Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Soziale Ränge in der städtischen Ständepyramide

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Eintrag #1 vom 13. Jun. 2005 19:41 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Ausgehend von der frage nach der Kleidung einer einfachen Bürgersfrau, die zugleich Ehefrau eines Schustermeisters ist, entspann sich eine Diskussion, deren Teile ich wahlweise aus größeren Posting zitiere oder komplett hier verschiebe.
Also los:
Jens Börner:
»Einfache Bürgerin + Schustermeisterfrau?
Hm.
Also ich würde doch meinen, "einfach" trifft es spätestens ab einem Meistertitel nimmer.«
Karen Thöle:
»Hallo Jens! In Anbetracht der Tatsache, daß längst nicht alle Einwohner einer Stadt auch Bürger waren, ist "Einfache Bürgerin + Schustermeisterfrau" vielleicht gar nicht so abwegig«
Gruß, Ivain

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Eintrag #2 vom 13. Jun. 2005 19:42 Uhr Jens (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.

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@Karen:
Versteh ich jetzt nicht. Meister impliziert ja Bürgerrecht. Meistertitel und "einfacher Bürger" sind wohl etwas gegensätzlich. Und die Frau eines Meisters is wohl ziemlich sicher sowohl Bürgerin, als im Auftreten an den Stand ihres Mannes gebunden. Ergo widerspricht "einfache Bürgerin" und "Frau eines Meisters" sich doch, oder etwa nicht?
Jens

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Eintrag #4 vom 13. Jun. 2005 19:42 Uhr Karen Thöle  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Karen Thöle eine Nachricht zu schreiben.

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Hm, jetzt versteh ich Dich nicht.
Was ich meinte, war Folgendes:
1. Da längst nicht alle Einwohner das Bürgerrecht hatten, kann man diejenigen, die das Bürgerrecht hatten, schon als etwas Besonderes ansehen, gewissermaßen als eine "Oberschicht".
2. Da im Ausgangsposting die Formulierung "einfache Bürgerin" vorkam, legt das den Gedanken nahe, daß es auch eine "nicht-einfache" Bürgerin gegeben haben könnte, sozusagen eine "höhere Bürgerin".
3. Und tatsächlich kann man ja diese "Oberschicht" noch weiter differenzieren. Soweit ich weiß, hatten Handwerker zumindest politisch oft nicht den gleichen Status wie die Familien des Stadtpatriziats, also etwa reiche Fernhändler. Und auch innerhalb der Handwerker gab es Rangunterschiede, die sich z.T. in Zerwürfnissen darüber ausdrückten, welche Zunft bei Prozessionen die größere Kerze stiftete und vor dem Allerheiligsten gehen durfte.
Schuhmacher würde ich nicht als Teil des Patriziats einordnen. Wie weit oben in der Handwerkerhierarchie waren, ist sicher von Stadt zu Stadt unterschiedlich; ich würde sie aber wohl weder ganz weit oben noch ganz weit unten ansiedeln.
4. Schuhmachersfrau=Bürgerin? Ja, habe ich auch nicht anders behauptet. "Einfache Bürgerin" In der "Bürgerhierarchie" könnte man es so empfinden; da gab es sicher noch einige über ihr. "Einfache Bürgerin"=Arme Frau? Nein, und das habe ich auch nicht gesagt.
Bis denn
Karen Thöle

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Eintrag #5 vom 13. Jun. 2005 19:42 Uhr Arno Eckhardt  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Arno Eckhardt eine Nachricht zu schreiben.

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Mal kurz:
So, wie ich das mit meinem, zugegebenermaßen unzureichenden, Wissen einschätze, sind "Meister" und "Bürger" kein Gegensatz.
Bitte korrigiert mich, aber ich sehe das bisher so:
Ein "Meister" in einem Handwerk war in besagter Zeit (vermutlich auch früher und später) ein "freier Mann", zwar nicht gleichbedeutend mit Adel, aber immerhin auch kein Leibeigener o.ä.
Wahrscheinlich mußte man auch sein Frau mit "Frau Meisterin" oder so anreden, aber mit Adel hat das ja längst nichts zu tun. Kurzum: Mittelstand.
Vielleicht muß man nur das "einfach" vor "Bürger" streichen, damit ein Schuh draus wird???
Euer Traumschmied

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Eintrag #6 vom 13. Jun. 2005 19:42 Uhr Arno Eckhardt  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Arno Eckhardt eine Nachricht zu schreiben.

