Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Jugendliche im Gefecht - ab wann?

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Eintrag #1 vom 06. Mai. 2001 22:09 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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Grüß Euch, ab wann kann denn so ein hoffnungsvoller Jugendlicher eigentlich anfangen, bei uns mitzufechten? Die alte Regel "ab 16" in die Schalcht denke ich, ist doch bekannt. Was denkt Ihr???
Euer Haduwolff

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Eintrag #2 vom 06. Mai. 2001 22:37 Uhr Christoph Bitter   Nachricht

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Denke, als Bogenschütze, also an der Schlacht nicht unmittelbar beteiligter, könnte man das Alter auf 12 senken. Nach A-Prüfung! Als Bedinung! Gruß v. Arlen

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Eintrag #3 vom 07. Mai. 2001 10:24 Uhr Thorsten (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Thorsten eine Nachricht zu schreiben.

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Moin zusammen, die in der SCA gültige Regelung, daß erst ab 16 überhaupt trainiert werden darf, halte ich, gerade vom medizinnischen Standpunkt aus, für sehr sinnig. Man sollte bedenken, daß bis zu diesem Zeitpunkt das Knochenwachstum noch nicht beendet ist und ein Training mit schweren Waffen zu orthopädischen Fehlern führen kann - die natülich im MA nciht beachtenswert waren. Ich denke, die meisten "Waffenmeister" hier haben keine vernünftige Trainerausbildung um die Auswirkungen abzuschätzen und ich glaube, daß man auf diese Weise dauerhafte Schädigungen minimieren kann. Alternativ kann man vorab ja schon mit Trainingseinheiten mit leichten Holwaffen (also keine 1,2 kg SCA-Rattankeulen) oder Larppompfen beginnen. Aus rechtlichen Gründen, würde ich auch das Alter für Bogenschützen auf min. 14 Jahre setzen, da sie ab dort strafmündig (die Juristen unter uns mögen mein ungenügendes Vokabular entschuldigen) sind und sie tatsächlich mit Waffen hantieren. Weiterhin ist die geistige Entwicklung zu diesem Zeitpunkt weit genug fortgeschritten, daß sie die Konsequenzen ihres Tuns besser abschätzen können. Aus ähnlichem Grund werden z.B. im Hwa-Rang-Do (meiner bevorzugten Kampfkunst) Jugendliche erst ab diesem Alter in den mehr oder weniger tödlichen Techniken ausgebildet, die zu dem traditionellen Gurtprogramm gehören. Bis denne Thorsten

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Eintrag #4 vom 07. Mai. 2001 14:47 Uhr Katrin (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Katrin eine Nachricht zu schreiben.

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Ich denke auch ,das man ab 16 (vieleicht auch ein bis zwei Jahre früher) mit dem training beginnen kann .Was das Gewicht der Waffe angeht ist zum Trainingszweck ein Holz-Katana (für Rechtschreibung haftet die Tastatur)doch recht praktisch .Hab ebenfalls mit sowas angefangen .
Mfg Katrin

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Eintrag #5 vom 07. Mai. 2001 16:18 Uhr Bastian Kreusing   Nachricht

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Hi zusammen, man sollte hier unterscheiden. Bei Stahlwaffen bin ich der Meinung, daß auf jeden Fall erst ab 16 eine Waffe geführt UND getragen werden darf. Nach erfolgreicher Absolvierung der A-Karte natürlich. Was Holzwaffen angeht: Find ich eh´ super. Macht auch nen Riesen Spaß, ist kein Stück peinlich und trainiert die Reflexe genau so gut wie Stahlwaffen. Von den medizinischen Dingen hab ich wenig Ahnung. Was ich aber sagen kann, ist daß mein Bauchgefühl mir sagt, daß eine schwere Kettenrüstung den Rücken nicht besser macht (*aua*). Aber, vorschreiben will ich keinem, ob er seinem Kind die Knochen ruinieren will, oder nicht. Und ab 16 kann er das eh´ selber entscheiden… Zu den Bogenschützen: Ab 14 is´ O.K. Dann aber bitte NUR mit einem ebenfalls im Bogenschießen ausgebildeten Elternteil daneben! In diesem Sinne Gruß
Bartolomeus

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Eintrag #6 vom 07. Mai. 2001 16:53 Uhr Carsten Baumann   Nachricht

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Ab vierzehn kann man die Kiddys trainieren lassen (Schießen/Bogenschießen), Fechten (jedenfalls mit Sportfechtwaffen) u.ä. - das gilt meines Erachtens aber NUR unter gut überschaubaren Trainingsbedingungen, unter "geeigneter" Anleitung und Aufsicht. Das müßte sicher noch mal von Juristen überprüft werden, was es zum Beispiel bedeutet, wenn ein z.B. 13-, 14jähriger (eingeschränkte Strafmündigkeit), 16Jähriger (erweiterte Strafmündigkeit respektive Verantwortungsreife), Waffengebrauch (Bogenschießen, Axt- u. Spießwerfen, o.ä.) vorführt. Die Situation bei "freien Schlachten" halte ich für dermaßen heikel, daß ich mir eine Teilnahme von ´Minderjährigen´ (d.h. unter 18jährigen), schon aus Versicherungsgründen kaum als sinnvoll vorstellen kann. - Aber wie gesagt, dazu müßte mal ein Jurist Stellung beziehen! Markus, wie wäre es?
Gruß von Carsten

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Eintrag #7 vom 07. Mai. 2001 17:46 Uhr David Bitter  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um David Bitter eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo! Ich sehe ein, warum ihr mich nicht kämpfen lassen wollt. Ist wirklich was gefärlich. Aber warum ich nicht als Bogenschütze mitmachen soll, verstehe ich nicht. Benja hat mir genau erklärt, wie ich die Pompfeile machen soll. Ich habe mir auch schon viele Gumminoppen gekauft und werde mit dem Geld meiner Konfirmation den ungarischen Bogen kaufen. Ich kann sehr gut mit Pfeil und Bogen umgehen. Wenn ihr auf der Schlacht mit den Bogen schießen könnt und eure Pfeile genau so sind wie meine, erkenne ich nicht, warum ich nicht mitmachen soll. Das ich jemanden dann verletze, ist doch genau so hoch wie bei euch dann. Ich werde nach dem Abschießen meiner Pfeile dann an den Rand laufen, damit auch nichts passiert. Und ich freue mich darauf, das Hadu mich prüfen will. Tschüss David

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Eintrag #8 vom 07. Mai. 2001 18:05 Uhr Thorsten (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Thorsten eine Nachricht zu schreiben.

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Moin David, wie alt bist Du denn? Ich denke die Ausführungen hier sagen eigentlich genug über die Gründe für eine Altersabstufung aus. Neben den rechtlichen, gibt es auch medizinische und versicherungstechnische Gründe, ein gewisses Mindestalter vorauszusetzen. Ich kann mir schon vorstellen, daß es Dir in den Fingern juckt, doch speziell das Bogenschießen ist dabei eine rechtliche Grauzone. Bei uns in der SCA wird es noch rigoroser gehandhabt und es kommen - ich habe es gerade noch einmal nachgesehen - keine Leute unter 18 auf´s Turnier- oder Schlachtfeld, da es sonst auch Probleme mit der Aufsichtspflicht geben kann. iemand kann gewährleisten, daß er während einer Schlacht die ganze Zeit auf Dich aufpassen und Dich schützen kann. Wirst Du aus irgendwelchen Gründen verletzt, kann das für den Veranstalter zu äußerst ernsthaften und schmerzhaften Konsequenzen führen. Bist Du 18 ist die ganze Sahe einfacher, da der Gesetzgeber von da an annimmt, daß Du auf Dich selbst aufpassen kannst und selbst abschätzen kannst in welche Geahr Du Dich begibst. Demgemäß, nachdem ich mir die ganze Sache aus aus Sicht der Aufsichtspflicht und der Verantwortung des Veranstalters noch mal überdacht habe, plädiere ich sogar dafür, keine Kombattanten unter 18 mehr auf das "Schlalchtfeld" zu lassen. Abgesprochene, choreographierte Kämpfe sind da afaik etwas anders von der Rechtslage, doch auch hier muß jemand die Verantwortung für den Jugendlichen übernehmen (kenne ich aus meiner Zeit in einem Kampfsport-Demoteam). Bis dann Thorsten

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Eintrag #9 vom 07. Mai. 2001 18:06 Uhr Thorsten (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Thorsten eine Nachricht zu schreiben.

