Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Verbot der Namensführung?

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Eintrag #1 vom 19. Feb. 2006 00:39 Uhr Heiko Buchholz  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Heiko Buchholz eine Nachricht zu schreiben.

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Meine bessere Hälfte hat sich nach langer ßberlegung für die Darstellung der
Sophie von Mandelsloh
entschieden.
Da es sich hierbei um eine reale Person (um 1380) handelte, sollte dies der Bezug zu unserer SpäMi-Darstellung sein. Sie stellt in ihrem Hobby also eine Person dar, die es vor über 600 Jahren in unserem Wohnort zu einer gewissen (lokalen) Berühmtheit gebracht hat.
Da lag es natürlich Nahe, auch in verschiedenen Foren diesen Nickname zu verwenden.
Sie wurde jetzt innerhalb von ein paar Monaten das zweite Mal aufgefordert, diesen Namen nicht mehr zu verwenden. Es handelt sich dabei um eine \"Namensvetterin\", die sich in ihrem Recht oder ihrer Ehre verletzt fühlt.
Es wäre schön, wenn jemand etwas zu dieser Situation sagen könnte. Ist dieser Name so schützenswert, dass er auch nicht für eine historische Darstellung und in Foren genutzt werden darf?
Einige Info\’s zu der S.v.Mandelsloh und auch ein aktueller Gästebucheintrag der \"wahren\" S.v.Mandelsloh sind auf unserer Seite die-schloss-ricklinger.piranho.de zu finden.
Gruß
Der Robode
Das wars

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Eintrag #2 vom 19. Feb. 2006 08:19 Uhr Christoph (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Christoph eine Nachricht zu schreiben.

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Die Namensführung im Bezug auf den Forumsnick zu verbieten, ist rechtlich gesehen möglich, da es sich dabei um eine noch lebende Person handelt, deren Rechte geschützt werden müssen. Wie es dabei aber mit der Darstellung im Rollenspielerischen Sinne aussieht ist eine ganz andere Sache. Da es sich dabei um eine reale Person aus dem Jahr 1380 handelt könnte dies möglich sein, muß aber mit der Namensführenden Familie (soweit diese noch existiert) meines wissens nach abgestimmt werden, da es sich dabei immerhin um deren Familiennamen handelt, der ebenfalls vor Mißbrauch geschützt werden muß.
Es wird das beste sein, wenn deine Holde zur Entspannung der Situation beiträgt, und ihren Nick ändert. Ein klärendes Gespräch mit der betroffenen wird dabei auch noch sein gutes tun, und sei es nur eben jener Person zu erklären warum man diesen Namen gewählt hat.
Ich persönlich würde mich auch nicht darüber freuen wenn man meinen Namen ohne nachzufragen verwendet.
Christoph

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Eintrag #3 vom 19. Feb. 2006 13:23 Uhr Michael Knapp  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Michael Knapp eine Nachricht zu schreiben.

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Ich würde nur Namen von sicher ausgestorbenen Adelsgeschlechtern verwenden, die auch im heutigen Leben nicht mehr im Gebrauch sind. Da ist ein rechtliches Problem ziemlich ausgeschlossen. Außer man führt selbst einen solchen, dann kann man natürlich den eigenen verwenden. Natürlich kann man Abmachungen mit Namensträgern machen.
MfG, Michael
MfG, Michael

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Eintrag #4 vom 19. Feb. 2006 17:12 Uhr Johannes Kulick  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Johannes Kulick eine Nachricht zu schreiben.