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Da haben wir uns überschnitten. Ich sehe mit Freuden: Wir sind uns einig :-)
Euer Traumschmied

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Eintrag #7 vom 13. Jun. 2005 19:50 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Also ich sehe das ähnlich wie Jens.
Ichg habe mich mal mit Rüstverordnungen ab 1300 beschäftigt.
Da braucht in goßen Städten ein Handwerker, um zur Zunft zugelassen zu werden, eine Ausrüstung am Mann, die der eines Ritters nur wenig nachsteht.
Da der Meistertitel eng mit den Zünften verbunden ist, stellen sich bei mir auch Schwierigkeiten ein, das noch mit "einfach" zu verbinden.
Einfache Bürger wären dann für mich z.B. Zunftlose Handwerker, städtische Tagelöhner und angestellte Arbeiter, bis hin zum Handwerksgesellen.
Der Meister steht da aber deutlich drüber, ist an der städtischen Politik beteiligt und ist auch gehalten ,die Zunft zu repräsentieren.
Das es unter und oberhalb der Bürger noch eine ganze Menge andere Stände in der Stadt gab, sei unbestritten.
Gruß, Ivain

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Eintrag #8 vom 13. Jun. 2005 19:57 Uhr David Seidlitz  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um David Seidlitz eine Nachricht zu schreiben.

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…nur mal so von der "Seite": ich wälze gerade einiges an Literatur zur Rolle der Ministerialität in der Stadt des 12. und 13. Jhd. Und, glaubt mir, über das "ständische" und rechtliche Gefüge in einer Stadt streiten sich die "Gelehrten" wie die Rohrspatzen.
Ein sehr diffiziles Thema.
David
wwwfamilia-ministerialis.de

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Eintrag #9 vom 13. Jun. 2005 22:43 Uhr Jens (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.

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Moin,
Also über nen Kamm scheren möchte ich es schlicht nicht, weils halt von Beruf, Stadt etc. abhängt, jedoch passt "einfacher Bürger" und "Meister" für mich nicht so recht zusammen, da das "einfach" explizit eine maximal durchschnitliche Verdienstform impliziert, "Meister" dem aber eigentlich entgegenläuft.
Im Ursprungsthread sollte das ja die Frage nach dem Stoff insofern beantworten, als dass die Frau eines Meisters kaum sich Gedanken machen muss, ob ein banaler Wollstoff "zuviel" wäre, sondern vielmehr, ob’s nicht zu wenig is… ;)
Ansonsten gibts für viele kleine und grössere Städte jeweils Verdienstlisten etc., anhand dahere ich in Nürnberg, Frankfurt, Köln usw. ziemlich pauschal Meister als ausserhalb der Masse stehende, "besser" verdienene Personen einstufe, die teilweise extrem gute Ausrüstung und Kleidung besitzen können, nicht umsonst hatten Handwerksmeister im 15ten teilweise im kompletten Harnisch aufzulaufen (schon teils im 14ten).
Jens

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Eintrag #10 vom 14. Jun. 2005 18:21 Uhr Karen Thöle  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Karen Thöle eine Nachricht zu schreiben.