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Sorry für die Rechtschreibfehler ! Thosten

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Eintrag #10 vom 07. Mai. 2001 18:50 Uhr David Bitter  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um David Bitter eine Nachricht zu schreiben.

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Hi! Wann kann ich denn die A-Karte machen und wenn ich die Prüfung schaffe, darf ich dann mmitmachen? Tschüss David

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Eintrag #11 vom 07. Mai. 2001 20:35 Uhr Matthias Schlegel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Matthias Schlegel eine Nachricht zu schreiben.

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Tach Zusammen ! Hmja, gute Frage … Also den juristischen Punkt laß ich in jedem Fall gelten; vielleicht äußert sich dazu ja mal jemand vom Fach. Medizinisch : Naja; wenn ich dasran denke, mit welchem Gewicht auf dem Rücken sich schon die kleinsten Zwockel hier morgens vor der Grundschule tummeln, hab ich dazu eher KEINE Fragen mehr :-( Außerdem muß es ja nicht gerade ein Kettenhemd sein … Ausbildung : Ich denke, viele haben in Herzberg 2000 mitbekommen, wie cool und sicher ein - wenn überhaupt schon - jugendlicher Bogenschütze die Leute nach und nach "ausgepompft" hat. Mit persönlich ist ein gut ausgebildeter 14-Jähriger auf dem Schlachtfeld lieber als ein "Erwachsener" von der Sorte, der mir zuerst nen Headshot und danach ob meiner Verblüffung auch noch zwei saubere Stiche verpaßt hat und erst wieder zu Verstand kam, als ich ihm mal mit der flachen Klinge den Oberarm massierte. Aber irgendwas is ja immer … Gruß,
Matthias (Robert Enrick of Caithness)

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Eintrag #12 vom 07. Mai. 2001 20:51 Uhr Christoph Bitter   Nachricht

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Ulrich Scheunemanns Kinder (10) laufen den ganzen Markt in Kette rum. Mein Bruder trägt keine. Aus u. g. Gründen. Gruß v. Arlen

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Eintrag #13 vom 07. Mai. 2001 22:53 Uhr Thorsten (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Thorsten eine Nachricht zu schreiben.

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Moin zusammen, tut mir leid, aber wenn auf dem Feld einem Jugendlichen - egal ob 12, 14 oder 16 - was passiert, möchte ich nicht der Veranstalter sein, denn den hat man dann ganz schnell am A… Und die Begleitpersonen bekommen was wegen Nichteinhalten der Aufsichtspflicht über den Deckel. Ich war bei Jugendgruppen Teamer und es gibt Gründe, warum diese Leute immer übernächtigt aussehen ;-) Ne, wie gesagt, egal wie fit oder auch verantwortugnsbewußt die Jugendlichen sind, denke ich nicht, daß es mit der augenblicklichen Rechts- und Versicherungslage möglich sein kann, einem unter 18-Jährigen die Erlaubnis für eine Schlacht zu erteilen. Thorsten P.S: ich halte das Schwingen von Schwertern für die orthopädische Entwicklung der Sehnen, Gelenke und Knochen um einiges gefährlicher, als das Tragen von Rüstung (auch wenn ich das selbst auch nicht befürworte). Ich glaube, daß ein nicht unerheblicher Teil der Erwachsenen schon nicht vernünftig mit Waffen umgehen kann. Und die sollen es dann noch den Kindern beibringen?

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Eintrag #14 vom 07. Mai. 2001 23:14 Uhr Carsten Baumann   Nachricht

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Hallo, Thorsten! (Bezug auf Deinen Eintrag Nr. 8)! Ich denke, daß verantwortungsbewußte Menschen Dir nur zustimmen und die Regeln von SCA als hilfreich und nachahmenswert betrachten können!
Gruß von Carsten

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Eintrag #15 vom 07. Mai. 2001 23:41 Uhr Carsten Baumann   Nachricht

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Von der juristischen Seite einmal völlig abgesehen: Ich kenne einen, sehr verantwortungsbewußten, ehemaligen Reitlehrer, der keine SchülerInnen unter 14/16 Jahren annahm, eben aufgrund der von Thorsten benannten, orthopädisch motivierten Argumenten! Aus gutem Grund gibt es Altersbeschränkungen für Kraftsporteinrichtungen … und die sind m.E. unzulässig niedrigschwellig … . Thorsten hat vollkommen recht: Kinder (und Jugendliche) müssen vor ßberbelastungen geschützt werden!
Gruß von Carsten

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Eintrag #16 vom 08. Mai. 2001 12:24 Uhr Marcus Berns  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Marcus Berns eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo, beisammen! Nach kurzer Rücksprache mit einem Orthopäden und Sportmediziner: Das Kochenwachstum ist beim Mann mit etwa 14, bei der Frau mit 16-18 Jahren abgeschlossen. Nimmt die Frau vorzeitig die Pille, kann sich die Wachstumsphase bis auf 21 verlängern. Holzschwerter sind eigentlich ohne Altersbeschränkung zumutbar (oder hat sich irgendwer hier früher nicht mit Knüppeln als "Robin Hood" gekloppt?), somit gilt dasselbe auch für Sportwaffen(Achtung, Maske nicht vergessen!!! Ebenso Handschuhe!) Auch die Gelenke und Hände würde ich gut schützen. Aufs Schlachtfeld würde ich jemanden ab 16 lassen, sofern die geistige Reife, die ich bei vielen Erwachsenen vermisse, ausreicht. Vielleicht sollte auch dies Bestandteil Eurer viel geliebten A-Karte werden? Dies gilt IMHO auch für Bogenschützen, aber ein Reenactmentbogen sollte eh nur max. 30 lbs. haben. So handhabt man das in England, und es hat sich bewährt, obwohl Spitzen dort nur ein einfacher Gummiblunt sind. Trotzdem kann ich mir lebhaft vorstellen, daß ein 12- oder 14- jähriger mit aufs Schlachtfeld will. Nun, wo ist das Problem? Es gibt Fahnen zu tragen, Trommeln zu schlagen, Flöten zu spielen, und in späteren Jahrhunderten auch Geschütze zu bedienen, und pulverfern können da, denke ich, auch Kinder helfen. Was das rechtliche betrifft: Das ist eine riesige Grauzone, auch für Erwachsene. Nach §127 Versammlungsgesetz dürfte auf öffentlichen Veranstaltungen keiner von uns auch nur ein Schwert tragen… . Nicht einmal den Dolch, und das Eßmesser nur unter Vorbehalt. Hängt Euch also nicht daran auf.
You Have The Right To Keep And Arm Bears!

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Eintrag #17 vom 08. Mai. 2001 15:13 Uhr Ameli (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Ameli eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo, eins dürft Ihr bei den genannten Punkten auch nicht vergessen: das schriftliche Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten und die ganz klare Absprache, was ist erlaubt und was nicht (Training, freundschaftl. Duelle mit verantwortungsbewußten Leuten etc). Ich bin im sportl. Bereich lange Jahre ßbungsleiterin und Teammanagerin auf internationaler Ebene gewesen, ich weiß, wie schnell man den Kopf in der Schlinge haben kann… Deswegen habe ich in Herzberg letztes Jahr einem Teenager erlaubt, als mein Bannerträger den Einzug zur Schlacht mitzumachen sonst nix und Abgang - sonst komme ich hinterher *g*. Vorführungen, ßbungseinheiten, freundschaftl. Duelle mit klaren Regeln in abgegrenzten Bereichen okay, aber Minderjährige haben imho nix auf dem Schlachtfeld verloren. Gruß
Ameli / Elisabeth von Tannenberg

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Eintrag #18 vom 08. Mai. 2001 15:48 Uhr Uli Gasper  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Uli Gasper eine Nachricht zu schreiben.

