Eintrag #1 vom 31. Mrz. 2006 11:52 Uhr
Baerbel Hammes
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Schutz von Kulturgütern - Protest gegen den Gesetzesentwurf
Hallo alle zusammen,
ich habe heute über die Keltenliste folgendes Mail bekommen und denke, dass die Aktion viiiiieeel Unterstützung braucht.
Grüße
Bärbel
Lest selbst:
____
Handelsverbot für Hehlerware aus Raubgrabungen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde der Archäologie,
nach 35 Jahren des Verweigerns und Verschleppens ist es der
Bundesregierung nun doch zu peinlich geworden, dass Deutschland als
eines der letzten Staaten das UNESCO-ßbereinkommen zum Schutz von
Kulturgut von 1970 noch immer nicht unterzeichnet hat. Ein Gesetzentwurf
wurde vom Kabinett beschlossen und steht kurz vor der Verabschiedung
durch Bundestag und Bundesrat.
Dieser Entwurf pervertiert jedoch die Ziele der UNESCO-Konvention und
orientiert sich primär an den Interessen derjenigen, die bislang die
Unterzeichnung der Konvention erfolgreich zu verhindern wussten: In den
Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf wird unverblümt von den "berechtigten
Interessen des Handels" gesprochen und davon, dass
"Wettbewerbsnachteile… für den Kunsthandel vermieden werden" sollen
Träte das Gesetz in der jetzt vorliegenden Fassung in Kraft, so würden
de facto alle vor Inkrafttreten aus den Herkunftsländern geschmuggelten
Raubgrabungsfunde legalisiert. Nach diesem Datum aufgetauchte
archäologische Objekte dürfen nur dann nicht verhandelt werden, wenn sie
in einer im deutschen Bundesanzeiger veröffentlichten Liste erfasst
wurden. Archäologische Bodenfunde dürften zwar noch innerhalb eines
Jahres nachträglich auf die Liste gesetzt werden, aber nur dann, wenn
der exakte Nachweis der ursprünglichen Herkunft (bezogen auf einen
modernen Staat) erbracht wird. Bei Hehlerware aus undokumentierten
Raubgrabungen dürfte dies in aller Regel nicht gelingen. So wären
beispielsweise römische Raubgrabungsfunde von dem Kulturgüterschutz
nahezu völlig ausgeschlossen, gibt es doch alleine rund 30
Nachfolgestaaten des Imperium Romanum.
Doch selbst wenn die Herkunft eines Objektes bekannt sein sollte (weil
es beispielsweise am Zoll bei der Einreise bemerkt wurde) so soll auch
künftig in der Regel eine straffreie Einfuhr möglich sein und zwar auch
dann, wenn das Herkunftsland explizit ein Exportverbot erlassen hat.
Diese Exportverbote für archäologische Objekte, die in nahezu allen
Ländern gelten, sollen somit weiterhin von Deutschland ignoriert werden,
da eine andere Regelung angeblich "mit dem Grundgesetz kollidieren" würde.
Was sogar in den USA eine Selbstverständlichkeit ist, die
Beschlagnahmung archäologischen Schmuggelgutes an den Landesgrenzen, ist
hier nicht vorgesehen (außer wenn jemand versucht Zollabgaben zu
hinterziehen). Schildkrötenpanzer, Papageienfedern und Elfenbeinanhänger
können aber sehr wohl an deutschen Grenzen beschlagnahmt werden.
Die beabsichtigte de facto - Legalisierung archäologischer Hehlerware
wird den Umsatz fördern, neue Nachfrage erzeugen und die Ausplünderung
von Fundstätten und Museen forcieren. Kein Kulturgüterschutz sondern ein
Raubgrabungs-förderungsgesetz wurde formuliert!
Ausführliche Informationen und Dokumente finden Sie auf der extra
Nur durch massiven Protest kann hier das Schlimmste verhindert werden.