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Wahrscheinlich muß man auch noch zwischen "einfachen" und "höheren Nichtbürgern" unterscheiden.
Nach meinen Informationen hatten Mägde und Knechte in den meisten Städten nicht das Bürgerrecht.
Das Wort "Handwerksgeselle" ist ein Wort, das in den mittelalterlichen Quellen eigentlich nicht üblich ist. Stattdessen wird auch bei diesen Personen meist von "Knechten" gesprochen. (Ich müßte nochmal wieder Schubert: "Fahrendes Volk im Mittelalter" wälzen, aber so habe ich es in Erinnerung.)
Ergo: Ich würde bis zum Beweis des Gegenteils annehmen, daß Handwerksgesellen und Tagelöhner nicht unbedingt das Bürgerrecht hatten. Dabei stand die "rechte Hand vom Chef" sicherlich höher als die eine oder andere arme Kammerjungfer, aber Nichtbürger waren sie wohl beide.
Bis denn
Karen Thöle
PS: Da hab ich aber was losgetreten mit meinem kleinen PS…

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Eintrag #11 vom 14. Jun. 2005 22:09 Uhr Claudia (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Claudia eine Nachricht zu schreiben.

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Soweit ich das in Erinnerung habe, waren auch die Frauen von Buergern nicht automatisch Buergerinnen.
Ich glaube, Edith Ennen (?) fuehrt in ihrem Buch eine ganze Liste von Fällen auf, wo verwitwete Handwerkersfrauen erst das Buergerrecht erwerben mussten, um das Geschäft ihres Mannes weiterfuehren zu können.
Wenn ich mal wieder zu Hause bin und meine Bibliothek heimsuchen kann, sehe ich mal zu, dass ich das Buch noch mal ausleihe (also nicht vor Juli, sorry).
Gruss, Claudia

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Eintrag #12 vom 14. Jun. 2005 23:09 Uhr Wolf Zerkowski  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Wolf Zerkowski eine Nachricht zu schreiben.

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Moin,
Quelle:
Historisches Lexikon der Schweiz
1- Die Entwicklung des Bürgerrechts im Mittelalter und in der frühen Neuzeit
Der Begriff B. leitet sich von jenem des Bürgers ab ( Bürgertum ). "Bürger" oder auch "Burger" wurden seit dem 9. Jh. die Bewohner der Ansiedlungen vor den Burgen genannt; später wurde die Bezeichnung auch auf diejenigen von Städten anderen Ursprungs übertragen. Nur die Besitzer eines städt. Grundstücks erlangten das volle B. und den damit verbundenen besseren Rechtsschutz der Stadt. Viele Unfreie und Hörige versuchten, in den Städten Aufenthalt und einen Beruf zu finden und so das B. zu erhalten. Im 13. Jh. wurde die Bedingung des Grundbesitzes für die Stadtbewohner, nicht aber für die Ausbürger aufgegeben. Das B. wurde zum persönl. Treueverhältnis zum Stadtherrn und zu den Mitbürgern, was die Einhaltung gewisser Bürgerpflichten mit sich brachte. Innerhalb der Städte gab es Leute mit vollem B. und solche, welche nur über beschränkte polit. Rechte verfügten. ßberörtl. Bündnissysteme wurden z.T. durch Verburgrechtung geschaffen. In solchen Verträgen verpflichteten sich Städte, Einzelpersonen oder bestimmten Gruppen das B. zu gewähren. Häufig sicherten sich Städte gegenseitig das Burgrecht zu.
In der frühen Neuzeit begannen die Stadtbürger, sich mehr und mehr abzuschliessen; zuerst wurden die Bedingungen für eine Verleihung des B.s an Zuzüger verschärft, dann keine Neubürger mehr aufgenommen. Aus diesem Grund nahm die Anzahl der minderberechtigten Stadteinwohner zu. Innerhalb des städt. Bürgertums setzte eine soziale Differenzierung ein: Das Patriziat, das die Führung monopolisierte, grenzte sich von den gewöhnl. Bürgern ab, die nach und nach ihre polit. Einflussmöglichkeiten einbüssten. Auch in den Länderorten erlangten genossenschaftl. Verbände Freiheit vom Lehensherrn und die Landleute eine den Stadtbürgern vergleichbare Stellung. Die Verfassungen dieser Orte waren in formaler Hinsicht durchaus mit den städtischen vergleichbar; allerdings erfolgte die Verlagerung der polit. Kompetenzen auf die Ebene der vollberechtigten männl. Einwohner früher als in den Städten, und der Einfluss aller Landleute hatte auch in der frühen Neuzeit Bestand, in der die städt. Bürgerversammlungen an Bedeutung verloren ( Landsgemeinde ). Weder die zahlreichen Burgrechtsverträge noch die anderen ßbereinkünfte, die zwischen den verschiedenen städt. und ländl. Orten des eidg. Bündnisgeflechts geschlossen wurden, begründeten ein übergreifendes eidg. B. Der Mensch war im MA und in der frühen Neuzeit in der polit. und rechtl. Einordnung primär Zugehöriger eines lokalen Verbandes, entweder einer Stadt oder einer ländl. Staats- oder Herrschaftseinheit.
Gruß Wolf
wwwbauer-und-bonde.de