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Davon ab halte ich die Darstellung einer historischen Person im Kontext einer historischen Darstellung (also nicht im Theater) für überaus fragwürdig. Will man eine solche Person wirklich realitätsnah darstellen ergeben sich so viele Fragen zu historischen Details, die man nicht annähernd beantworten werden kann.
Schon wenn man seine Darstellung allgemeiner hält ergerbrn sich regional und zeitlich gesehen solche Probleme, dass dies bei einer Person einfach unmöglich wird.
Aber das ist netürlich nur meine persönliche Meinung.
Gruß
Johannes - wwwhildensia.de

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Eintrag #5 vom 19. Feb. 2006 19:16 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Also so allgemein, wie die Aussagen da zur Zeit stehen, kann man schwerlich eine konkrete Anwort geben.
Zujnächst wären ein paar Punkte zu klären.
Ist die SvM, die euch angeschrieben hat, eine Nachfahrin dieser Person, die dargestellt werden soll ?
Wenn nein, eine zufällige Namensgleichheit kann sie euch nicht wirklich verbieten.
Stellt euch im Gegenzug mal vor, wenn Filmfirmen vor jedne Film prüfen müßten, ob die Rollennamen alle noch frei sind.
Es wäre in dieser "Szene" sogar möglich, daß der Eintrag garnicht von einer "echten" SvM geschrieben wurde, sondern von einer Person, die sich diesen Namen vor wer weiß wie langer Zeit gewählt hat, und sich jetzt irgewndwelche Rechte einbildet. Das habe ich selbst in meinem Bekanntenkreis schon in ähnlicher Form erlebt.
Deswegen, wenn irh wirklich diese historische Person darstellen wollt, dann klärt vorher ab, wer die heutige Sophie ist, und ob es Nachfahren dieser Linie gibt.
Andererseits schließe ich mich hier Johannes an, ich sehe eine Realperson als Vorlage - für eine ständige Rolle - ebenfalls als fragwürdig an.
Betrachtne wir dazu nur kurz den üblichen Ablauf einer Saison, dürfte klar werden, warum. Der Großteil der Veranstaltungen findet in einem Rahmen und an Orten statt, an denen diese Person nie war, und dementsprechend wäre auch das Darstellen ihrer Rolle dort verkehrt.
Sollte man die seltene Chance haben, eine Veranstaltung zu machen, in der diese Person hineinpaßt - dann gehört man wohl auch zur Orga - könnte man die Rolle immer noch temporär für diese eine Veranstaltung annehmen.
Ihr solltet euch neben allen juristischen Fragen wirklich überlegen, was euch diese Darstellung wirklich bringt.
Gruß, Ivain

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Eintrag #6 vom 20. Feb. 2006 07:52 Uhr Jens (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.

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Moin,
Ich kann mich da Alex nur anschliessen, und hinzufügen, dass sich deine Freundin da sehr bewusst machen sollte, welche enorme Verantwortung sie mit der Wahl der Darstellung einer Person, die tatsächlich gelebt hat, inne hat.
Egal ob Kleidung, Verhaltensweisen, Hintergrundwissen: wenn nicht alles streng an der vorhandenen Quelllage (und damit meine ich Fakten, und keine Volksmärchen) orientiert ist, und dies in hervorragender Qualität, dann wird das leicht lächerlich, und zeugt nicht von Respekt der dargestellten Person gegenüber.
Also würde ich mir das lieber dreimal überlegen…
Gruss, Jens

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Eintrag #7 vom 21. Feb. 2006 11:43 Uhr Nikolaj Thon  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Nikolaj Thon eine Nachricht zu schreiben.