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Moin! Warum will eigentlich immer alles nur in die Schlacht? Es gibt auch für Minderjährige genug andere Möglichkeiten, Eisen oder Holz zu schwingen. Wie wärs mit ner Knappenschlägerei? Oder Drill der Knappen durch einen Ritter oder Sergeanten? Das hätte den Vorteil, das der Nachwuchs gegen ebenbürtige Gegner kämpft, und lässt sich prima in ne Darstellung einbinden. Wärte auch was für "Kämpfe 2001". Prinzipell: Freie Schlachten erst ab 18! (gilt nicht unbedingt für Bogenschützen)
Grüße… Uli

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Eintrag #19 vom 08. Mai. 2001 18:41 Uhr Christoph Bitter   Nachricht

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Nun, ich kann mich ja bei ner Schlacht neben ihn stellen. Nach Abschuß seiner Pfeile an den Rand schicken oder, bei Angriff, sofort. Durch mein Aufhalten hat er ja genug Zeit dazu. Sehe wirklich nicht den Grund, wieso er nicht Bogenschütze sein soll. Keine körperliche ßberanstrengung, steht hinter den Reihen, Pomppfeile genau so wie die der anderen Bogenschützen und dazu noch A-Karte. Zumal er im Sep. eh 14 wird. Gruß v. Arlen

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Eintrag #20 vom 08. Mai. 2001 18:59 Uhr Lisa & Manfred Wolber  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Lisa & Manfred Wolber eine Nachricht zu schreiben.

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"Jugendliche im Gefecht - ab wann?" - so lautete doch die eingangs gestellte Frage. Unsere Antwort als Eltern eines wie ein Rennpferd mit den Hufen scharrenden Jugendlichen ist knapp, hart, aber herzlich: ßBERHAUPT NICHT! Unser Sohn ist dreizehn Jahre alt, 188 cm hoch, rund 75 kg schwer und gut durchtrainiert in Schwimmen, JuJutsu und KungFu sowie als Mitglied der Jugendfeuerwehr. Wir trauen ihm grundsätzlich ein höheres Verantwortungsbewußstsein als manchem doppelt so alten "Kämpfer" zu. Dennoch bzw. gerade darum werden wir ihm vor Vollendung seines 18. Lebensjahres KEINESFALLS die Teilnahme an einem offenen Gang mit Stahlwaffen erlauben. Auch die Fecht-AG an seiner Schule nimmt niemanden unter 16 Jahren auf, obwohl die dortigen Trainingsverhältnisse sicherlich noch anderen Sicherheitsanforderungen genügen (müssen) als (offene) Waffengänge unter MA-Darstellern. Wie aber sollen wir im Zweifelsfall sicherstellen, dass ein unbekannter Kampfpartner überhaupt realisiert, dass unter dem Topfhelm in rund 190 cm Höhe ein KINDERKOPF steckt? Da wir dies für unmöglich halten, bleibt nur das grundsätzliche Verbot der Gefechtsteilnahme bei Stahlwaffen. Unser Martin ist seit 1996 in der Mittelalterszene aktiv. Wer von Euch schon einmal die Gelegenheit hatte, der Kinderrittergruppe in Satzvey (übrigens die einzige reine Kinder- und Jugendlichengruppe (8 bis 18 Jahre) in ganz Deutschland, wahrscheinlich sogar europaweit) bei Training und Kampf mit dem Holzschwert zuzusehen, wird erstaunt sein, mit welchem Ernst die Knirpse (und Knirpsinnen!) an die Sache herangehen und sich auch durch mehr oder weniger leichten Blessuren (auch Holzschwerter können ganz schön durchziehen) nicht von ihrem Vergnügen abbringen lassen. Er wird aber auch feststellen, dass eine körperliche ßberforderung dann ausgeschlossen ist, wenn man die natürliche Erschöpfung der Kinder akzeptiert und sie dann nicht weiter anstachelt. Die Kinder machen sehr schnell die Erfahrung (nicht nach unserer Ansicht, sondern nach Aussage unseres Sohnes) wie sie ihre Kräfte einzuteilen haben. Zugegeben, die Kinder tragen auch nur waffenentsprechende, d. h. leichte Schutzbekleidung (bis auf einige wenige Ausnahmen in Kette und Topfhelm). Aber auch unser Sohn z. B. ist in der Lage zu erkennen, wann es für ihn Zeit ist, aus den schweren Klamotten rauszusteigen. Die von Thorsten Piepenbrink befürchtete körperliche ßberforderung mit daraus resultierenden orthopädischen Schäden ist dann nicht zu befürchten, wenn der Umgang mit schwerer Schutzbekleidung bzw. Rüstung SPIELERISCH geübt wird; kein Kind wird seine Leistungsgrenzen von sich aus dauerhaft überschreiten, da die meisten Kinder - im Gegensatz zu vielen ßlteren - im Regelfall noch die Signale ihres Körpers verstehen. Um es nochmals ganz deutlich zu sagen: wir sprechen hier von KINDERN, die SPIELERISCH in das Mittelalter hineinwachsen. Bei JUGENDLICHEN (ab ca. 12 Jahren) besteht nach unserer Erfahrung und der Erfahrung in der o. g. Gruppe immer ein sehr großes Risiko, bereits zu ehrgeizig zu agieren und die körperlichen Warnsignale zu überhören bzw. nicht akzeptieren zu wollen.
Manfred und Elisabet

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Eintrag #21 vom 09. Mai. 2001 09:49 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Christoph: Ja, sicher könntest DU neben deinem Bruder stehen und DU könntest ihn aus der Schlacht schicken. Das ganze hat nur eine Reihe von Haken: 1. Geht es hier nicht um dich und deinen Bruder, sondern um allgemeingültige Aussagen. Und nicht jeder Unter-18 hat eine Aufsichtsperson, die mit in die Schlacht zieht. 2. Müßte der Veranstalter dann sicher sein, daß du zu jederzeit in der Nähe deines Bruders bist und dich um ihn käümmern kannst. Das wäre mir als Veranstalter ein zu großes WENN. 3. Könnte es auch evtl. passieren, daß du in der Schlacht ´stirbst´. Was passiert dann ? Stehenbleiben und sagen "Sorry, ich kann jetzt nicht zu Boden gehen, ich muß auf meinen Bruder aufpassen" ? sind wir jhetzt wieder auf dem Punkt, wo von der ´Szene´ wieder mehr Tol(l)eranz gefordert wird, als es sie in anderen Hobbys gibt ? Fechtvereine nehmen erst ab 16 auf. Sportvereine aller Art lassen Kinder und Jugendliche nur mit einer Alterspanne von max. 2 Jahren gegeneinander antreten. Mofafahren darf man ab 16, Auto erst ab 18. Aber in einer MA-Freischlacht sollen wir diese erprobten Werte mal wieder außer Acht lassen, weil sonst dies und das nicht geht ? Christoph, wenn du unbedingt mit deinem Bruder spielen willst, dann mach das zur Sicherheit aller Beteiligten in einem kleinen, kontrollierten Rahmen und nicht auf freier Wildbahn.
Gruß, Ivain

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Eintrag #22 vom 09. Mai. 2001 10:32 Uhr Hauke Owe Schulz   Nachricht

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Hallo Ivain, ich muss dich berichtigen, Mofafahren darf man mit 15 aber ansonsten stimme ich dir zu! Ich bin auch dafür, dass das Mindestalter für eine Schlacht 18 Jahre sein sollte. Gruß Hauke

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Eintrag #23 vom 09. Mai. 2001 15:34 Uhr Bastian Kreusing   Nachricht

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Hi, ich stimme zu: Aufgrund der eventuellen Probleme, die bei Verletzung eines Minderjährigen bei Feldschlachten für den Veranstalter auftreten können, wäre auch ich dann doch für die 18 Jahre. Leider Pech für die 17,5 Jährigen, aber so ist das halt. Dafür geht man auf Nummer sicher. Mal ne Frage am Rande: Wird es eine solche Regelung denn auch wirklich mal geben? Sonst bringt eigentlich das ganze geposte nichts… Ich fänd´s auf jeden Fall gut (vieleicht schon Herzberg - weil Riesenschlacht?!?) Gruß
Bartolomeus

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Eintrag #24 vom 10. Mai. 2001 15:19 Uhr Hans Joachim Oberländer  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Hans Joachim Oberländer eine Nachricht zu schreiben.