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Eintrag #13 vom 15. Jun. 2005 08:03 Uhr Joachim Meinicke  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Joachim Meinicke eine Nachricht zu schreiben.

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Man suche unter Bürger im Lex. des MA und finde:
Das Wort ist zunächst einfach der mhd. Lautstand von Bürger (Bürger, Bürgertum). In spätma. Quellen wird der Begriff einerseits auf alle angewandt, die das Bürgerrecht besitzen, andererseits nur auf Angehörige des Patriziats bezogen. Die Begriffe B. und Bürger werden in der Lit. oft unscharf verwendet. Neben dem Gebrauch in den Quellen wirkt sich dabei die obdt.-schweiz. mundartl. Verwendung von B. für alteingesessene Familien bzw. für die Institutionen der Bürger - im Gegensatz zur Ein wohnergemeinde - und damit die neuzeitl. Verfassungsentwicklung aus. Als Dublette zu Bürger ist der Begriff jedoch wissenschaftl. sinnlos. Im engeren Sinn wird er in süddt. und schweiz. Quellen auf die ratsfähigen Familien des Patriziats oder gar nur auf dessen bürgerl. Teil beschränkt, der dadurch aus der Gesamtheit der Bürger herausgehoben und sowohl dem Stadtadel wie den im 14. Jh. Ratsfähigkeit erlangenden Zunftbürgern gegenübergestellt wird. Diese B. im engeren Sinn werden oft samt dem Adel als »achtbare, erliche Geschlechter« u. ä., die Zunftbürger dagegen als »gmein B.« bezeichnet. In einigen Städten beanspruchten sie neben Adel und Zünftigen eine feste Anzahl von Sitzen im Rat und weitere polit. und Standesvorrechte. Obwohl die Grenze zw. bürgerl. und adligem Patriziat durchlässig ist, beide oft in Gesellschaften, Herrenzünften und Trinkstuben zusammengeschlossen sind, werden sie von der Ratsbesatzung her unterschieden. Bes. klar ist dies bei dem quellenmäßigen Terminus »Achtburger« für das bürgerl. Patriziat Basels, das acht Vertreter in den Rat entsendet, sowie in der Einteilung der Räte in die Gruppen: von Rittern, von B.n, von den Handwerken. Diese Dreiteilung der Bürgerschaft findet sich auch in Städten, in denen keine damit zu verbindenden polit. Vorrechte erkennbar sind.
H.-J. Gilomen
Und spezifisch für den deutschen Raum:
[4] Abgrenzung:
Den wichtigsten Gegensatz zum Bürger bildet notwendigerweise derjenige, »qui non infra ambitum muri habitat«, d. h. lat. der extraneus, advena oder hospes, mhd. der uzman oder gast. Damit sind v. a. die auswärtigen Ritter und Bauern gemeint, aber auch - von der jeweiligen civitas aus gesehen - die Bürger fremder Städte (vgl. Fremde, Gäste). Innerhalb der Stadt werden von den Bürgern die bloßen Einwohner (medewoner, beisasse) geschieden, die zwar in der Stadt wohnen, aber das Bürgerrecht nicht erlangt haben. Hierzu zählen v. a. Angehörige der städt. Unterschicht. Vielfach sind auch die Geistlichen (Kleriker, Klerus) sowie die Juden nicht Bürger der jeweiligen Stadt, doch bestehen dabei zeitl. und örtl. Unterschiede.
Innerhalb der Bürger wird gelegentl. auf Grund einzelner Quellenstellen eine rechtl. Sonderstellung sog. Großbürger angenommen, welche aus dem vermuteten sprachl. Gegensatz zw. civis und burgensis erschlossen wird. Dabei wird aber verkannt, daß den beiden lat. Wörtern nur ein einziges dt. Wort entspricht und daß das Aufkommen von burgensis v. a. durch die Weite des Begriffes civis im FrühMA, wo er einfach den Nachbarn und Anwohner (ahd. gibur[o]) meint, und die Notwendigkeit einer klaren Bezeichnung nach Trennung von Bürger und Bauer bedingt ist. Die genauere Betrachtung auf Grund breiteren Quellenmaterials ergibt daher, daß die Bürger einer Stadt abgesehen von der Ratsfähigkeit trotz sozialer und wirtschaftl. Unterschiederechtl. völlig gleichgestellt sind.
[5] Erwerb und Verlust:
Da die Stellung als Bürger mit der Privilegierung der Bürger als eigener Gruppe einen Vorzug bedeutet, der den Bürger von anderen Gruppen unterscheidet, entwickeln sich bald über das »habitare infra ambitum muri« hinaus bes. Voraussetzungen für den Erwerb der Stellung als Bürger. Als solche finden sich in den Quellen v. a. das Haben eines Grundstückes oder Hauses von bestimmtem Wert innerhalb der Stadt, die Zahlung einer bestimmten Summe an die Stadt, die Gestellung eines Bürgers als Bürgen für den Erwerber oder die Leistung eines Eides.
Nicht Voraussetzung ist dagegen die Ausübung einer gewerbl. Tätigkeit, die persönl. Freiheit oder die Nichtadligkeit. Vielmehr sind viele Bürger v. a. der kleineren Städte von ihrer Tätigkeit her Bauern (Ackerbürger; Ackerbürgerstadt) oder von ihrem Status her hörig oder auch adlig. Allerdings schließen einzelne Städte Adlige oder einzelne Stadtherren ihre Hörigen vom Bürgerrecht aus.
Verloren wird die Stellung als Bürger außer durch den Tod v. a. durch die Aufgabe seitens des Bürgers oder durch den Ausschluß seitens der Stadt.

