Mit Ausrüstung (Waffen) über die Grenze?
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Eintrag #1 vom 29. Mai. 2000 23:13 Uhr
Angharad Beyer
Europa hin oder her, es bleibt immer spannend, wenn eine MA-Gruppe mit ihren ganzen Sachen über die Grenze muß. Wie wird das Mitführen von Schaukampfschwertern, historischen oder modernen Pfeilen und Bögen, Eßmessern und dergleichen in den einzelnen Ländern beurteilt? Wir waren am WE in den Niederlanden und hatten eine Bestätigung unseres Auftraggebers dabei, daß wir für den Auftritt eben diese Gegenstände benötigen. Sicherheitshalber haben wir am Zoll Bescheid gesagt. Ein Zöllner schaute sich die Sachen an und meinte, solange wir z.B. das Schwert (2-3 mm Schlagkante!) niemandem in die Hand geben oder es "greifbar" ausstellen, wäre das wohl OK. Ein anderer Fall aus Süddeutschland: Die Bad Mergentheimer Deutschorden-Schützencompagnie von 17hundertirgendwas war in Südtirol und wurde von der dortigen "Geheimpolizei" Abteilung für Generalermittlungen und Sondereinsätze, Digos genannt, entwaffnet. Grund: Feststehende Waffen über 4 cm Klingenlänge dürften nicht nach Italien eingeführt werden. Die Polizei verdonnerte außerdem alle Beteiligten zu Stillschweigen! Eine Zeitung brachte trotzdem was darüber… Auch bei der Ausreise bekamen die Leute ihre Sachen nicht zurück!! Daraufhin wurden das italienische Generalkonsulat und das staatliche Fremdenverkehrsamt eingeschaltet, die übrigens nichts über derartige Bestimmungen wußten… Ob die Waffen jetzt wieder da sind, weiß ich nicht. Es scheinen aber relativ scharfe Dinger zu sein. Es ist also durchaus sinnvoll, sich bei Auslandseinsätzen *g* immer erst beim Konsulat etc. nach den Bestimmungen zu erkundigen und ggf. eine hochoffizielle Bestätigung zu holen! Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist das bei Reisen nach England? Wie war es bei dem Sommerfest in Eu/Normandie? Man muß ja z.B. für eine solche Veranstaltung Küchen- und Eßmesser dabeihaben. Mit neugierigen Grüßen
Richildis de Schwerdtlauken
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Eintrag #2 vom 30. Mai. 2000 00:26 Uhr
Jens Neumann
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In Eu gab es meines Wissens keine Probleme…ob das allerdings an den Bestimmungen oder an (keinen) Kontrollen gelegen hat, kann ich nicht sagen. Bei Britannien wird in entsprechenden Geschäften jedenfalls darauf hingewiesen, daß man die dort erworbenen Schwerter u.ä. problemlos ausführen kann (sofern man sie im Flugzeug/Schiff nicht beim während der Reise Zugänglichen Handgepäck mitführt, sondern mit dem Hauptgepäck aufgibt…) Könnte mir vorstellen, da Britannien auch eine sehr aktive Szene hat, daß für die Einfuhr ähnliches gilt… bin auch gespannt auf mehr Information mfg
der Barde vom Glan
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Eintrag #3 vom 30. Mai. 2000 08:31 Uhr
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Zu den Waffen weiß ich leider auch nichts. Aber ein ßberlegung zu den von dir angesprochenen Essmessern: Das sind Gegenstände des täglichen Bedarfs für deinen (wenn auch temporären) Wohnort. Warum dein Essmesser am Gürtel hängt, dürftest du nur schwer auf der Reise erklären können, aber im Lager selbst sollte keine Probleme geben. Was der Barde sagte, macht Sinn: Pack soviel wie möglich der "kritischen Masse" in das Hauptgepäck, das spart wohl einen Großteil der Probleme. (Transport und Führen sind zwei sehr verschiedene Dinge, praktisch wie rechtlich.)
