Eintrag #1 vom 07. Feb. 2002 19:00 Uhr
Pica Savaiano
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Obwohl TV im Mittelalter fest verankert ist, würde ich gerne wissen, wie lange in England
die Leibeigenschaft angehalten hat. Mich interessiert vor allem, ob es anfangs 18Jhd,
während der Herrschaft von George I noch Leibeigene gab und wie frei oder unfrei Dienstpersonal auf den Landsitzen war.
Patricia
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Eintrag #2 vom 07. Feb. 2002 23:07 Uhr
Christoph Bitter
Hi!
Zu England kann ich leider nichts sagen.
Aber in Preussen herrschten bei unfortschrittlichen Grundbesitzern im Grunde immer noch Leibeigenschaft.
So prügelte mein Urgroßvater (der mit seinen Söhnen nicht gerade anders umging) noch die polnischen Landarbeiter mit seiner Reitgerte, wenn sie nicht schnell genug arbeiteten. Ließ den Polizisten Arlens bei sich antretren, obwohl dieser es gar nicht mehr brauchte in den 20ern und verurteilte sogar jemanden zum Tode. Ob das ausgeführt wurde, ist natürlich fraglich. Mein Urgroßvater war deffinitiv jemand, der immer noch auf das mittelalterliche Recht des Freiherrn verbunden war.
Ich kann mir daher sehr gut vorstellen, daß es auch im viktorianischen Zeitalter, evtl. sogar noch später, Lords gab, die ihre untergebenen nicht besser behandelten. Denke, der Inhalt des Romans "Der kleine Lord" ist nicht gerade aus der Luft gegriffen.
Gruß
v. Arlen
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Eintrag #3 vom 08. Feb. 2002 19:23 Uhr
Nikolaj Thon
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Die eigentliche Leibeigenschaft im ma-lichen Sinne (engl. villeinage) verschwand schon nach dem Black Death, also im 14. Jh., als wegen des Arbeitskräftemangels die Bauern zu sog. copyholders wurden, d.h. abhängigen tenants, die ggf. für die Nutzung des Landes allerdings außer dem Pachtzins noch bestimmte Dienste zu leisten hatten. Die letzten Reste dieser unfreien Landnutzung wurden endgültig erst mit den Property Acts von 1922 und 1924 beseitigt.
Allerdings bedeutet das nicht, dass nun englische Landbesitzer sich hätten aufführen können wie gewisse hier zitierte ostelbische Junker: Auch der copyholder war als Person spätestens seit dem 17. Jh. geschützt (was natürlich gewisse ßbergriffe Einzelner nie ganz ausschloss, aber die Ausnahme darstellte).
In Nord-Wales wurde die Landbindung (bond tenure) sogar schon von Henry VII Tudor abgeschaffte, in Süd-Wales im 16. Jh.
In Irland wurden hingegen in den Statuten von Kilkenny alle Bauern irischer Nationaität von den englischen Okkupanten 1366 zu Leibeigenen degradiert und erst 1613 wurde dies revidiert.
Also: Zu Zeiten George I ist keine Leibeigenschaft, sondern lediglich eine ßberlassung von Land gegen Leistungen (tenure) noch im U.K. vorhanden.
Beste Grüße Nikolaj
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Eintrag #4 vom 08. Jul. 2002 13:06 Uhr
Michael
meine Frage ist mal eine begriffliche: wie lässt sich Hörigkeit und Leibeigenschaft genau unterscheiden? und wie sieht das in den quellen aus?
M.M
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