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Eintrag #14 vom 15. Jun. 2005 08:17 Uhr Ulrich Busse  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ulrich Busse eine Nachricht zu schreiben.

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>>Meines Wissens nach (berichtigt mich, wenn ich falsch liege) stand der Schuster so oder so in der Handwerkershierarchie nicht so weit oben<<
Auf diese Aussage aus dem Wollstoff-Thread gehe ich mal hier ein.
Im Osten Deutschlands (z.B. Berlin oder Frankfurt (Oder)) gehörte das Schuhmacherhandwerk zu den sog. Viergewerken und war in der "Handwerkershierarchie" ganz oben angesiedelt, angesehene Schuhmachermeister konnten jedenfalls im 13. Jahrhundert sogar einen Sitz im Rat haben.
Anders die sog. Flickschuster, die keine Schuhe herstellen, sondern sie nur instandsetzen durften. Diese Berufsgruppe genoss kein hohes Ansehen.
Inwieweit diese Sachlage auch für Städte außerhalb der Mark Brandenburg gilt, kann ich nicht beurteilen.
Grüße aus dem Havelland
Ulli

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Eintrag #15 vom 15. Jun. 2005 10:38 Uhr David Seidlitz  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um David Seidlitz eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo,
das ist nicht pauschal für "die Stadt" zu beantworten, es gab Unterschiede.
Ein Auszug für Halberstadt:
"[…]Im 13. Jhd. gelang es der Genossenschaft, sich von der Abhängigkeit vom Kämmerer (Anm. ein bischöfl. Ministeriale) zu lösen, von den jährlichen Abgaben zu befreien und die Verteilung der Verkaufstände und -buden in eigene Regie zu übernehemen. Die Schuhmacher und Gerber, die für den Markt arbeiteten, wurden im 13. Jhd. die tonangebende Gruppe innerhaöb der Zunft. Sie machten die Filzmacher und die Flickschuster von sich abhängig. Die Zunft vereinigte sich in Gewerbegruppen, die in vielen anderen Städten eigene Korporationen bildeten. In der eigenartigen Struktur der Zunft ist der Grund dafür zu suchen, daß sie der reichste Gewerbeverband in Halberstadt wurde. […]"
Aus:
Militzer/ Pryzybilla. Stadtentstehung, Bürgertum und Rat. Halberstadt und Quedlinburg bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 67) Göttingen, 1980
Interessanterweise haben jedoch keine Mitglieder der Schuhmacherzunft jemals im Rat gesessen.
Da waren die Innungen der Gewandschneider, der Münzer, und spannenderweise Ministeriale meistens vertreten.
Gruß,
David

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Eintrag #16 vom 15. Jun. 2005 11:29 Uhr Ulrich Busse  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ulrich Busse eine Nachricht zu schreiben.

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Ergänzung für Berlin/Frankfurt (Oder):
Zu den ratsfähigen Viergewerkehandwerken gehörten neben den Schuhmachern auch die Bäcker, Gewandschneider und Fleischhauer. In Berlin haben die Markgrafen den Einfluß des Handwerks auf die Ratspolitik im 14. Jahrhundert allerdings wieder zurückgedrängt.
Grüße aus dem Havelland
Ulli

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Eintrag #17 vom 15. Jun. 2005 14:45 Uhr Karen Thöle  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Karen Thöle eine Nachricht zu schreiben.

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Joachim, da warst du schneller mit dem Nachgucken als ich!
In Ergänzung meines Beitrags Nr. 9 möchte ich aber nochmal aus dem Lexikon des Mittelalters (Artikel Bürger, Bürgertum) zitieren:
"Bildeten Kaufleute und Stadtadel die Ober- und Krämer und Handwerker die Mittelschicht einer Stadt, so gehörten die Lohnarbeiter, Gesellen und unzünftigen Handwerker zu einer Unterschicht, die durch Hausarme und Bettler vermehrt wurde. Sie besaßen nur ein geringes oder gar kein Vermögen und waren den wirtschaftlichen Krisen hilflos ausgeliefert. Sie hatten vielfach nicht das Bürgerrecht erwerben können und lebten als minderberechtigte Beiwohner (Eingesessene) in der Stadt."
Wer eine der genannten Gruppen darstellen will, sollte aber für seine gewählte Stadt ruhig nochmal nachrecherchieren, das Wörtchen "vielfach" deutet auf Ausnahmen hin…
Die ganzen Mißverständnisse kommen wahrscheinlich von unserem modernen Verständnis des Wortes "Bürger", auf das das Lexikon des Mittelalters auch eingeht:
In der Neuzeit "wird der zuvor ebenfalls an das Bürgerrecht gebundene Begriff ‘Bürgerstand’ zunehmend im Sinne einer sozialen Schicht von Staatsuntertanen verstanden, die weder dem Adel noch dem Bauernstande angehören."
Bis denn
Karen Thöle

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Eintrag #18 vom 16. Jun. 2005 17:23 Uhr Karen Thöle  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Karen Thöle eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Und nochmal LexMa