Gruß, Ivain
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Eintrag #4 vom 30. Mai. 2000 09:08 Uhr
Ranes Haduwolff
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Grüß Euch, vor Reiseantritt, aber spätestens bei der Ausreise lasse man sich vom deutschen Zoll eine Ausfuhrbescheinigung geben. Hierbei sollte jedes, aber auch jedes Stück der Ausrüstung, insbesondere Waffen aufgelistet sein. Damit geht man zum Zoll auf der anderen Seite, und läßt sich das ebenfalls abstempeln. Gleiches wieder bei der Ausreise. Insbesondere Waffen sollte als Theaterrequisiten deklarieren, und den Auftrittsort mit Bestätigung des Auftraggebers, bzw. Gastgebers sich schriftlich bestätigen lassen. In Grenzländern wie Italien, ßsterreich aber auch Schweiz usw. ist es sinnvoll, vor der Reise mit der Botschaft/Konsulat eine Mitnahmeerlaubnis und Bestätigung des Zwecks der Reise schriftlich auszuhandeln und mitzunehmen. Insbesondere Schwerter usw. gelten als unter dem internationalen Kriegswaffenkontrollgesetz stehend. In vielen Ländern ist die Mitnahme von scharfen Klingen (ab einer gewissen Länge) in der ßffentlichkeit grundsätzlich untersagt, also auch die Einfuhr. Ohne die vorherige Deklaration kann es zu Festnahme, Konfiszierung und empfindlichen Strafen kommen, so passiert vor einigen Jahren in ßsterreich. Einen 2to-Bus komplett ausräumen, zerlegt bekommen und dann auch noch zahlen müssen, ist nicht nett… und hätte so vermieden werden können. Zöllner sind wie alle Beamten sehr in bunt bestempeltes Papier verliebt, also gebe man es ihnen…
Euer Haduwolff
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Eintrag #5 vom 31. Mai. 2000 23:17 Uhr
Alex Kraus
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Als ich vorletztes Jahr nach England gezogen bin, habe ich mich vorher bei der jeweiligen Botschaft erkundigt, ob man ein Schwert mitnehmen dürfe. Dies sei kein Problem, die Einfuhr ist gestattet, ebenso der Besitz. Etwas problematischer ist das Herumtragen in der ßffentlichkeit. Scharfe oder spitze Waffen dürfen nur in der ßffentlichkeit transportiert werden, wenn dies einem bestimmtem Zweck dient. Eine Reenactment-Veranstaltung ist ein definierter Zweck. Ansonsten sollte man beim einfachen Transport das Schwert so sichern, daß es nicht sofort greifbar ist (mit Papier umwickeln etc.). Allerdings würde ich mir die Erlaubnis, mein Schwert mitnehmen zu dürfen, von der Botschaft schriftlich geben lassen und auch immer mitnehmen. Ich habe schon englische Zöllner erlebt, die (unberechtigterweise) Schweizer Taschenmesser konfisziert haben. In Irland gab´s keine Probleme. Ich habe vorsichtshalber bei der Polizeistation in meinem Wohnort Bescheid gesagt, aber der Polizist meinte, es sei O.K. Da ich auf meinem Weg auch durch Frankreich gefahren bin, habe ich mich auch bei der französischen Botschaft erkundigt, die meinten, man könne sein Schwert ruhig mitnehmen. Grüße
Alex.
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Eintrag #6 vom 01. Jun. 2000 18:39 Uhr
Christian Peitz
Grüße an alle! Also ich habe vor meiner Durchreise durch Fraunkreich in Richtung Spanien von beiden Botschaften zu lesen bekommen, die Einfuhr feststehender Messer sei generell untersagt. Soviel also zu den Infos von Botschaften, Alex! Ob nun Deine oder meine Infos wirklich stimmen, weiß ich nicht. Kann aber sein, daß ein Schaukampfschwert nicht als Waffe gilt. Ich habe wegen eines Bowie-Messers und einer Machete nachgefragt.
Grüße, Kristan von Katzenelnbogen
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Eintrag #7 vom 08. Jun. 2000 15:03 Uhr
Michael Schubert
Ich kann nur Haduwolfs Beitrag (und Verfahrensweise) wärmstens empfehlen!!Wir sind vor Jahren anläßlich einer Verschwisterungsfeier nach Frankreich gereist. Im Gepäck hatten wir diverse Schußwaffen. Zu den hier üblichen Dokumenten und Erlaubnissen kamen die Einladung des Veranstalters (als Begründung für den Transport der Waffen) und eine genaue Auflistung der Teile. An der Grenze haben wir diese Liste und das Einladungsschreiben dem franz. Zoll vorgelegt, bekamen auf beides ein sehr wichtig aussehendes Dienstsiegel aufgestempelt, sowie den Vermerk "importation temporelle"(=zeitweise Einfuhr).Die Aktion dauerte kaum 5min. Auf der Rückreise nochmals ein Stop beim franz. Zoll, nochmal Stempel und die zeitweise eingeführten "Ballermänner" waren (auch offiziell) wieder in deutschen Landen. Wir hatten nicht die geringsten Schwierigkeiten!!Ich kann aber nur betonen, das es wirklich von entscheidender Bedeutung ist, eine Einladung mit dem Veranstaltungsweck, ausgestellt vom Veranstalter, als Begründung für die Notwendigkeit des Mitführens von Ausrüstung und Waffen vorweisen zu können, am besten noch durch die Ordnungsbehörde des Veranstaltungsortes bestätigt (denn was ein Beamter schon mal schriftlich erlaubt hat, das macht ein anderer so schnell nicht rückgängig, gilt auch für Frankreich!) Ich hoffe, ein "wenig" zum Thema beigetragen zu haben und wünsche allen auch weiterhin viel Spaß im europäischen Mittelalter
MAC
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Eintrag #8 vom 09. Jun. 2000 12:50 Uhr
Rolf Schubert
Hallo alle zusammen, da ich und ein paar Freunde am Wochenende nach Eindhofen fahren möchte, mache ich mir langsam Sorgen. Wir werden wohl am Zoll unsere Waffen anmelden und darauf hoffen das wir diese dann auch in den Niederlanden einführen dürfen. Falls es irgendwelche schwierigkeiten geben sollte werde ich natürlich sofort Bericht erstatten.