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Nun gut dann auch ein wort von mir !!! und zwar aus retungstechnischer Sicht 1. Jugendlicher verletzt Rettungswagen mit allem was dazughört (tatütata )ins Krankenhaus ( ßHM Herr Doktor das war so …. ) 2. Polizei werter Herr ( Vater Bruder Mutter usw. ) erklären Sie mal 3. usw. Leute darauf habe ich keinen Bock ich bin 15 Jahre Rettung gefahren und meine Aussage dazu ganz neutral N E I N !!!!!!!!! es ist eine zu scharfe Gratwanderung mfg
Der Trossmeyster

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Eintrag #25 vom 11. Mai. 2001 12:37 Uhr Fritz Pascual  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Fritz Pascual eine Nachricht zu schreiben.

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Vielen Dank für deine ausführliche Meinung. Aber Recht geb ich dir. Prinzipiell Schlacht ab 18, auch Bogenschützen. Die Idee mit Trommlern/Flötisten und Bannerträgern und sonstigem Hilfspersonal ab 14 find ich nicht schlecht, die müssen dann halt sterben wenn einer auf sie zukommt und sagt "du bist tot". Oder sie fliehen, is vielleicht noch besser und sicherer. Gruß
Fritz

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Eintrag #26 vom 11. Mai. 2001 14:44 Uhr Andreas Gellhaus  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Gellhaus eine Nachricht zu schreiben.

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Also ich bin nun seit 19 Jahren Sportfechter, habe also mit 10 Jahren angefangen. Als 11 Jähriger habe ich mein erstes Tournier gefochten. Was jetzt nicht heißen soll, klasse ab mit den Kleinen ins getümmel. Ganz im Gegendteil ich denke man kann Schlachten und Tourniere im Mittelalterbereich nicht mit dem Sportfechten vergleichen. Im Sportfechten gibt es Verbände die genau dafür sorgen welche Schutzkleidung man tragen sollte, es gibt ausgebildete Trainer, eine Standarisierte Prüfung und nicht zu letzt ist man Versichert. All diese Dinge fehlen in unserer Szene in der Regel. Jetzt höre ich schon alle Rufen "aber wir haben doch die A-Karte". Die A-Karte ist mit Sicherheit auf für Erwachsene die für ihre Gesundheit selbst verantwortlich sind ausreichend. Das sie ein Mindestmaß an Wissen und Waffenbeherrschung voraussetzt. Bei Kindern und Jugendlichen sieht das aber anders aus, wenn sich Kinder bei uns im Training mit der Waffe die Augen ausstoßen weil sie keine Maske tragen, ist der ßbungsleiter oder Trainer dran. So lang es Bei uns heißt jeder kann tragen was er will und alles beruht auf gegenseitigen Vertrauen, haben Minderjährige nichts auf dem Schlachtfeld zu suchen. Das Posting soll jetzt auf keine Fall zur Verbandstümelei aufrufen. Aber wer das ganze als Sport (inkl. Jugendförderung) betreiben möchte, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Anderen Falles ist man schneller vor Gericht, als man glaubt. Jetzt mach ich erst mal Schluss, damit man Zeit hat auf mich einzuprügeln. Gott zum Gruße Andreas

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Eintrag #27 vom 15. Mai. 2001 09:56 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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Grüß Euch, …wieso einprügeln? Gutes Statement, und mit Sicherheit richtig. Für mich ist nur noch die Frage, ab 16 oder 18 entscheident… Ich denke, mit 18 in die Schlachtreihe, mit 16 als Wasserträger, Pfeileaufsammler oder so, aber nicht als aktiver Kämpfer…vielleicht bei Belagerungen noch als Geschützbedienung (…ungern…die DInger sind wirklich gefährlich…)
Euer Haduwolff

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Eintrag #28 vom 15. Mai. 2001 10:10 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Geschützbedienung wäre wohl wirklich zu gefährlich. Wasserträger ? Ist ja eigentlich hinter den Linien oder in Schlachtpausen, da kann man sogar noch tifer als 16 gehen. Pfeilesammler ? Dito, oder ? Niemand geht Pfeile sammeln, während die Schlacht noch tobt, da hat jeder anderes zu tun. Das sind meiner Meinung nach Randrollen einer Schlacht, deren Gefährdung sich durch das Schlachtgeschehen nicht erhöht, also fändi ich hier eine Altersbeschränkung höchstens nach ´Arbeitsfähigkeit´ sinnvoll. Soll heißen, ein 12jähriger als Wasserträger geht soweit in Ordnung, solange er nicht gleich zwei 10Litereimer schleppen soll. ABER: Wobei bei solchen Einsätzen zwingend geachtet werdne muß: Der Schlachtverlauf muß soweit abgesprochen sein, daß die Jugendlichen vor Einsetzen der Kamnpfhandlungen aus dem Gefahrenbereich verschwunden sind. Also keine überraschenden Attacken auf ein Lager, in dem vielleicht grade die Ritter von den Jungknappen mit Wasser versorgt werden. Meine 5 Pfennig.
Gruß, Ivain

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Eintrag #29 vom 15. Mai. 2001 11:08 Uhr Mario Schaus   Nachricht

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Morgen Hier mein Senf zum Thema ( quetsch ). Ich muß sagen obwohl ich zu Anfang mir noch dachte naja ist ja alles halb so wild,ob nun 18 oder nicht, sind hier wirklich entscheidende Sachen vorgebracht worden die mich umgestimmt haben. Aber grau ist alle Theorie, denn ich kann mich nicht erinnern das man mich oder sonst irgendjemand vor dem Tunier nach dem Alter gefragt hätte. Wenn man also zu dem Schluß kommt, dass an Schlachten Personen ab 18 Jahren teilnehmen dürfen ( Wasserträger ausgenommen ) , dann müsste man eigentlich Personalausweiskontrollen durchführen oder sich auf die Ehrlichkeit des Einzelnen verlassen.
Gruß Mario ( Ronald McGray)

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Eintrag #30 vom 15. Mai. 2001 13:06 Uhr Ameli (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Ameli eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo, nochmal Thema Alterskontrolle: der Veranstalter kann dies ja gleich in seine Regularien aufnehmen, die jeder Gruppe ausgehändigt werden. Z.B. für Herzberg, Tannenberg, Freienfels und wo immer gedengelt wird kann sinngemäß drinstehen "Teilnehmer unter 18 Jahren sind nicht zur Schlacht zugelassen, Nebenrollen für Minderjährige wie z.B. Wasserträger sind der Schlachtleitung vorher zu melden; der Veranstalter behält sich eine Alterskontrolle vor". Damit wird jede teilnehmende Gruppe auf ihre Verantwortung gegenüber Minderjährigen hingewiesen und auch der Organisator trägt sein Scherflein dazu bei (das soll jetzt kein VA-Freibrief sein im Sinne "ich hab Euch gesagt, daß das nicht geht und gut is"). So kann z.B. schon im Vorfeld geklärt werden, ob bestimmte Zonen tabu sind, daß z.B. die Bannerträger oder Trommler am Feldrand nicht gejagt werden dürfen etc. Damit kommt wieder eine Vorschrift mehr hinzu, aber nach der Diskussion hier, scheint es mir durchaus sinnvoll, von allen getragen und vor allem der Bedarf dazu vorhanden zu sein. Anderer Vorschlag: vielleicht läßt sich ja ein "Geschicklichkeitsturnier der Knappen" irgendwo einbauen? Gruß
Ameli / Elisabeth von Tannenberg