Schreiben Sie an die Abgeordneten des Bundestages, denen die Brisanz des
Themas wohl kaum bewusst sein dürfte.
Der einfachste Weg ist, unseren eigens hierfür eingerichteten Mailomat
können Sie mit Ihrem Namen als Absender den als Attachement beigefügten
Protestbrief an alle Bundestagsabgeordneten mit einem Mausklick
schicken. Vorteilhaft (aber nicht unbedingt erforderlich) wäre, wenn Sie
den "Betreff" individuell formulierten, ggf. auch den ersten Satz. Das
erschwert ein Ausfiltern der Mails. Noch besser sind eigene Schreiben.
Leiten Sie unsere Mail mit dem Attachement auch möglichst an alle Ihnen
bekannten Interessierten weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Müller-Karpe Prof. Dr. Andreas Müller-Karpe
Römisch-Germanisches Vorgeschichtliches Seminar der
Zentralmuseum Mainz Philipps-Universität Marburg
Ernst-Ludwig-Platz 2 Biegenstr. 11
D-55116 Mainz D-35037 Marburg
Tel +49 6131 9124277 Tel +49 6421 2822339
Fax+49 6131 9124199 Fax+49 6421 2828901
muellerkarpe@rgzm.de vorgesch@staff.uni-marburg.de
___________
Kelten mailing list
Grüße
Bärbel
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Eintrag #2 vom 31. Mrz. 2006 12:38 Uhr
Patrick Artner
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Schutz von Kulturgütern - Protest gegen den Gesetzesentwurf
Lobenswert …. aber nach erstmaligem Durchlesen kam der erstmal in die Sparte HOAX - Kettenbrief.
- gut klingendes Anliegen
- Aufruf für eine Petition, Masse statt Klasse
- Aufruch zur Weiterleitung an viele andere
- keine genauen Daten wann über das Gesetz entschieden wird und damit ab wann das ganze obsolet wird
- Rechtschreibfehler (Wer im Glashaus sitzt … aber ich werf trotzdem ;o)
- Gesamteindruck
Erste Anlaufstelle dafür:
wwwhoax-info.de aber
die Hoaxinfo hält den Brief noch nicht bereit, vermutlich weil bisher alle die ihn erhielten archäologisch interessiert waren. Daher habe ich ein bisserl die Seiten besurft die Verlinkt waren.
Dieser Aufruf existiert soweit ich das sehen kann nur auf der ALTEN Webpräsenz des Fachbereichs, schaut man sich die neue Webpräsenz an, so findet sich in dieser Hinsicht nichts mehr.
Ich finde es rechtlich bedenklich (so denn der Fachbereich wirklich Autor dieser alten Seiten ist) auf diese Weise ein Protest-Automaten bereitzustellen und zum SPAM aufzurufen. Eventuell sollte geklärt werden ob diese Seite wirklich vom Fachbereich eingerichtet ist, schließlich können auch Uni-Seiten gehackt werden.
Was Sinn und Zweck der Aktion angeht:
Wie wird sich wohl der Abgeordnete fühlen, wieviel des Briefes und wieviele gleichlautende Briefe werden Beachtung finden, wenn sich im Postfach morgen 500 Mails mit fast identischem Inhalt befinden?
> an alle Bundestagsabgeordneten mit einem Mausklick
> schicken. Vorteilhaft (aber nicht unbedingt
> erforderlich) wäre, wenn Sie den "Betreff"
> individuell formulierten, ggf. auch den ersten
> Satz. Das erschwert ein Ausfiltern der Mails.
Unsinn. Glaubt da wirklich wer das Mailfilter / Spamdetektoren nur den Betreff und den ersten Satz filtern? Suche nach markanten Worten in Texten sind selbst in Texten wie der Bibel in Bruchteilen von Sekunden möglich.
> Noch besser sind eigene Schreiben.
Falsch ;) Es ist die _einzige_ Möglichkeit! Wem es wichtig ist sollte mehr als nur seine Emailadresse dafür hergeben. Individuelle Briefe _könnten_ sogar gelesen werden und damit etwas bewirken.