Grüße von Rollo Rolfson, Islanddrachen Dortmund
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Eintrag #9 vom 09. Jun. 2000 13:59 Uhr
Dietrich
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Ohne unken zu wollen: ich würde es für die Dauer der Europameisterschaft vermeiden, mit irgend etwas auch nur entfernt waffenähnlichem in Richtung Grenze zu fahren. Hooliganalarm! Die niederländischen und belgischen behörden, noch mehr als die deutschen, haben z.Zt. Null- Toleranz ausgerufen.
Dietrich
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Eintrag #10 vom 09. Jun. 2000 16:08 Uhr
Ranes Haduwolff
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Grüß Euch, …das klingt ernst. Andererseits gelten auch in diesem Fall die internationalen Gesetze, und mit guter Vorbereitung (wie schon mehrfach erwähnt) müßte es eigentlich gehen. Wenn nicht, so ist das schon so eine Art kapitulation vor den depperten Fußballschlägern. Sie hätten es geschafft, anderen den Spaß zu vermiesen, die nicht mal was mit dem Business Fußball und all seinen krankhaften Randerscheinungen zu tun haben. Viel Glück und hoffentlich eine Gute Reise!
Euer Haduwolff
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Eintrag #11 vom 10. Jun. 2000 12:54 Uhr
Eva Kunesch
Hallo Hadu, ich fürchte, Dietrich hat recht… selbst wenn man ganz harmlos und nicht im mindesten aussieht wie ein Hooligan, könnte man doch "Zuträger" für einen spielen wollen… ich glaube nicht, daß die im Moment Waffen über die Grenze lassen. Was uns betrifft, so sind wir schon mehrfach mit Shinai, Bokken und auch Katanas beladen nach ßsterreich in Urlaub gefahren, um zu trainieren - in der Sporthalle eines Robinson-Clubs, zwar öffentlich, aber nicht offiziell. Wir hatten noch nie Probleme, wurden aber auch noch nie kontrolliert. Grütze Eva
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Eintrag #12 vom 10. Jun. 2000 19:03 Uhr
Arno Eckhardt
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Hallo Ihr! Ein Beispiel zum Thema England habe ich auch noch… als ich mit drei Freunden "Rucksackenderweise" dort unterwegs war, führte ich ein großes "Opinel" und ein "kleines" Fahrtenmesser mit, welche ich lediglich zum Brot- und Würstchenschneiden benötigte. Beides hatte eine Klingenlänge von über 3 Zoll (ca. 7.5 cm)und niemand bemängelte die Einfuhr, da wir hierbei nicht kontrolliert wurden. Bei der AUSREISE allerdings gab es heftige Probleme, da beide Messer besagte Klingenlänge überschritten (und das nur um 1-2 cm!) Daraufhin bat ich die Zollbehörden, darüber hinwegzusehen, da wir uns 1. auf der Ausreise befanden, und 2. die betreffenden Rucksäcke ohnehin in den Frachtraum der Fähre landen würden, also an einen Ort, auf den jeglicher Zugriff unmöglich ist. Leider OHNE JEDEN ERFOLG!!!. Die besagten Messer wurden mir, obwohl ich das "Opinel" in meiner Hosentasche gleich auf den Tisch gelegt hatte und noch weiter zu argumentieren versuchte, postwendend abgenommen… wahrscheinlich stand zu diesem Zeitpunkt einer der "Wasserköpfe" des Englischen Zolls dabei (zumindest machte es den Anschein), so daß ich dies nicht verallgemeinern möchte… Jeder, dem in England ähnliches widerfahren ist, sei hiermit gebeten, sich hierzu zu äußern. Allen Anderen kann ich nur DRINGEND empfehlen, sich VOR der Einfuhr solcher Gegenstände (besonders nach England, wo ja Szenemäßig einiges los ist) in das betreffende Land über die jeweiligen Bestimmungen kundig zu machen, wenn sie keine Erinnerungsstücke, wie in meinem Fall, sinnlos auf´s Spiel setzen wollen. Wahrscheinlich stammen einige der "Märchen" über das Deutsche Waffengesetz aus genau solchen Erlebnissen, weshalb ich auf Eure Beiträge hierzu sehr gespannt bin…
