Richter um 1250
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Eintrag #1 vom 12. Jul. 2003 15:51 Uhr
Benjamin Roth
Hallo!
Kann mir jemand erklären oder einen Hinweis geben, wie Richter um 1250 gekleidet waren? Hierbei soll es sich nicht um einen Henker/Scharfrichter handeln, sondern den Vorsitzenden einer Gerichtsverhandlung. Gibt es dazu Bilder oder ähnliches?
Vielen Dank
Vetinari
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Eintrag #2 vom 12. Jul. 2003 19:33 Uhr
Ranes Haduwolff
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Grüß Euch,
der "Beruf" des Richters in der uns heute bekannten Form ist so noch nicht zu dieser Zeit vorhanden.
Zu Gericht sassen die jeweiligen Gerichtsherren, sprich: die Ausübenden des Lehensrechtes - der Adel in seinem jeweiligen Herrschaftskreis über dem unter sich befindlichen Bereich der Gesellschaft.
So saß der Graf in seiner Grafschaft zu Gericht, der Herzog in seinem Herzogtum, der König über sein Königreich.
Dann gabs noch die Unterscheidung zwischen dem Weltlichen Recht und dem Kirchlichen Recht, und zuletzt die Gerichte, die unter dem Vorsitz ihres Nächsthöheren über ihresgleichen zu Gericht sassen.
In den Städten sassen die Ratsherren über die Stadtbewohner als Rats- und Schöffenschaft zu Gericht, und auf dem Land die freien Bauern über die anderen Freisassen.
Das Rechtswesen des HMA war sehr differenziert und ausgeformt, das lässt sich hier in keinster Weise korrekt und in seiner Ausführlichkeit darstellen, zumal auch noch regionale Unterschiede und alte Traditionen grossen Einfluss hatten.
Am besten zieh Dir mal den Sachsenspiegel rein…der ist ein guter ßberblick über das Rechtswesen des 13. Jhdt.
Als Darstellung könnte am ehesten ein Vogt, ein hoher Beamter, der im Dienste seines Lehensherren die Gerichtspflege betrieb herhalten.
Naja, als Nachtrag: Im staufischen Reich südlich der Alpen gabs tatsächlich hauptberufliche Richter, die "Iusticiares", von denen der Grosshofrichter Pierro del Vinea in seiner mächtigen Stellung am bekanntesten ist.
Dieses Beamtensystem nördlich der Alpen einzuführen gelang Kaiser Friedrich leider nicht…
miles roma ! miles imperatore ! Euer Haduwolff
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Eintrag #3 vom 14. Jul. 2003 07:56 Uhr
Joachim Meinicke
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Vielleicht sollte man erst mal grundsätzlich zwischen der niederen und der höheren Gerichtsbarkeit unterscheiden! Erstere konnte z.B. vom Dorfschulzen ausgeübt werden. Der Adel hingegen saß zumindest in dieser Epoche auf der höheren Gerichtsbarkeit. Dabei ging es nicht nur ums Prestige, es war auch eine nicht unerhebliche Einnahmequelle. Aber eine Art Berufsrichter gab es eigentlich noch nicht! Deswegen auch keine entsprechende Kleidung. Dumm gelaufen. In den Sachsenspiegel zu schauen ist aber definitiv nicht verkehrt.
Grüße
Joachim,
von
Marca brandenburgensis AD 1260
Märkisches Leben zur Zeit der Askanier
wwwbrandenburg1260.de
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Eintrag #4 vom 14. Jul. 2003 16:17 Uhr
Ruth
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Hallo Benjamin,
Illustrationen verschiedener Gerichtszenen finden sich zum Beispiel im sogenannten Heidelberger Sachsenspiegel, glücklicherweise online zu finden hier:
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Ruth
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Eintrag #5 vom 14. Jul. 2003 22:54 Uhr
Dirk Rabenschlag
Empfehlenswerter als die des Sachsenspiegels (der wahrscheinlich auf das Rechtsdenken der Neuzeit einen größeren Einfluß hatte als als "Gesetz" im mittelalterlichen deutschen Reich) ist die des Buches "1000 Jahre Grausamkeit - Die Geschichte der Gerichtsbarkeit" von Prof. Wolfgang Schild oder besser noch der Besuch seines hervorragenden Rechtsgeschichteseminars an der Uni Bielefeld. Um vernünftig einen "Richtenden" darzustellen, sollte man sich nämlich zunächst mal in die Rechtsgedankenwelt der jeweiligen Zeit einfinden, wo, neben einer wirklich reichhaltigen Bebilderung incl. der Erleuterung der Bildsymbolik, eindeutig die Stärken des Buches liegen. Allerdings geht es dabei lediglich um das Strafrecht.