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Eintrag #31 vom 15. Mai. 2001 15:07 Uhr Bastian Kreusing   Nachricht

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Hi, ich will mich kurz fassen. Nocheinmal: Alter - 18. Immer. Das ist einfach für jeden zu verstehen und bietet keine Angriffsfläche. ABER, was ist z.B. mit Einverständniserklärungen der Eltern bei Minderjährigen? Dürfen die dann mitmachen? Ich meine, wenn "wir" solche Regeln aufstellen sollten, muss diese Option in Grenzfällen vorhanden sein. Wäre es nicht eine gute Idee, eine Art Schlacht - Orga einzurichten (1-2 Personen) die sich mit dererlei Entscheidungen befassen? So etwas rentiert sich natürlich nur bei großen Schlachten wie z.B. das oft zitierte Herzberg. Kennt sich jemand mit der Rechtslag hierzu aus? Gruß Sorry für Fehler - wenig Zeit auf der Arbeit :-)
Bartolomeus

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Eintrag #32 vom 15. Mai. 2001 16:29 Uhr Thorsten (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Thorsten eine Nachricht zu schreiben.

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Moin Bastian, das mit der Einverständniserklärung der Eltern ist in etwa so, als wenn sie eine Einverständniserklärung unterschreiben, daß ihr Kind schon mit 16 Autofahren kann. Das wird keine Versicherung übernehmen und ich denke so ist auch die Lage mit einer derartigen Veranstaltung. Und auch der Veranstalter wird im Schadensfalle Mischuld tragen, wenn den Jugendlichen was passiert. Ich weiß nciht, ob irgendein Organisator sich das ans Bein binden will. Bis denn Thorsten

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Eintrag #33 vom 16. Mai. 2001 08:22 Uhr Matthias Schlegel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Matthias Schlegel eine Nachricht zu schreiben.

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Moin Zusammen ! Tja, die rechtliche Seite … ich habe mal meinen Hausanwalt darauf angesprochen; war witzig, ehrlich ! Hier mal ein kurzer ßberblick : 1. So eine "Schlacht" bei einer öffentlichen Veranstaltung ist rechtlich gesehen entweder a) eine Sportverantstaltung, b) eine Theateraufführung, oder c) eine Veranstaltung zur Brauchtumspflege 2. Da wir uns nicht mit Waffen im Sinne des Waffengesetzes hauen sondern lediglich mit "Sportgeräten" traktieren und der Gesetzgeber hierfür keine Regelung vorgesehen hat, greift hier nur das JßSchG (Gesetz zum Schutze der Jugend in der ßffentlichkeit). Das bedeutet für die Teilnahme : - keine Altersbeschränkung bei Kindern und Jugendlichen in Begleitung eines Erziehungsbrechtigten. Ausnahmen siehe §3 JßSchG (Aufenthalt ist Gaststätten, gilt im Zweifelsfall auch bei einer MA-Veranstaltung) und §5 (ßffentliche Tanzveranstaltungen). - Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Aufenthalt bis 24 Uhr gestattet. Ausnahmen siehe ebenfalls §§3, 5 JßSchG. 3. Haftungsfragen : Wenn die Haftpflichtversicherung des Veranstalters die Haftung bei der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen nicht AUSSCHLIESST, gibt´s auch damit keine Probleme, angemessene Schutzausrüstung (was immer dieses "angemessene" auch bedeutet; es gibt ja keine gesetzliche Regelung) vorausgesetzt. 4. Spartenregelung : - Fechten : Fällt unter das jeweilige Landesrecht, gilt aber eigentlich nur für Wettkämpfe, aber die machen wir ja nicht :-) - Bogenschießen : Keine Altersbeschränkung Einziger Knackpunkt könnte der §1 des JßSchg sein; dort ist von sogenannten "Jugendgefährdenden Orten" die Rede. Mein RA meint allerdings, daß es traurigerweise schon mehrfach ordentlich an einem bestimmten Veranstaltungsort gescheppert haben muß, damit diese Regelung greift. Ein Trostpflaster für jeden Veranstalter ist allerdings, daß er auch ohne besondere Bekanntmachung Personen von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder Vorführung ausschließen kann, wenn diese "aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Konstitution und/oder ihres Verhaltens darauf schließen lassen, daß ein geregelter Ablauf der Veranstaltung ohne Gefährdung anderer Teilnehmer nur durch Ausschluß der betreffenden Personen gewährleistet werden kann". Netter Text, gelle ? Gruß,
Matthias (Robert Enrick of Caithness)

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Eintrag #34 vom 27. Mai. 2001 23:14 Uhr Harald Sill  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Harald Sill eine Nachricht zu schreiben.

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Wie ist es überhaupt mit Jugendlichen auf Märkten/Lagern? Wenn die ohne Eltern dort sind, braucht da jemand die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern? ODer dürfen die sich ab 16 dort quasi frei bewegen?
in diesem Sine Harwalt von Biberach (FRB und sine temporis)

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Eintrag #35 vom 28. Mai. 2001 01:19 Uhr Matthias Schlegel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Matthias Schlegel eine Nachricht zu schreiben.

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Moin Harwalt ! Als Tagesgäste dürfen sich auch 16-Jährige frei bewegen; den Rest regelt ebenfalls das JßSchG, also mit anderen Worten : Aufenthalt bis 24 Uhr. Ansonsten braucht auch ein 16-Jähriger die schriftliche Einverständniserklärung seiner Eltern. Scheidungskinder (sch*** Wortschöpfung) benötigen die Unterschrift des erziehungsberechtigten Elternteils. Gruß,
Matthias (Robert Enrick of Caithness)

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Eintrag #36 vom 28. Mai. 2001 08:58 Uhr Steffen Zimmermann  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Steffen Zimmermann eine Nachricht zu schreiben.

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So Leute, ich muß jetzt doch meine paar Pfennige dazusteuern. In diesem Threat steht einiges, das ich so nicht gut heißen kann. Es wird viel über den orthopädischen Aspekt geredet oder ab welchem Alter unter welchen Bedingungen ein Jugendlicher in die Schlacht darf. Ich denke hier gibt es nur eine Aussage, ab 18 Jahren und das ist meiner Meinung nach zu früh. Da ich längere Zeit in einem Berufszweig verankert war, der sich professionell oder amateurhaft (ist die unterschiedliche Sichtweiße) mit dem Kampf und der Schlacht kann ich nur eines sagen : "Einen 12 jährigen oder auch 14 jährigen als Bogenschützen in die Schlacht stellen, halte ich für wenig sinnvoll… " . Wir sollten uns klar sein, was wir hier tun, einen Pfeil abfeuern ist ein Akt des tötens und will ehrlich gasagt nicht, daß mein Sohn solche Spielchen spielt. Jetzt kommt sicher das Argument Kinder machen das eh…….. ja dann ist es ein Spiel und Räuber und Gendarm läuft anders ab. Was aber in einer Schlacht simuliert wird ist ein Kampf auf Leben und Tod. Ich denke es ist verwerflich einem Jugendlichen oder einem Kind bewußt seine Hemmschwell abzutrainieren und das macht man mit solchen Schlachten, dieses Prinzip wird in jeder Armee angewandt. Ich nenne es Drill. Es gibt hierzu auch gute Untersuchungen von amerikanischen Militärpsychologen, das ein Mensch der am Computer in der Lage ist zu töten, dies auch mental in der Realität verarbeiten kann, d.h. ich kann ganz bewußt die Hemmschwelle heruntersetzen und mit einem Reflex verbinden, das ist nur eine Sache des Trainings. Was heißt das, alle von Euch die beim Bund waren, wenn ich einem ein Gewehr zuwerfe, wird es jeder von Euch immer noch blind bedienen können, das ist ein Reflex und ein Drill den man andressiert hat…….. und das gleiche wollen wir mit unseren Kindern in einer Schlacht machen…. Also ich denke ich würde es bei meinem Kind nie zulassen…. Servus und nicht für ungut
Steffen Zimmermann