Wo ich schonmal dabei bin, aus dem Lexikon des Mittelalters zu zitieren: Es gibt noch den Artikel "Burger". Dieser Begriff bezeichnet in süddeutschen und schweizerischen Quellen die ratsfähigen Familien des Patriziats bzw. dessen bügerlichen Teil (im Gegensatz etwa zum Stadtadel). "Diese B[urger] im engeren Sinn werden oft samt dem Adel als ‘achtbare, ehrliche Geschlechter’ u.ä., die Zunftbürger dagegen als ‘gmein B[urger] bezeichnet." (Fand ich ganz interessant, gerade weil es uns hier ja zunächst mal um den Begriff "einfacher Bürger" gegangen war, wofür dies ein schönes ßquivalent ist.)
Nun wieder im Artikel "Bürger, Bürgertum":
- Die Unterscheidung zwischen Bürger und Einwohner ist anscheinend etwas, was typisch ist für das Spätmittelalter und sich im Hochmittelalter schon andeutet, im Frühmittelalter dagen findet sich kein Beleg, daß das Wort "burgari" oder seine Verwandten eine engere Bedeutung hat als "Einwohner eines befestigten Ortes". Wann und wie sich eine Differenzierung zwischen "Bürger" und "Einwohner" ergab (bzw. für welche Zeit die ersten Quellen vorhanden sind, die eine solche Differenzierung belegen), geht aus dem Artikel leider nicht hervor.
- Handwerker ist nicht gleich Handwerker, und das ist nicht nur eine Scheidung nach verschiedenen Berufen. Anscheinend war es vor allem durch Handel möglich, das Einkommen aufzustocken: "Unter den Zunftmeistern gab es Arme und Reiche, die ihr Vermögen zumeist durch Handel vermehrt hatten." "Wo dagegen den Zünften ein größerer Freiheitsraum gewährt war, konnten sie stärker in die städt. Politik eingreifen und auch zur treibenden Kraft in den Konflikten jener Zeit werden. Diejenigen, welche die Politik der Zünfte dann formulierten und durchzusetzen versuchten, waren in der Regel nicht die einfachen Meister, sondern vielfach reiche Zunftgenossen, die neben ihrem Gewerbe Handel trieben oder ihr Handwerk zugunsten des Handels, manchmal verbunden mit einem Verlag, aufgegeben hatten."
Soviel erstmal von mir.
Bis denn
Karen Thöle

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Eintrag #19 vom 06. Okt. 2010 13:15 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Teilweise wurde in diesem Thread ob der Sprachverwandtschaft Burg… und Bürg… gleichgesetzt.
Ich wäre da teilweise vorsichtig.
Das Bürgerrecht z.B. bezeiht sich auf die Rechte eben eines Bürgers der jeweiligen Stadt.
Das Burgrecht sichert meines Wissens nach Dörfern gegen regelmäßige Zahlungen eine Zuflucht für Gefahrenfälle hinter den Stadtmauern einer befestigten Stadt zu.
Meine Heimatstadt Mühlheim selbst zahlte Jahrhunderte lang immer mal wieder wechselnd an Steinheim oder Frankfurt einen jährlichen Betrag für das Burgrecht, die Veträge sind erhalten.
Weitere Bürgerrechte waren damit sicherlich nicht verbunden.
Gruß, Ivain

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Eintrag #20 vom 16. Jun. 2005 17:53 Uhr Karen Thöle  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Karen Thöle eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Lautstand und Sache

Das Problem hierbei liegt zum einen an einer gewissen sprachlichen, zum anderen aber auch an einer sachlichen Unschärfe:
"burgari" bzw. "burg" sind die Wörter, aus denen sich sowohl das heutige Wort "Burg" als auch das heutige Wort "Bürger" entwickelt hatte. Auch im Mittelhochdeutschen hatte sich die Form mit "ü" noch nicht herausgebildet.
Zumindest für die Frühzeit ist die Verwandtschaft bzw. die gemeinsame Wurzel darin begründet, daß es im 8. Jahrhundert, wo das Wort zum ersten Mal auftaucht, im deutschen Sprachraum keine Siedlungen gab, die sich von der Größe und Bedeutung her mit dem antiken Jerusalem oder Rom messen konnten. Deshalb wird lat. "civitas" oder "urbs" oder "oppidum" mit dem Wort übersetzt, das die beeindruckendste Art von Siedlung bezeichnet, die damals dort bekannt war. Daß sich dann doch etwas entwickelte, was später für Luther in seiner eigenen ßbersetzung das Wort "stad" ergab, war damals noch lange hin.
Im übrigen weise ich darauf hin, daß sich alles, was bisher in diesem Thread geschrieben wurde, soweit ich das erkennen kann (mit Ausnahme des erwähnten "burgari", Gründe s.o.), auf die Stadt im eigentlichen Sinne bezieht und nicht auf die Burg.
Bis denn
Karen Thöle

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