Interessant für die Darstellung dürfte eventuell der sogenannte Fürsprecher sein, welcher die komplizierten "Riten" und "Formalien" beherrschte, ohne welche eine Rechtssache nicht gewonnen werden konnte also die Prototypen der heutigen Anwälte. Erkennen kann man diese Fürsprecher in Abbildungen immer daran, daß ihnen von ihrem Klienten die Hand auf die Schulter gelegt wird, als Zeichen des Zueigenmachens des entsprechenden Vortrags.
Insgesamt ist das Recht im MA eine hochinteressante Materie, welche darzustellen sicherlich lohnend ist.
Dirk
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Eintrag #6 vom 15. Jul. 2003 10:25 Uhr
Ulrich Busse
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Um die Sache rund zu machen, empfehle ich auch noch die Beschäftigung mit dem Magdeburger Stadtrecht. Während der Sachsenspiegel die Rechtsverhältnisse im im HMA noch weitaus überwiegenden ländlichen Lebensumfeld (z.B. das Lehnswesen) sowie das Strafrecht regelte, war in den Stadtrechtscodizes - vereinfacht gesagt - Kaufmannsrecht geregelt. Das Magdeburger Stadtrecht - kodifiziert von Erzbischof Wichmann im 12. Jhd. - verbreitete sich mit den Städtegründungen der askanischen Markgrafen fast explosionsartig in den Gebieten östlich der Elbe bis in die heutige Ukraine und galt z.T. bis in die Neuzeit. Der Magdeburger Schöffenstuhl war so etwas wie ein früher Obergerichtshof, der von örtlichen Gerichten, die Magdeburger Stadtrecht anwendeten, um dessen Interpretation angerufen werden konnte. Die Spruchpraxis des Magdeburger Schöffenstuhls ordnete die städtischen Rechtsverhältnisse im ganzen deutschen Osten.
Buchempfehlung:
Erzbischof Wichmann - Magdeburg im hohen Mittelalter, Ausstellungskatalog zum 800. Todestag Wichmanns
Ist antiquarisch noch leicht erhältlich.
Ist auch sonst empfehlenswert.
Grüße aus Berlin, einer Stadt des Magdeburger Stadtrechts
Ulli
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Eintrag #7 vom 18. Jul. 2003 00:08 Uhr
Benjamin Roth
Vielen Dank!
Also es gab keine "Richter". Was eignet sich also am besten um den Vorsitzenden einer Gerichtsverhandlung im dörfischen/kleinstädtischen Bereich darzustellen?
Der Dorfschulze? Ein Vogt? Wo kann ich entsprechende Verkleidungen finden?
Sorry, dass ich mich an dem Them festbeiße, aber das interessiert mich eben.
Grüße aus Petersberg
Vetinari
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Eintrag #8 vom 18. Jul. 2003 21:35 Uhr
Dirk Rabenschlag
Hmm, kommt drauf an, wo die Verhandlung stattgefunden haben soll und ob es sich um eine Zivil- oder Strafverhandlung handeln soll und was, wenn letzteres der Fall ist, abgeurteilt werden soll.
Halsgerichtsbarkeit gab es teilweise im dörflichen/kleinstädtischen Bereich gar nicht. Die dort begangenen Taten wurden eher von einer überregionalen Gerichtsbarkeit abgeurteilt (etwas, was sich übrigens bis heute in der Zuständigkeit von Land- und Amts-/Schöffengericht fortgesetzt hat).
Bis denn
Dirk
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Eintrag #9 vom 13. Okt. 2003 18:10 Uhr
Helmut F. Frank
Hallo Benjamin,
am 4.10.2003 habe ich im Foltermuseum in Rüdesheim Farbbilder eines Richters um das Jahr 1250 gesehen (dort erfahrt man auch einiges über das Rechtswesen des MA). Leider stand keine Quelle dabei.
Beschreibung und Text der Wandtafel:
Rote Robe mit Kapuze; der Richter auf einem erhöhten Stuhle sitzen, er soll das linke Bein über das rechte schlagen und grimmig dreinschauen wie ein Löwe: die Kläger sollen gebührenden Abstand halten.
Link zum Foltermuseum: wwwfoltermuseum.com
In der neuesten KARFUNKEL # 48 ist auf Seite 54 ein ähnliches Bild abgedruckt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gott zum Gruße
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Eintrag #10 vom 14. Okt. 2003 08:27 Uhr
Joachim Meinicke
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Wir könnten ja mal die alte Berliner Gerichtslaube beleben. Dabei handelt es sich um einen offenen (…) Anbau des hochmittelalterlichen Berliner Rathhauses. Ich vermute, daß durch die offene Bauweise mehr Leute an der Gerichtsverhandlung teilnehmen konnten, als dieses kleine Backsteingebäude ansonsten erlaubt hätte (???). Glücklichweise existiert dieses Gebäude heute noch, da es zwecks Umbauarbeiten in Alt-Berlin Stein für Stein wieder im Potsdamer Schloßpark errichtet wurde.