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Eintrag #37 vom 28. Mai. 2001 12:50 Uhr Bastian Kreusing   Nachricht

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Hi, über diesen Eintrag kann man ja denken was man will… Fakt ist, daß er unterstreicht, daß Jugentliche unter 18 nix auf Schlachten verloren haben. Wollte ich nur noch mal ergänzen, damit das hier so langsam mal konkret wird. Gruß und passender Weise Pax Bartolomeus

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Eintrag #38 vom 28. Mai. 2001 17:07 Uhr Steffen Zimmermann  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Steffen Zimmermann eine Nachricht zu schreiben.

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Ups……., Ich bitte meine Grammatik und Rechtschreibfehler in dem unten stehenden Posting zu übersehen…. Servus
Steffen Zimmermann

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Eintrag #39 vom 17. Jun. 2001 12:48 Uhr Alexandra Scott  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Alexandra Scott eine Nachricht zu schreiben.

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1. Meines Erachtens aus rechtlichen Gründen Teilnahme ab 18, egal ob Bogenschütze oder Schwertkämpfer. Mit Versicherungsrecht kenne ich mich aber nicht so aus….. 2. Bei "Nebenrollen" müßte genau beurteilt werden, ob Gefahren da sind, aus Versehen ein Schwert gegen den Schädel zu bekommen….persönlich bin ich auch da für die 18J. Grenze. 3. Bei einer Schlacht handelt es sich nicht um eine Versammlung i.S.d. Versammlungsgesetztes! 4. Und Eltern können zwar für ihre Kinder haften, aber im umgekehrten Fall deren Schutz nicht ausschließen! Vormundschaftsgericht und Jugendamt sind da pingelig! 5. Bzgl. der Anwendung des JßSchG habe ich hier Bedenken, sicherlich richtige Anwendung, aber nicht allein einschlägig. Es gibt nämlich noch das Strafgesetzbuch, StGB, und da gibt es die Einwilligung in die Körperverletzung gem. §226a StGB, die bei über 18jährigen Schlachtteilnehmern im Falle eines Falles konkludent greift und für den "Täter" straffrei ist. Beim unter 18 jährigen wird in Gerichtsentscheidungen und Kommentaren differenziert: (als Beispiele werden jedoch ärztliche Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit aufgeführt) Allgemein: "Der Beteiligte an einem sportlichen Wettkampf nimmt mit seiner Teilnahme mögliche Verletzungen in Kauf und willigt konkludent ein. Die konkludente Einwilligung umfaßt aber auch Verletzungen durch leichte fahrlässige Regelverstöße." * So jetzt passiert einem Jugendlichen was, war das im Nachhinein ein leicht fahrlässiger Regelverstoß oder wie ist das passiert? 50 Zeugen und 50 verschiedene Aussagen, der Richter wird das tun, was dem Jugendlichen hilft, gegen den Veranstalter entscheiden……. "Es kommt darauf an, ob der Minderjährige eine tatsächliche und natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit i.d.S. hat, dass der Einwilligende Wesen, Bedeutung und Tragweite des fraglichen Eingriffs in seine körperliche Unversehrtheit voll zu erfassen imstande ist…… Es kommt auf den individuellen Reifegrad an, wobei die Frage der Urteilsfähigkeit in bezug auf den konkreten Eingriff zu beurteilen ist; hier gelten deshalb umso strengere Anforderungen je schwerwiegender dieser bzw. je schwieriger seine Folgen abzuschätzen sind." Schönke/Schröder, Kommentar zum StGB §32, Rn.40; *§226a, Rn. 216 Das wird im Ernstfall vom Gericht entschieden, egal wie sich der Veranstalter vor der Schlacht entschieden hat und warum! Und da ich darauf keinen Bock habe, werde ich dem HeRiBu empfehlen: AB 18! Im Zweifel sind Gerichte nämlich eher geneigt dem verletzten Jugendlichen seinen zivilrechtlichen Schadensersatz zu gewähren…….und den "Täter" strafrechtlich zu verknacken…… 6. Knackpunkt ist wohl auch, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass auch nur eine deutsche Haftplichtversicherung zahlt, wenn bei einer Veranstaltung ein Jugendlicher in einer Schlacht als Teilnehmer verletzt wird, sie wird höchstens vorleisten und sich dann an den Veranstalter wenden……
G.v.S. Hessischer Ritterbund

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Eintrag #40 vom 15. Okt. 2001 21:30 Uhr Robin (Werner) Guha Thakurta (Schelm von Bergen)  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Robin (Werner) Guha Thakurta (Schelm von Bergen) eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht kann nur zustimmen.....

Moin, moin !
Rein vom objektiven Sachverhalt her, muss ich erst mal Alex Recht geben. Wenn ein Veranstallter auf der "sicheren Seite" sein möchte, so bleibt ihm/ihnen nichts weiter übrig, als bei "gefahrtragenden Tätigkeiten" (z.B. ´nachspielen´ einer Schlacht), nur volljährige Teilnehmer an den "Start" zu lassen.
Im Punkto Versicherungsrecht: Sollte es zu einem Schadenfall mit einem, für den Sachbearbeiter, aussergewöhnlichen Umstand handeln, so wird sich jede Versicherung auf die "Hinterbeine" stellen um nicht zu zahlen. Auch in diesem Fall gebe ich Alex Recht, die Versicherung wird höchstens in Vorleistung gehen. Sollte sie eine Fahrlässigkeit nachweisen können, dann war´s das.
Subjektiv würde ich ja zu 16 tendieren, da ich auch 14jährige kenne, die um einiges sicherer sind, als z.B. einige 30jährige. Ausserdem wollen auch die sog. Jugendlichen nicht umsonst trainiert haben und ihren Spaß haben, doch Alex hat die Problematik ja schon aufgezeigt.
Folglich bleibt es dem Veranstalter überlassen, ob er sich "in Gefahr begeben" möchte. Man sollte evtl. auch bedenken, dass das Ganze auch direkt auf den "Verursacher" zurückgeführt werden könnte - und ehrlich, wer von uns will deshalb vor dem Kadi stehen ??
Gott zum Gruße - Werner Schelm von Bergen

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Eintrag #41 vom 06. Nov. 2001 17:23 Uhr Björn Mittmesser   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht Meine Meinung dazu

Ich bin noch keine 18 (17,5) un bin der Meinung,daß ioch schon fähig wäre in einer Schlacht mitzukämpfen(Schwertbeherrschung usw..),aber es ist einfach zu gefährlich für den Veranstalter und den Rest meiner Gruppe,mit dnen ich lagere.Passiert mir was sind sie Schuld.Und daß will ich keinem zumuten.also warte ich einfach bis ich 18 werde und dann sehe ich weiter.
also:Lieber Geduld haben bevor etwas passiert(ist ja eigentlich immer und überall möglich)
Algerath

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Eintrag #42 vom 06. Nov. 2001 19:22 Uhr Uli Gasper  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Uli Gasper eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Lob Lob!