Gruß, Arno Eckhardt, "Traumschmied"
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Eintrag #13 vom 15. Jun. 2000 18:35 Uhr
Andre Ruck
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Hallo, habe mal die britische Botschaft angeschrieben und wg. des heiklen Themas nachgehakt. In meinem Schreiben habe ich das übliche Sammelsurium aufgezählt (Schwerter, Lanzen, Bögen, etc.)Hier die Antwort: "Sehr geehrter Herr Ruck, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die in Ihrer Email genannten Waffen dürfen meinen Informationen zufolge nach Großbritannien eingeführt werden. Lediglich Klappmesser und Messer bzw. Dolche/Schwerte usw., die mit einem speziell für Angriffe tauglichen Handschutz ausgestattet sind, dürfen nicht eingeführt werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde: HM Customs & Excise, Social Environmental Policy, Mr Terry Madden, Tel 0044-171-865-5964. Yours sincerely Wolfgang Dobler Press Officer British Consulate-General" Den Telefonanruf werde ich auch noch tätigen und die Ergebnisse hier veröffentlichen…
Stets zu Diensten - Euer Herold Colonia
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Eintrag #14 vom 27. Jun. 2000 08:29 Uhr
Andre Ruck
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Neue Infos: Den Engländer habe ich immer noch nicht an die Strippe bekommen, dafür aber Infos aus dem Dänischen Hoheitsgebiet: Berlin, den 26. Juni 2000 Az. 13.Dan.9-1. Sehr geehrter Herr Ruck, die Botschaft bezieht sich auf Ihre E-Mail-Anfrage vom Juni 2000 betreffend die Einfuhr nach Dänemark von einer kompletten Ausrüstung eines hochmittelalterlichen Ritters. Ihre Anfrage ist an das Ministerium der Justiz in Kopenhagen und an die örtlichen Polizeibehörden auf der Insel Bornholm weitergeleitet worden. Die dänischen Behörden bitten Sie, bei dem Living-History Event Veranstalter auf Bornholm eine Bestätigung zu beantragen, dass Sie an der Veranstaltung teilnehmen. Diese Bestätigung sollten Sie ständig während des Aufenthalts in Dänemark bei sich tragen. Die Mittelalterausrüstung muss selbstverständlich immer Verantwortungsvoll aufbewahrt werden, damit niemand in Gefahr gebracht werden kann. Sollten Sie bei der Einreise nach Dänemark auf irgendwelche Probleme stössen, können Sie sich jederzeit an die Polizeibehörden in Rønne wenden (Frau Sloth-Petersen, Telefon (0045) 56 95 14 48, Durchwahl 390). Die Botschaft wünscht Ihnen einen schönen Aufenthalt auf Bornholm. Mit freundlichen Grüssen, Ulla Skotte Kgl. Dänische Botschaft
Stets zu Diensten - Euer Herold Colonia
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Eintrag #15 vom 06. Aug. 2000 16:49 Uhr
Christoph Bitter
Hallo Leute! Mit der Ausrüstung und den Waffen die polnische Grenze zu passieren, hatte ich absolut keine Probleme mit. Weis aber nicht, ob das nur an dem Wort "Grunwald" lag. Naja, jedenfalls sammelten sich vier polnische Zöldner um mich und freuten sich wie Kinder, mal ein Schwert in die Hand zu bekommen. Gruß v. Arlen
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Eintrag #16 vom 08. Nov. 2001 13:54 Uhr
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In der Bibliothek gibt es jetzt unter "Waffen" einen neuen Artikel zum Waffenrecht.
Das Bundesministerium des Inneren hat zu den Fragen Stellung bezogen und eigentlich alles geklärt.
Gruß, Ivain
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Eintrag #17 vom 14. Jul. 2005 13:14 Uhr
Christian
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Die Einträge hier sind ja schon recht alt und es hat vielleicht Veränderungen gegeben.