Padreigh
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Eintrag #3 vom 31. Mrz. 2006 13:22 Uhr
Baerbel Hammes
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Schutz von Kulturgütern - Protest gegen den Gesetzesentwurf
Hi Patrick,
ich glaube, ich kann Dich beruhigen. Das ist kein Hoax.
Ich habe leider zur Zeit keinen direkten Kontakt mehr zum Fachbereich, aber ich kenne Prof. Müller-Karpe persönlich (habe bei ihm studiert, bzw. hoffe, das doch noch beenden zu können), genauso wie Manuel Zeiler, der die Seite am 28.03. zuletzt bearbeitet hat. Wenn ich das richtig sehe, wurde die Aktion da gestartet.
Es ist die aktuelle Webseite der Marburger Vorgeschichtler.
Ansonsten paßt das Anliegen sehr zu Herrn Müller-Karpe und seinem Bruder, die sich schon seit langem für diese Belange einsetzen. Insbesondere Herr Michael Müller-Karpe ist in der Sache schon häufig in den Medien gewesen.
Es ist sicher besser, einen eigenen Brief zu formulieren. Da hast Du vollkommen recht.
Aber die Aktion ist echt. Da bin ich mir 100% sicher.
Grüße
Bärbel
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Eintrag #4 vom 31. Mrz. 2006 15:21 Uhr
Klaus Hofbauer
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Schutz von Kulturgütern - Protest gegen den Gesetzesentwurf
Hallo alle zusammen,
ich bin auch überzeugt, das es kein Hoax ist, denn ich habe soeben eine Antwort auf diesen Mail-o-maten erhalten. (scheinbar ein "Rück-mail-o-mat") ;-)
Hier die Erklärung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in dem Sie mich um eine Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-ßbereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und ßbereignung von Kulturgut" bitten.
Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich um einen Regierungsentwurf, der aufgrund der Vorlage des federführenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 15. Februar 2006 im Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Mit dem Gesetzentwurf wird endlich die innerstaatliche Rechtsanpassung zum Kulturgüterschutz vorgenommen und die Regelungen des o.g. UNESCO-ßbereinkommens in nationales Recht überführt. Das parlamentarische Verfahren ist nunmehr mit der Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Bundesrat eingeleitet worden. Erst nach der Stellungnahme des Bundesrates wird der Entwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Eine Befassung mit dem Gesetzentwurf insgesamt und der von Ihnen im Speziellen angesprochen Problematik hat es daher in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages bislang noch nicht gegeben.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf. Damit überführt Deutschland als eines der letzten Länder ein bereits 1970 vereinbartes Instrument, das mittlerweile als allgemeiner Standard des internationalen Kulturgüterschutzes gilt, endlich auch in eigenes Recht. In vielen Regionen der Welt sind bedeutende Kulturgüter bedroht. Durch kriegerische Auseinandersetzungen und Plünderungen, aber auch gezielten Diebstahl gehen wertvolle, die kulturelle Identität der Völker prägende Kulturgüter verloren oder werden zerstört. Mit der Umsetzung dieses ßbereinkommen wird eine wesentliche kulturpolitische Vereinbarung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD erfüllt.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen entsprechen den Vorgaben des UNESCO-ßbereinkommens, ein Verbot des Handels mit archäologischen Gegenständen ist darin nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf beschreibt Aufzeichnungspflichten für den Kunst- und Antikenhandel und ein Verbot der Verbringung von unrechtmäßig ausgeführten nationalen Kulturgütern in das Bundesgebiet. Beides kann bei Nichterfüllung oder Verletzung geahndet werden. Die Eintragung national wertvoller Kulturgüter in die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive soll verbessert werden.