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Wie leider nicht so selten in Taverne-Beiträgen werden auch hier wieder einmal verschiedene - in sich sicher wichtige - Ebenen und Themenkreise miteinander vermengt.
Versuchen wir einmal, sie zu trennen:
1. Die Führung eines existierenden Namens ist rechtlich unzulässig, wenn die Gefahr einer Verwechslung besteht. Will sagen: Wenn sich jemand "Hans Müller" oder "Karl Meier" nennt, ist diese Gefahr sicher relativ gering, sofern nicht die Umstände doch eine Verwechslung nahelegen. Bei einer Freiin Sophie von Mandelsloh ist das aber etwas anderes …
2. Ob eine direkte Nachkommenschaft von einer mittelalterlichen Person gleichen Namens vorliegt, ist irrelevant: Es geht nicht um deren Schutz, sondern den der lebenden Person.
3. Die Tatsache, dass es sich dabei um einen "Künstlernamen" handelt, ist nur dann von Relevanz, wenn eindeutig klar ist, dass es hier um eine (Theater- o.ä.) Darstellung, nicht um eine reale Person handelt. Ob dies für Mittelaltermärkte und dort auftretende Darsteller auch gelten kann, müsste ggf. juristisch, eventuell sogar durch Richterspruch abgeklärt werden. Aber ist es das wert?
4. Allen Warnungen vor der Darstellung einer historischen Person im Blick auf Authentizität, Korrektheit etc. kann nur voll zugestimmt werden. Ein Blick auf die angegebene Webseite (mit "Hexe Helgi" und "Schotten Poldi") lässt da m.E. doch erhebliche und begründete Zweifel aufkommen. Zumal wenn es in der "Biographie" der "historischen" Sophie heißt: "So lernte ich, durch das Bestreben meines Vaters, neben den für Mädchen üblichen Dingen, wie Nähen, Sticken und Weben auch Reiten und Kämpfen. Nicht nur mit Schwert und Bogen lernte ich mich zu verteidigen, sondern auch den Umgang mit schwerem Kriegsgerät, wie zum Beispiel der Blyde, was noch tödliche Folgen haben sollte".
Fazit:
Man sollte nur dann eine historische Figur darstellen wollen, wenn man das auch durch die Art der Darstellung und den "Gesamtrahmen" rechtfertigen kann - und zudem deutlich ist, dass es eben um eine Art Theaterdarbietung geht und keine Verwechslung mit lebenden Personen gleichen Namens befürchtet werden muss.
Mit freundl. Gruß Nikolaj

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Eintrag #8 vom 24. Feb. 2006 19:17 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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Moin zusammen,
..also, abgesehen von der Diskussion über das "A" einer Darstellung und deren Aufwand, wobei ich den Vorrednern recht gebe, ist die Sache rechtlich meiner Meinung nach klar.
Die Darstellung einer historischen Person und Verwendung deren Namens INNERHALB der Darstellung kann von einer heutigen Person NICHT verboten werden.
1. Die Darstellung ist Bestandteil der künstlerischen Darbietung Euerer Gruppe, die im rechtlichen Sinne als "freies Theater" eingeordnet werden kann. Ein Hinweis darauf auf der Website genügt.
2. Die Verwendung des Namens ist nur Untersagungsfähig, wenn ein bestehendes Copyright/Markenrecht oder ein eingetragenes Warenzeichen verletzt wird. Hierbei kann durchaus ein Wappen streitig werden, wenn selbiges im Bereich der Wirtschaft (z.B. Hotellerie, Firmenlabel usw) genutzt wird.
Wenn die Darstellung klar auf einen gewissen Zeitraum definiert ist, der ausserhalb der wirtschaftlichen Nutzung liegt, ist das Eisnpruchsrecht fraglich. Man darf aber nicht mit dem Namen und dem Wappen der heutigen Träger Werbung betreiben und Korrespondenz kennzeichnen.
3. Im Rahmen der Darstellung, wenn sie denn als künstlerische gewertet wird, kann ohne Schwierigkeiten der Name als Künstlername eingetragen werden, wenn mindestens 3 Buchungen von Agenturen bzw. Veranstaltern zu dieser bestimmten Darstellung vorliegen.
Mit diesen 3 Bestätigungen gehts dann ab aufs Rathaus. (Hier ist die Rechtslage zur Eintragung regional verschieden- selber schlaumachen).
4. Ein Hinweis auf der Website, daß die Darstellung in keinster Weise in Bezug auf heutige Namensträger steht, sollte die restlichen rechtlichen Bedenken ausräumen.
…so…pfff…ansonsten empfehle ich wirklich, einen netten Anwalt mal aufzusuchen, das ist u.U. in 10 Minutne alles kostenfrei geklärt.
Die Person, die da "rechtliche Schritte" androht, uss erst mal einen Schaden an ihrer Person und Recht dokumentieren, dann muss sie einen Richter finden, der dieses als Verhandelbar betrachtet. Das sollte unmöglich sein.
Drohbriefe und Anwaltsschreiben sind NICHT in irgendwelcher Weise rechtlich verbindlich, nur nicht in Bockshorn jagen lassen.
Sollte ein Richter bereit sein, eine Klage bzw. in diesem Falle eine einstweilige Verfügung zu erheben,dann wird es ernst, aber ich hoffe, daß eine Rechtsschutzversicherung vor Ort ist, u.U. über die Gruppe.
Warum ich da so sehr darauf eingehe? Ganz einfach: Wenn sich jetzt jeder Hans-und-Franz, der irgendeinen historischen Namen trägt, u.U. auch einen Adelstitel (AdelsRECHTE sind seit 1919 passé!!!) in die Darstellung unseres Mittelalters einmischt, u.U. Rechte geltend macht oder gar mit Klagen kommt, sehe ich ganz dunkle Zeiten kommen.
Es gibt Leute, die auf dieser Schiene reiten, und sich damit auf Kosten anderer profilieren und sogar in Mißbrauch unseres Rechtssystems bereichern.
Ich kenne genug Leute, die historische Personen darstellen und die Namen der DAMALIGEN Adelshäuser benutzen -egal ob die Darstellung gut ist oder nicht- und die sich damit der Geschichte annähern und recherchieren und Dinge wieder ins Leben rufen. Das darf nicht durch irgendwelche Leute beschnitten oder gar verboten werden, denen das nicht passt. Diese Freiheit der Darstellung darf durch NIEMANDEN eingeschränkt werden.
Im Normalfall sind die "heutigen" übrigens nett und hilfsbereit, wenn man mit ihnen spricht. Daß jemand so reagiert, habe ich in den letzten 18 Jahren Mittelalter nicht erlebt.
Ars Militia - Euer Haduwolff