Wir wollen Urlaub machen in der Nähe von Carcasonne, also Frankreich. Da wir ansonsten nicht sehr oft dazu kommen, wollen wir die gemeinsame Zeit auch zum Training nutzen. Das heißt aber wir müssen unsere Schwerter usw. mitnehmen. Was gibt es zu beachten? Erfahrungswerte?
Karl
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Eintrag #18 vom 14. Jul. 2005 21:52 Uhr
Berthold Nüchter
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Hallo Christian/Karl,
sind es denn echte (scharfe) Waffen? Ich vermute, nur dann könnte es Probleme geben, weiß es aber nicht. Zur Beantwortung der Frage müsste man das französische Waffenrecht kennen. Ev. weiß jemand aus einem Schießsportverein mehr.
Berthold
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Eintrag #19 vom 14. Jul. 2005 22:04 Uhr
Christian
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Nein, nur die üblichen Schaukampfprügel!
Karl
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Eintrag #20 vom 15. Jul. 2005 02:11 Uhr
Michael Oberwittler
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Ruf einfach beim Französischen Konsulat an dort können sie dir alle Auskünfte geben, habs bei meinem letzten Italienurlaub auch so gemacht.
Auskunft des italienischen Konsulats:
Schwerter an der Grenze vorführen damit ausgeschlossen werden kann das ihr Antiquitäten schmuggelt.
Auskunft an der Grenze:
Lasst mich in ruhe Siesta machen wir sind in der EU da sind die Grenzen offen.
Hoffe das es bei dir ähnlich einfach ist.
Michael Freiherr von Witlo
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Eintrag #21 vom 15. Jul. 2005 10:37 Uhr
Olaf Kirchert
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Ich kenne Leute denen folgendes passiert ist:
Auf dem Weg nach England (über Frankreich) an der Grenze zu (ich glaube) Belgien wird ihr ziemlich vollgestopfter Kleintransporter zur Kontrolle rausgewunken. Die Grenzer betrachten neugierig die merkwürdige Ladung. "Wo fahren sie hin?" Kurze Erklärung. "Ach, das ist ja interessant. Können sie mal was vorführen?" Und so fochten sie neben der Straße ein kleines Duell zur Belustigung der Grenzer.
Wenn man einen seriösen Eindruck macht sollte es innerhalb der EU kein großes Problem sein.
Tschüs, Olaf
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Eintrag #22 vom 15. Jul. 2005 13:42 Uhr
Thorsten
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Es kann zum Problem werden, wenn das zu besuchende Land schärfere Waffengesetze hat als wir hier. Das hat weniger mit den Grenzen als mit dem Hoheitsrecht zu tun.
In den Niederlanden z.B. habe ich schon Probleme mit meinem - zugegebenermaßen scharfen - Dolch bekommen, da feste Klingen dieser Größe dort eigentlich nicht zugelassen sind. Ein freundliches Gespräch mit dem Polizeibeamten hat dann aber die tolerante Seite der Niederländer hervorgekehrt. ßhnlich ist es uns bei der Tour zu Hastings 2000 gegangen, wo unser Transporter bei der Durchfahrt durch die Niederlande mit ziemlichem Argwohn von der Polizei kontrolliert wurde. In solchen Fällen hilft nur möglichst freundlich bleiben und hoffen, daß das Gegenüber nicht gerade einen schlechten Tag hat.
Es gibt halt kein einheitliches EU-Recht zu diesen Dingen und so sollte man speziell wenn man Waffen oder Schaukampfprügel im zu besuchenden Land verwenden will sich besser bei den Konsulaten schlau machen.
Thorsten
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Eintrag #23 vom 25. Aug. 2005 09:10 Uhr
Matthias Winkler
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Hallo,
Habe gerade mal hier rein geschaut.
Thorsten zu deinem Eintrag hier:
"Es gibt halt kein einheitliches EU-Recht zu diesen Dingen und so sollte man speziell wenn man Waffen oder Schaukampfprügel im zu besuchenden Land verwenden will sich besser bei den Konsulaten schlau machen."
Das EU-Recht ist einheitlich.
Nur was die einzeln Landesrechte angeht herscht uneinigkeit. Du hast recht wenn Holland schärfere Gestze hat. Am besten ist aber keine Waffen mit ins Ausland zunehmen.
Es kann dann sein das du deinem Besitz an der Waffe aufgeben mußt, wenn kontroliert wird und festgestellt wird das deine Waffe nicht zulässig ist, nachdem Inlandsgesetz.
War gerade bei der Bundespolizei(BGS) und hab mich ein wenig schlau gemacht.
Was bei uns "normal" ist kann woanders eine Straftat sein.
Das nur so als Randbemerkung.
mfg
Der Wandere
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