Moin!
Na, wahrlich weise Worte. Ist ja auch nur noch ein halbes Jahr und jetzt ists eh Winter. Zeit zum trainieren und nächstes Jahr in der Schlacht dann… :-)
Ich wünschte, einige der Erwachsenen in der Szene wären ähnlich drauf…
Gruss, Uli das Rudel e.V.

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Eintrag #43 vom 11. Nov. 2001 01:30 Uhr Christoph Bitter   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht Hallo

Hallo Ihr!
Ich bin David, der Bruder von Christoph oder dem v. Arlen. Mein Bruder erlaubt mir, jetzt hier zu schreiben.
Ich bin jetzt 14 Jahre alt und kann verdammt gut mit dem Bogen umgehen. Mein Bruder sagt, wenn ich bei einer Schlacht teilnehmen sollte, dann sollte ich, wenn einer in meine nähe kommt, weglaufen. Auch will er mir solange deckung geben, wie er kann. Also verstehe ich nicht, wieso ich nicht mitmachen soll, denn ich schieße genau so gut wie die Erwachsenen, vieleicht sogar besser. Das werden nächstes Jahr die Vasallen Christi richtig beurteilen können. Was habt ihr also dagegen?
Ich gefährde niemanden und mich gefährdet niemand, weil ich weglaufe. Und ein Kind wird doch wohl jeder von euch erkennen, oder nicht?
Bin ich als Schütze wirklich soooo gefährlich? Bin ich wirklich sooo in gefahr? Ich glaube doch nicht. Warum, warum wollt ihr mir nicht diesen Spaß gönnen?
Viele Grüße
David

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Eintrag #44 vom 11. Nov. 2001 14:23 Uhr Andreas (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht gleiches Recht für alle!

Hallo David,
ich kann Deinen Standpunkt verstehen. Ich selber bin kein Freund der Regelung "Kämpfen in der Schlacht erst ab 18 und nur mit Helm" und kenne Jugendliche, die die meisten erwachsenen Kämpfer in der Pfeife rauchen, obwohl sie dabei sicher kämpfen können.
Es hat sich aber die Mehrheit darauf geeinigt, zu Schlachten nur Teilnehmer ab 18 zuzulassen.
Wenn nun in Einzelfällen Ausnbahmen gemacht werden, dann ist es nicht mehr zu vermitteln, daß andere unter 18 nicht auch teilnehmen können.
Unter dem Grundsatz "gleiches Recht für alle" muß also entweder die Altersgrenze FßR ALLE gesenkt werden, oder es kommt NIEMAND UNTER 18 auf’s Feld.
Gruß,
Indy (Tassilos Rache)

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Eintrag #45 vom 11. Nov. 2001 16:23 Uhr Uli Gasper  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Uli Gasper eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Alternative?

Moin!
Wobei es doch sicher möglich wäre, wenn David sein können in einem Schaukampf mit Mitgliedern der Gruppe oder befreundeten Gruppen unter Beweis stellt, oder? Bei dem Durcheinander in einer Schlacht, speziell bei der durch Helm eingeschränkten Sichtfähigkeit durch Ritterhelme bin ich net sio sicher, ob die Kämpfenden den Nichtkombattanden erkennen. Ich war in Tannenberg mit Kamera unterwegs, mitten im Geschehen, und muss sagen, ich hatte gut zu rennen teilweise ;-) Aber mit WEitwinkelobjektiv gibts gute Bilder, nur muß man ganz nah ran.
Zudem, für einen guten Bogenschützen sollten sich doch noch andere Betätigungen ergeben, wie z.B. Belagerung einer Burg oder so…
Auch ließe sich für die Schlacht ein "Off Play Area" einrichten, in das sich Steinewerfer und Bogenschützen flüchten können…
Gruss, Uli das Rudel e.V.

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Eintrag #46 vom 11. Nov. 2001 19:01 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Gleiches Recht für Alle...

Grüß Euch,
Nein, Uli, das macht ja die Gefechte noch alberner. Schauen wir aber mal von zwei Seiten, der Junge kann nicht nur verletzt werden, er kann auch verletzen. Grade das Bogenschiessen ist ebenfalls nicht ungefährlich, und dann gehtswieder mit Haftung usw. los.
Wie Indy schon sagte: Gleiches Recht für Alle!
Euer Haduwolff

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Eintrag #47 vom 11. Nov. 2001 21:50 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Sagtmal, wo klemmts ?

Wenn die Veranstalter sich darauf einigen, erst ab 18 Leute auf den Platz zu lassen, ist das ihr gutes Recht.
Und von Seiten der Versicherung usw. ist dieser Entschluß nur zu begrüßen.
Das hat garnichts mit guten oder schlechten Kämpfern zu tun.
Du bekommst mit 14 auch keinen Schnaps in einer Kneipe, nur weil du so toll trinkfest für dein Alter bist.
Schlicht und einfach, es gibt Regeln die die Veranstalter zum Schutz der Teilnehmer und auch zu ihrem eigenen Schutz aufgestellt haben.
Diskutiert ihr mit der Polizei um die StVo ?
Oder mit dem Kaufhaus um deren AGB ?
Nein ?
Also warum muß das hier trotz klarer Regeln immer wieder hochgekaut werden ?
Versteh ich nicht.
Gruß,   Ivain

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Eintrag #48 vom 11. Nov. 2001 22:39 Uhr Christoph Bitter   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht Belagerung

Hallo!
David kann mom. nicht antworten, weil er nicht hier ist.
Was Belagerung betrifft, so habe ich die von Herzberg genaustens beobachtet. Ich sah dort Kinder als Bogenschützen, die erheblich jünger waren als mein Bruder.
Und, Leute, DIE sind sogar gestorben!!!!
(Was man von div. Erwachsenen nicht behaupten kann)
Nunja, ich sehe jedenfalls für Jugendliche keine Gefahr bei Herzberg. Wenn das Getümmel losgeht, kann man die ja wegschicken.
Was die anderen Schlachten betrifft, so sehe ich da eigendlich auch keine Gefahr. Nicht jeder läuft mit Topfhelm rum und, ich habe selber einen, ein Kind erkenne ich trotzdem.
Oder wollt ihr jetzt zugeben, daß fast alle blindwütige Berserker sind, oder was?
Wenn das der Fall sein sollte, dann dürfte keine Schlacht mehr stattfinden.
Desweiteren sehe ich kein Problem darin, wenn einem Kind deutlich gesagt wird, daß es beim Angriff weglaufen soll. Die sind auch nicht völlig dämlich. Man muß es nur klar erklären, warum.
Und die Flucht seines Bruders, Kindes oder was weis ich jedenfalls etwas Vorsprung zu geben, wird wohl der allerschlechteste Kämpfer schaffen.
Ich plädiere hiermit deutlich nicht für ein aktives Kämpfen von Kindern innerhalb einer Schlacht mit Schwert, Rüstung usw., aber ich plädiere dafür, jedenfalls einzusehen, daß Bogenschützen oder Wasserträgertätigkeiten durchaus möglich sind.
Mein Gott, habt Ihr wirklich soviel Angst…..vor Euch selbst????
Gruß
v. Arlen

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Eintrag #49 vom 12. Nov. 2001 01:44 Uhr Fritz Pascual  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Fritz Pascual eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht äähm, bitte was?