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Eintrag #11 vom 14. Okt. 2003 10:12 Uhr
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…wäre ich vorsichtig…
Leider habe ich es nur bis zum Eingangsbereich geschafft, da die Familie sich standhaft weigerte, solch eine Ausstellung mit mir zu besuchen, aber was ich von dort sehen konnte, stelle mir schon die Nackenhaare auf. (Was wohl der Grund für die Weigerung des Rests war)
Mein Eindruck war eher, daß sich hier noch die Vorstellung des dunklen, bösen Mittelalters aus dem 18./19. Jhd gehalten hat, ubnd schlicht das Klischee bedient wird.
Jedenfalls waren direkt vorne Bildwerke der Renaissance als Quelle mittelalterlicher Gerichtsbarkeit ausgestellt…
Wie gesagt, ich kenne das innere nicht, aber von außen sah es sehr suspekt aus.
Gruß, Ivain
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Eintrag #12 vom 15. Okt. 2003 11:14 Uhr
Bernd
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Nicht nur von außen sieht das Foltermuseum grauslig aus, auch von innen - zwar gibt es "interessante" Folterinstrumente zu sehen, aber halt auch "Szenarien" aus Schaufensterpuppen, die mit billigen glänzenden schwarzen Plastikstoff "dekoriert" sind (->Fasnachtsbedarf?)
Man darf dabei aber nicht vergessen, das Rüdesheim ein (internationales) Touristennest ist, das den Leuten vielleicht auch was richtig "exotisches" zum "gruseln" bieten will.
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Eintrag #13 vom 15. Okt. 2003 22:03 Uhr
Angharad Beyer
Wesentlich seriöser dürfte das Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber sein. Ist zwar auch ein Touristenort… Das Museum besteht schon mindestens 30 Jahre und hat IMHO die historische Gerichtsbarkeit recht gut aufgearbeitet. Aber auch hier packt einen teilweise das Gruseln.
Angharad
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Eintrag #14 vom 06. Okt. 2009 00:55 Uhr
Andreas Zillner
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Richter oder nicht, das ist hier die Frage!
Ich bin zwar mal wieder zu spät dran, aber vielleicht interessierts doch jemand…
In Bayern versuchten die Herzöge, sobald sie ihre Stellung gefestigt hatten, ihre Besitzungen durch Errichtung von LandGERICHTEN zu ordnen.
Diese Landgerichte fußten meist auf kürzlich erworbenen Gebieten, um die mit dem "Boden" verbundenen Rechte zu sichern, was teilweise zu etwas Chaos führte…
Hierzu bietet sich die Reihe I des Historischen Atlas von Bayern an, in welchem für jedes Landgericht ein eigener Band erschienen ist.
Im weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass z.B. Albert von Hals (der Urgroßvater des von mir Dargestellten) in den 1250ern und 1260ern mehrmals als "iudex provencialis" des Herzogs erscheint; auf gut deutsch also als LandRICHTER.
Richtig ist, dass man, zumindest wissenschaftlich, streng nach Hoch- und Niedergericht trennen sollte.
Mit der Darstellung an sich hat das nur insofern zu tun, als dass man sich überlegen sollte, wessen Richter man sein will.
Hierzu mal ein paar Möglichkeiten:
Vögte waren sehr oft für die Niedergerichtsbarkeit über klostereigene Hintersassen zuständig (die Hochgerichtsbarkeit lag dann, zumindest in Bayern, beim Grafen, in dessen "Verwaltungsgebiet" diese Leute lebten).
Dazu gibts noch den Burgvogt bzw. -grafen, der die Gerichtsbarkeit über die Burginsassen und das "Zugehör" hatte.
Die bairischen Herzöge setzten wiederum Vitztume (Vicedom = vice dominus = Stellvertreter) für die jeweiligen Landgerichte ein, welche in Vertretung alle Rechte des Herzogs wahrnahmen (was aber, auch durch die Ottonische Handveste 1311 etwas eingeschränkt wurde).
Für mein Steckenpferd, die Grafschaft Hals bis 1375, sind wiederum Pröpste für die Hofmarken und Richter für die Herrschaften belegt; aufgrund der leider sehr dürftigen Quellenlage ist jedoch leider nicht nachvollziehbar, ob die Lehensnehmer der jeweiligen Herrschaften zugleich die Richter waren.
Aber ich arbeit dran, das rauszufinden! ;)
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