat). Das hängt wiederum damit zusammen, dass beispielsweise ein Philosoph namens Maza den Frauen die Denkfähigkeit zusprach.
Mehr als Du wissen wolltest…
Nicole
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Eintrag #45 vom 02. Aug. 2003 12:14 Uhr
Sebastian Weiß
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Hallo Thorgrimm!
Es ist zwar schon ewig her, aber falls du doch noch mal zufällig in diesen Thread schaust, dann verrat mir doch bitte mal, wie du auf die Idee kommst, es wären nicht alle Apostel Männer gewesen ??? Hast du irgendwelche bisher unbekannten Bibelurtextmanuskripte gefunden?
dominus tecum! Sebastian
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Eintrag #46 vom 03. Okt. 2003 00:42 Uhr
Sebastian Weiß
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Ich hab’s inzwischen gefunden; ich nehme an, du meintest Iunia? Bei "Apostel" hatte ich erstmal nur an die 12 gedacht.
Sebastian
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