Marktgagen
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Eintrag #1 vom 10. Apr. 2007 11:29 Uhr
Jörg Wulfes
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Unsere Familie beschäftigt seit geraumer Zeit mit dem Thema Hochmittelalter.
Jetzt sind wir an den Punkt angekommen, wo uns die Marktbesuche nicht mehr so recht ausfüllen; kurz um, wir wollen selbst auf Märkte gehen.
Wir wollen mittelalterliche handwerkliche Darstellung "betreiben" (Brettchenweben, Herstellung von Taschen, Verkauf von veredelten Brettchenborten, Löffel- und Knopfschnitzen, Herstellung von Amuletten aus Holz, kleine Theatervorstellung für Kinder…)
Im Vordergrund steht die Darstellung und weniger der Verkauf, zumal unsere Waren, da handangefertigt, nicht ganz billig sein werden.
Große Gewinne werden wir nicht machen.
Bei unseren Recherchen zum Thema Markttermine/bewerbungen haben wir des öfteren gesehen, das Veranstalter nach der Höhe von "Gagenforderungen" fragen.
Aber was kann man denn als "Marktanfänger Familie" "fordern", ohne den Bogen zu überspannen?
Es wäre nett, wenn uns die "alten Hasen" hier mit Rat und Tat zur Seite stehen könnten, schließlich soll unser "Markt coming out" nicht mit einer finanziellen Pleite enden.
Euch allen vielen Dank.
Gruß Jörg ( von Grex Luporum)
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Eintrag #2 vom 10. Apr. 2007 12:13 Uhr
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Das kommt doch auch ganz auf die Veranstaltung an.
Es gibt welche (Ok, vielleicht nicht grade Märkte) da zahlt man gerne drauf, es gibt welche, die können mehr Geld zahlen, verlangen dann aber auch ein dementsprechend volles Programm, und es gibt welche, da kommt man mit Spritzuschuß weg.
Im Endeffekt kann man nur eins raten.
Ich gehe davon aus, daß es weiter ein Hobby bleiben soll, ohne konkretes Gewinnstreben.
In dem Fall such dir die Veranstaltungen aus, die dich wirklich interessieren.
Kalkuliere deine Unkosten für diese und beziffere deine Forderung in diesem Bereich.
Sollte der Veranstalter feste Programmpunkte fordern, kannst du selbige ja extra kalkulieren.
Schau dir die Veranstaltungen an, schätze das Finanzpotential und die Ausrichtung ab.
Kommerziell orientierte Märkte sind etwas anderes als eher kleine historische Handwerker/LH-VAs, eine konkrete Zahl kann man hier glaube ich schwer nennen.
Gruß, Ivain
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Eintrag #3 vom 10. Apr. 2007 18:56 Uhr
J.
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Ganz hilfreich ist es mal grob die Ausgaben durchzurechne die ihr habt (Sprit, Verpflegung, Wartung, etc.) um dann zumindest einen Preis für den Aufwand (sprich Aufwandsentschädigung) zu verlangen, da machst du sicher nichts Verkehrt.
Meines Wissens (Achtung, ich kenne es so, bedeutet nicht das es auch richtig ist!) darf man als Privatperson eh nur Aufwandsentschädigung verlangen, und nicht mehr. Bei Vereinen sieht das ja wieder etwas anders aus.
Sollte das so falsch sein würde ich mich freuen, wenn mich da jemand berichtigt =)
Johan von Dreiadlerstein
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Eintrag #4 vom 10. Apr. 2007 19:28 Uhr
Stefan Deuble
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Na, dann will ich Dich mal berichtigen, Joey!
;-)
Abgesehen davon daß es eine der Seltsamkeiten dieses Hobbies ist, daß man überhaupt die Möglichkeit hat, sich kommerziell einspannen zu lassen: nein, auch als Privatperson kannst Du verlangen was immer Du möchtest und wenn jemand bereit ist, Dir das zu bezahlen, dann quittiere es, nimm das Geld und gib es in Deiner Einkommensteuererklärung unter "sonstige Einkünfte" an.
Die Ausgaben sind es, die Du als Privatperson NICHT geltend machen kannst, weil das Finanzamt nicht Dein Hobby finanzieren soll. Ein Gewerbe ist erst dann entstanden, wenn Deine Tätigkeit zum Zweck des Erwerbs, dauerhaft und regelmäßig durchgeführt wird. Das ist aber nur eine verwaltungstechnische Definition und hat nichts damit zu tun, daß Du Deine Einkünfte auch als Privatmann offenlegen musst. Eine "Hobby-Einnahmen-Bagatellgrenze", von der man immer wieder hört, ist Quatsch. Es gibt einen Einkommensteuerfreibetrag. Aber für die Ermittlung des Einkommens müssen alle Einkünfte angezeigt werden. Sonst könnte man ja Bagatellbeträge kumulieren oder sich im Erwischensfall mit dem Hinweis auf eine solche Grenze auf einen Einzelfall herausreden …
Zur Berechtigung und Höhe von Gagen und der Vermischung von Hobby und Kommerz schreibe ich jetzt nichts, das würde ein recht langer Beitrag werden … völlig korrumpiert das Hobby … faul bis ins Mark, nein schlimmer noch, aus dem Mark heraus verfault …
Grüße,
Stefan
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Eintrag #5 vom 10. Apr. 2007 19:29 Uhr
Wolfgang Ritter
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Zitat: "Meines Wissens (Achtung, ich kenne es so, bedeutet nicht das es auch richtig ist!) darf man als Privatperson eh nur Aufwandsentschädigung verlangen, und nicht mehr. Bei Vereinen sieht das ja wieder etwas anders aus.
Sollte das so falsch sein würde ich mich freuen, wenn mich da jemand berichtigt =)"
Das ist so etwas irreführend.
Grundsätzlich kann eine einzelne Person oder ein eingetragener Verein oder eine Gruppe eine Gage verlangen/vereinbaren.
Das Problem ist eher steuerrechtlicher Natur, denn wenn ich gegen Gage tätig bin, ist das unter Umständen einkommenssteuerpflichtig.
Anderseits gibt es eine Bestimmung im Einommenssteuerrecht, nach der AUfwandsentschädigungen bis zu einem gewissen Umfang für bestimmte Tätigkeiten als Trainer oder im kulturellen Bereich etc. nicht besteuert werden.
Wolfgang Ritter
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Eintrag #6 vom 10. Apr. 2007 19:31 Uhr
Wolfgang Ritter
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Ahh, mein eintrag hat sich mit dem von Stefan überschnitten.
Wolfgang Ritter
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