Hallo Christoph,
Zitat:
"Was Belagerung betrifft, so habe ich die von Herzberg genaustens beobachtet. Ich sah dort Kinder als Bogenschützen, die erheblich jünger waren als mein Bruder.
Und, Leute, DIE sind sogar gestorben!!!!
(Was man von div. Erwachsenen nicht behaupten kann)
Nunja, ich sehe jedenfalls für Jugendliche keine Gefahr bei Herzberg. Wenn das Getümmel losgeht, kann man die ja wegschicken."
Ich habe die Schlacht auch sehr genau beobachtet, und ich sah ständig kleine Kinder vor der Schlachtreihe rumturnen, pfeile einsammeln und auf die Mauer hochschiessen. VOR der Schlachtreihe.
Ich sehe auch nicht, wie man die Kinder problemlos wegschicken kann. Das würde erstens die Schlacht wieder in alberne Schlachtabschnitte teilen (erst dürfen die Kinder spielen, dann die Erwachsenen, dann die Pferde, usw), ausserdem möchte ich nicht die Verantwortung übernehmen die Kinder vom Schlachtfeld zu zerren. Nebenbei geht das bei Herzberg auch nicht unbedingt, aufgrund der recht beschränkten ßrtlichkeiten und dem dichten Shaulustigen Ring um das Geschehen.
"Was die anderen Schlachten betrifft, so sehe ich da eigendlich auch keine Gefahr. Nicht jeder läuft mit Topfhelm rum und, ich habe selber einen, ein Kind erkenne ich trotzdem."
Und dann? Was ist wenn du das Kind erkannt hast? Was machst du dann? Gehst du um es herum? Ignorierst du es? Es geht hier doch nicht darum ob man Kinder erkennt oder nicht.
"Oder wollt ihr jetzt zugeben, daß fast alle blindwütige Berserker sind, oder was?
Wenn das der Fall sein sollte, dann dürfte keine Schlacht mehr stattfinden."
Ich glaube, niemand hier ist ein Berserker, aber es können Unfälle passieren, und wenn das Kind das Opfer ist, ist der Vrursacher extrem gearscht, und wir können (eine fleißige Bildzeitung vorausgesetzt) ALLE zukünftigen Schlachten vergessen.
"Desweiteren sehe ich kein Problem darin, wenn einem Kind deutlich gesagt wird, daß es beim Angriff weglaufen soll. Die sind auch nicht völlig dämlich. Man muß es nur klar erklären, warum."
Ja, genau. Alle Kinder sind vollkommen vernünftig und erwachsen denkende Wesen. Vor allem meins. Das ist soooowas von verantwortungsbewusst!
Hast du dir schonmal überlegt, warum man den Führerschein erst ab 18 machen darf? Bestimmt nicht wegen der zu tief liegenden Sitze.
"Mein Gott, habt Ihr wirklich soviel Angst…..vor Euch selbst????"
Nein, aber schiss vor Unfällen. Und das solltest du auch haben. Wenn nicht, informiere mich bitte bei welchen Schlachten du teilnimmst, damit ich diese meiden kann.
Endsatz: Betiligung an Schlachten erst ab 18, egal ob Schütze, Wasserträger oder Infanterist.
Gruss
Fritz

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Eintrag #50 vom 12. Nov. 2001 07:54 Uhr Joachim Meinicke  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Joachim Meinicke eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht das wird jetzt nicht wirklich wieder diskutiert, ODER?

Ich frage mich wirklich, was diese erneute Grundsatzdiskussion jetzt soll. Mein kleiner Bruder fuhr vor seiner ersten Fahrstunde auch schon besser als viele nach Abschluß ihrer Fahrprüfung, trotzdem habe ich ihn nur auf Privatgelände fahren lassen und nicht auf öffentlichen Straßen.
Ich dachte, das Thema wäre nun wirklich geklärt. Zumindest sollte es das nach Eintrag 47 von Ivain und 49 von Fritz jetzt wirklich sein.
Wer anders handelt oder anderes fordert, der handelt schlicht und einfach grob fahrlässig gegenüber den Minderjährigen UND den anderen Schlachteilnehmern.
Leute, mit diesen Schlachten balanciert ihr eh ständig auf Messers Schneide. Müßt ihr das jetzt wirklich noch durch Teilnahme Minderjähriger forcieren?
Joachim

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Eintrag #51 vom 12. Nov. 2001 11:26 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Es reicht...

Grüß Euch,
…das Engagement für den jüngeren Bruder, Sohn, Neffen usw. mag ja ganz nett sein. Wenn der VERANSTALTER beschliesst -und das aus guten Gründen (siehe unten)- daß keiner unter 18 kämpft, dann isses halt so. Wenn die Herzberger das hinnehmen, ist das auch so.
Wenn einer erwischt wird, wie er die Waffenabnahme umgeht, und sich reinschleicht, ist halt auch die "erwachsene" Aufsichtsperson dran. Und das bedeutet: Abbauen und nicht wiederkommen.
Diese Diskussion zeigt, daß es halt wieder mal nicht ohne restrektive Zwangsmassnahmen geht, ein klassisches Beispiel übrigens…
Euer Haduwolff

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Eintrag #52 vom 12. Nov. 2001 18:05 Uhr Uli Gasper  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Uli Gasper eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Was denn?

Moin!
@Haddu: was an meinem Vorschlag macht denn die Schlachten noch alberner? Die Off Play Area?
Oder ist ein Schaukampf/ Kampfübung innerhalb der Gruppe mit den Kids albern? Ich meinte das so im Sinne von Knappentraining…
Fakt ist Doch: Wir wollen Leute aus dem Aktiven Kampfgeschehen einer freien Feldschlacht raushalten, und wir wollen dort nur fähige Leute haben.
Nur so als Vorschlag: wenn die örtlichen Gegebenheiten es erlauben könnten die Zivilisten doch die Kombattanden von nicht erreichbaren Stellen wie BUrgmauern mit z.B. (falschen) Steinen unter Beschuss nehmen. Ist eigentlich meist recht lustig.
Um das klarzustellen: wie auch schon früher gepostet bin ich absolut gegen Kids auf dem Schlchtfeld
Gruss, Uli das Rudel e.V.

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Eintrag #53 vom 12. Nov. 2001 18:06 Uhr Uli Gasper  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Uli Gasper eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Ooops!

Moin!
Sol heissen: Wir wollen Minderjährige aus dem aktiven Schlachtgeschehen raushalten…
Wer lesen kann und das auch tut hat klare Vorteile.
Gruss, Uli das Rudel e.V.

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Eintrag #54 vom 12. Nov. 2001 18:58 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Realistische Schlachtendarstellung

Grüß Euch,
…ähm, Uli, das gehört in den entsprechenden Thread, off-play-areas und so…
Abgesehen davon - keine Kids im Gefecht. Auch nicht mit off-play-areas.
Euer Haduwolff

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Eintrag #55 vom 10. Jul. 2002 10:20 Uhr Jens Deßloch   Nachricht

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Also ich selbst bin erst 16 und war Bogenschütze in Obermoschel in den ganzen Schalchten und kleineren Lagerkämpfen die wir dort veranstalltet haben. Und die Ritterschaft von gegenüber hatte auch hinter den Schilden 2 Kleinere stehen (10 und 12 würd ich mal schätzen)… Und weder mir noch denen ist was passiert da man ja nicht immer mit voller Kraft drauf hauen muss…
Aber so würd ich sagen Bogen ab 16 (ich selbst hätte mir mit 14 keinen Bogen zugemutet) und für kleinere ßbungskämpfe (mit Schwert und Morgenstern (Kugel ist ein Tennisball mit Schaumstoffspitzen) kann es auch 14 sein… alles dadrunter entweder Holz oder Bannerträger…
Zudem sollte man sich auch Bewusst sein das dass was man da macht nicht grade wenig wehtut… also sollte man, wenn man wegen jedem bisschen am heulen ist, sich besser an den Rand setzen…
Und noch ne Frage: Was ist die A Karte? Wo kann man die machen? Was muss man da machen? Was bringt die?
Grüsse
Knappe Jens

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Eintrag #56 vom 15. Jul. 2002 10:02 Uhr Carsten (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Carsten eine Nachricht zu schreiben.

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@Jens Deßloch :
A-Karten gibts bei Stefan Siehoff.
Weiteres unter wwwkaempferliste.de
Carsten Schumann - TV Administration

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