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Eintrag #9 vom 28. Feb. 2006 11:17 Uhr Wolfgang Ritter  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Wolfgang Ritter eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo,
ich kann Haduwolff in fast allem zustimmen, nur zwei Anmerkungen sind angebracht:
1. Im Regelfall wird das kein Anwalt kostenlos erledigen, denn es handelt sich um eine rechtliche Auskunft, bzw. Beratung durch die sich übrigens auch der Anwalt unter Umständen regresspflichtig macht, wenn er/sie nämlich falsch berät und hierdurch ein Schaden entsteht, der bei richtiger Beratung nicht entstanden wäre. Genau deshalb wird der Anwalt/die Anwältin wenigstens auch etwas verdienen wollen.
2. Zum Thema Einstweilige Verfügung:
Diese gehört zum vorläufigen Rechtsschutz, d.h. wie der Name schon sagtm, wird da keineswegs eine endgültige Entscheidung getroffen, sondern es soll eigentlich gewährleistet werden, das bis zur endgültigen Entscheidung kein IRREPARABLER Schaden eintritt. Deshalb findet bei der einstweiligen Verfügung auch nur eine summarische Prüfung und meistens ohne vorherige Anhörung oder Stellungnahme des Gegners statt; auch die Beweisführung ist wesentlich vereinfacht.
Jedenfalls sollte das weder mit einem Achselzucken abgetan werden, noch geht die Welt unter, wenn man so etwas zugestellt bekommt, vielmehr geht es dann meist in die zweite und entscheidende Runde.
Allerdings sind nicht ohne Grund bei den Rechtsanwälten auch in diesem Bereich dicke Wälzer in den Regalen, in denen zig Urteile kommentiert werden.
Es wäre daher grundsätzlich sicherlich vorzugswürdig, bei einer konkreten Frage - immerhin liegt ja schon eine Beschwerdemail vor, wenngleich ich die kaum als wirksame Abmahnung betrachten würde - die MAXIMAL 190 - plus Mehrwertsteuer für eine anwaltliche Erstberatung zu investieren, wenn der ruhige Schlaf dran hängt.
Rechtliche Auskünfte von juristischen Laien aufgrund dürrer, weil etwa dreizeiliger Sachverhaltsschilderung in einem Forum sind ebenso wenig verlässlich, wie irgendwelche Urteilsmeldungen in Tageszeitungen.
Grüße
Wolfgang Ritter

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Eintrag #10 vom 26. Mrz. 2006 15:39 Uhr Thorsten Ropella  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Thorsten Ropella eine Nachricht zu schreiben.