Dennoch bleiben mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Lösungen auch aus Sicht der Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion noch Fragen offen. Mit einiger Sorge nehmen wir die nicht nur von Ihnen, sondern auch in zahlreichen anderen Stellungnahmen geäußerte Vermutung zu Kenntnis, dass vor allem nicht dokumentierte Kulturgüter aus Raubgrabungen zum Gegenstand des illegalen Handels auch in Deutschland werden könnten. Inwiefern die im Gesetzentwurf vorgesehene Nacherfassung in der Liste durch den Herkunftsstaat binnen Jahresfrist nach Bekanntwerden des illegal verbrachten Gegenstandes tatsächlich anwendbar ist, wird im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen sein.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wird daher eine ßberprüfung der vorgeschlagenen Regelungen im federführenden Ausschuss für Kultur und Medien stattfinden müssen - nicht zuletzt auch mit Blick auf die von Ihnen angesprochene Beweislastregelung und die Erweiterung der Aufzeichnungspflicht in den Listen national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben Ihre Frage zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-ßbereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und ßbereignung von Kulturgut im Vorfeld der parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag ausreichend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn
Sprecherin für Kultur und Medien
der SPD-Bundestagsfraktion
nikolaus zu aldarespah
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Eintrag #5 vom 20. Mai. 2006 11:28 Uhr
Michael Holzschuh
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Hallo!
Das ist DEFINITIV KEIN FAKE!
Derzeit bietet die Uni Marburg eine Vortragsreihe über das Thema an.
Letzten Donnerstag referierte Dr. Michael Müller-Karpe über die derzeitige Situation im Irak. Und er zeigte auch bestürzende Bilder über die Schäden, die in den letzten 3 Jahren entstanden sind (über Raubgrabungen und die Plünderung des Bagdader Museums).
Am Ende des Vortrages verlas er auch einen offenen Brief von Susanne Ostorf an Bundeskanzlerin Merkel .
Daher kann ich nur alle nochmal dazu aufrufen, sich an dieser Aktion zu beteiligen!
Gerade und (Hobby-)Archäologen sollte das Thema nicht egal sein!!
Hier nochmal der Link:
Grüße
Micha ;-)
Micha ;-)
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Eintrag #6 vom 20. Mai. 2006 11:42 Uhr
Daniela Senk
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Hallo,
ich kann auch nur noch mal sagen, dass dies absolut kein Fake ist!
Ich studiere zur Zeit bei Müller-Karpe und er und sein Bruder setzen sich sehr dafür ein, dass dieses Gesetz niemals in Kraft tritt, denn damit wird der Handel von und mit Raubgut absolut legalisiert.
Deshalb bitte ich euch auch noch einmal, sich in diesen Mail-O-Maten einzutragen oder besser noch einen eigenen Brief zu formulieren. (Stand von letztem Donnerstag: bereits 400.000 gesendetet Mails)
Wer sich weiter für dieses Thema interessiert und in der Nähe von Marburg wohnt, dem kann ich nur empfehlen sich die nächsten Vorträge anzuhören.
Hier die Termine:
Donnerstag, 22.6.2006
Dr. Daniel Graepler (Seminar für Klassische Archäologie der Universität Göttingen)
Die Stunde der Carabinieri
Italiens Kampf gegen Raubgräberei und illegalen Antikenhandel in internationaler Perspektive
Donnerstag, 6.7.2006
Polizeikommissar Eckhard Laufer, Usingen
Tatort Bodendenkmal: Raubgräberei - ein Kavaliersdelikt? Polizeiliches Einschreiten gegen Raubgräberei in Hessen
Donnerstag Do. 13.07.2006 (genauer Termin und Ort wird noch bekannt gegeben)
Susanne Osthoff M.A., Irak/Deutschland
Unter Raubgräbern im Südirak
Dokumentation der Zerstörung archäologischer Stätten durch den internationalen Antikenmarkt
Aktuelle Entwicklungen zu den Vorträgen werden unter
wwwuni-marburg.de/fb06/vfg/aktuell.html stehen.
Gruß
Dany
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