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Mojn,
Bevor man sich in Ratschläge ergeht, sollte man doch erst mal erfragen, warium die sophie von Mandelsloh will das du den Namen aufgibst? Ist es eine Person die Real so heißt? Oder ist es ein Figur die nur den selben "Künslernamen" nutzt? Dann kann doch erst ernstlich fragen, ob diese Person das recht hat, dich dazu aufzufordern. Falls ihr von ihr noch keine Kontaktdaten habt, würde ich über euer GB einfach mal nachfragen. wenn ise darauf nicht reagiert…ihr Pech, ignorieren. Eine rechtliche Relevanz hat so ein Eintrag in eine GB meines Wissens nicht. Es kann ja auch genausgut ein schlechter Scherz sein. oder jemand der dich nicht mag.
So, und nun hab ich gemerkt das nicht Sophie diesen Beitrag geschrieben hat sondern Ihr Gatte, daher beziehe ich sämtliche du´s und dich´s auf Sophie.
Gruß,
Thorsten
gruß & kuß,Thorsten

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Eintrag #11 vom 26. Mrz. 2006 15:40 Uhr Thorsten Ropella  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Thorsten Ropella eine Nachricht zu schreiben.

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Bitte sieht mir die zahllosen Fehler in meinen vorherigen Beitrag nach…
gruß & kuß,Thorsten

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Eintrag #12 vom 31. Mai. 2006 23:51 Uhr Hasko Diestel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Hasko Diestel eine Nachricht zu schreiben.

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Welche Aufregung.Sophiee (mit 2e !!!!) ist eine
Persönlichkeit aus der Literatur und ohne weiteres
wie auch Romeo Julia darstellbar.Wenn sich meine
so ungefähr 3.Cousine 20.Grades darüber aufregt,
ist das bedauerlich,da die Ricklinger das Gedicht
von Hermann Löns nunmehr vorliegend haben, dürfte
einer "Sophiee von Mandelsloh" nichts im Wege
stehen.Ist dorthin gemailt.
In Wunstorf um die Ecke:da praktiziert,
glaub ich, ein RA von Mandelsloh - den sollte man
doch einfach fragen.Die Cousine aus NRW ist glaube ich,übrigens erst 16 Jahre alt, hat wohl zuviel
Taschengeld…und kennt die deutsche Literatur
anscheinend schlecht:Löns hat nicht nur grün "gemümmelmannt"!Meiner UrUrgroßmutter v.Mandelsloh
(aus der gräflich bzw Gallinchen Linie) fand das Gedicht sehr toll und wollte lieber "Sophiee" als Adele heißen……!
Also besser mit der Blide als "rechtliche Schritte", welch Rückschritt….!Allzeit guete Wege!
UrUrEnkelvonMandelsloh

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Eintrag #13 vom 07. Aug. 2006 22:42 Uhr Heiko Buchholz  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Heiko Buchholz eine Nachricht zu schreiben.

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… die sich mit meiner Anfrage beschäftigt haben.
Letztlich war der Tipp, diese Forderungen einfach zu ignorieren völlig ausreichend.
Nichtsdestotrotz haben uns diese Beiträge dabei _unterstützt_, unsere Auffassung von diesem Hobby ein wenig zu überdenken. Wir waren schon auf einem anderen Weg und gehen diesen jetzt zielgerichtet weiter. Hin zur ernsthaften Darstellung.
@Hasko: Dir noch mal einen besonderen Dank für deine Unterstützung und für das Gedicht ;-)
Heiko
Das wars

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