Exorzismus
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Eintrag #1 vom 07. Nov. 2002 14:26 Uhr
Sascha Sturm
…ist irgendwie mit dunkelstem Mittelalter assoziiert. Finsterblickende Christenmänner in düsteren Kutten, die - kreuzschwenkend - alles auszutreiben suchen, was ihr Verstand nicht erklären kann.
Das Lexikon weiß, der Begriff käme aus dem Griechischen und bedeute Beschwörung. Der Exorzismus diene zur Bannung böser Mächte durch "krafthaltige" Worte.
Doch was hat es mit dem Begriff bezogen auf das europäische Mittelalter wirklich auf sich? Wann wurde exorziert, wer war Exorzist? Welche Quellen sind dazu erhalten? Welche Ziele wurden vorgegeben, welche tatsächlich angestrebt? Und welche erreicht?
Gab es nur "amtlichen" Exorzismus von Seiten der Kirche oder auch einen privatwirtschaftlichen Markt mit Geisterbeschwörern? Wie weit wurde das mittelalterliche Leben von der Angst vor "bösen Mächten" bestimmt? Hatte das Auswirkungen auf das tägliche Miteinander? Es könnten ja etwa Denunziationen oder auch einfach nur Mistrauen gegeben haben.
Wer weiß was?
Herzlichen Gruß
Sascha
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Eintrag #2 vom 07. Nov. 2002 18:21 Uhr
Christoph Bitter
Hallo Sascha!
Man kann wohl annehmen, daß diese Krankheiten (mit sonstigen meine ich diejenigen, welche mitten im Satz unanständige Worte sagen oder spucken)im MA als "vom Bösen Geist" besessen gelten können und diese Kranken daher schnell einem Exorstisten "zum Opfer" fallen.
Dem war aber bei der Epilepsie nicht so.
Das waren hier nur kleinere böse Geister, die aus dem Körper HINAUSWOLLTEN. Daher fielen Epileptiker in die Hände der Mediziener, natürlich freundlich unterstützt von einem Priester (der dann die Meißel, die der Mediziner dem Kranken in den Schädel jagte, nett weihte).
In dem Spastiker war ein ganz garstiger Geist, der UNBEDINGT IN dem Körper bleiben wollte und sich an diesem klammerte. Hier kam tatsächlich der Exorzist. Nach dessen "Behandlung" war man natürlich der Meinung, der böse Geist wolle nun raus und schon kam die kleine nette Meißel.
Bei den Spuckern und Beleidigern ging es fast ebenso zu. Der Exorzist machte seine Behandlung und erklärte den Kranken danach (wenn dieser eine Zeit lang nicht rumgespuckt und beleidigt hat, als geheilt. Passierte aber jetzt der Fall, daß nach der verkündeten Heilung noch bei Anwesenheit des Priesters Beleidungen und Spuckerei erfolgten, war das nicht mehr der böse Geist, sondern die Boshaftigkeit des Menschen selbst und Blasphemie gegen die Kirche. Was darauf folgt, weis wohl jeder.
Noch zur Info:
Die "Meißel-Behandlung" überlebten angeblich 5 % der Kranken. Fragt sich nur, ob die danach nicht wirklich krank waren.
Dies habe ich aus einem wiss. Buch eines Mediziners, der mir dieses leider nur auslieh. Ich kann daher weder Autor noch Titel nennen.
Gruß
v. Arlen
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Eintrag #3 vom 07. Nov. 2002 22:24 Uhr
Martin H
Moinsen,
die wohl bekannteste weibliche Heilerin des Mittelalters, Hildegard von Bingen, behandelte einen Fall, in dem eine Frau von einem "bösen Geist" befallen war. Im einzelnen solle jene Frau einen verdunkelten Geist gehabt haben, der ihre Sinne und ihre vernunfbegabte Seele unterdrückt. Der Verlust des Zusammenspiels von Denken und Handeln sowie obszöne Reden und unschickliche Handlungen seien die Folge gewesen.
In der "Vita Hildegardis" wird nun beschrieben, man habe die Frau zunächst diversen Bischhöfen zur exorzistischen Behandlung übergeben, was aber nicht gefruchtet habe.
Die Kranke sei nunmehr zu Hildegard zurücküberstellt worden, die sie einfach über Monate in den Alltag der Klostergemeinschaft zu integrieren suchte. Am Samstag vor Ostern sei dann der böse Geist während einer Messe mit "der Ausscheidnug durch die Schamteile der Frau" entwichen. Klar erscheint jedoch die heilsanme Wirkung der Langzeittherapie, die die Klostergemeinschaft mit sich brachte, und die wohl so von Hildegard beabsichtigt war.
Inwieweit eine solche Behandlung Einzellfall war, sei mal dahingestellt, bewiesen ist, daß sie wohl bekannt war.
Ein Exzerpt dieser Geschichte findet sich auch in:
"Die Kranken im Mittelalter" , Beck-Verlag, ISBN 3 406 33603 5
Semper laetus sanusque!
Wolf von Miroldes
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Eintrag #4 vom 08. Nov. 2002 07:38 Uhr
Joachim Meinicke
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Irre ich mich oder befindet sich im Neuen Testament nicht auch eine Geschichte, in der Jesus einen Besessenen heilt. Ob man das unter den Begriff Exorzismus laufen lassen kann, wage ich aber zu bezweifeln.
Nun kennen wir ja alle den 70er Jahre Schocker "Der Exorzist". Vergessen wir aber mal diesen mehr oder weniger gelungenen Film, so glaube ich, daß die katholische Kirche bedingt und in besonderen Fällen auch heute noch am "Exorzismus" festhält.
Ich freue mich schon jetzt auf Nikolais Posting hier, der meinen armseligen Vermutungen hoffentlich handfeste Fakten hinzufügen wird.
Gruß
Joachim
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Eintrag #5 vom 08. Nov. 2002 08:30 Uhr
Ulrich Busse
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Ja, Joachim, Deine Vermutung ist richtig.
Ich kann mich zwar bei Weitem nicht mit Nikolaj messen, aber als praktizierender Katholiker weiß ich, dass E. weiterhin fester Bestandteil der kath. Lehre ist.
Ich zitiere mal aus einer ORF-Veröffentlichung:
"Erst kürzlich hat der Vatikan nach 385-jähriger Praxis das römische Ritual zur Teufelsaustreibung überarbeitet und ein Dokument mit dem Titel "De Exorcismis" veröffentlicht. Besessenheit müsse von psychischen Störungen unterschieden werden, rät die Schrift. Mehr noch: Im Zweifelsfall sollten sich Geistliche Rat bei Psychiatern holen."
In Deutschland spielt E. imho allerdings keine signifikante Rolle mehr, anders jedoch z.B. bei den Eidgenossen.
Ich bin auch gespannt, was Nikolaj dazu noch "aus dem Hut zaubert".
Ulli
der dem Dämon der Arbeitsunlust zum Opfer zu fallen droht …
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Eintrag #6 vom 08. Nov. 2002 10:03 Uhr
Dr. Frank Dierkes
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Status des Exorzisten und die Aktualität des Exorzismus
Das Verfahren des Exorzismus hat die katholische Kirchen mit dem "Rituale Romanum" - einem Brevier zum Erkennen und Behandeln von Menschen, die von bösen Geistern besessen sind - streng geregelt. Der Exorzismus durfte zwaar nur von ordinierten Geistlichen durchgeführt werden, die sich aber im Bereich der niederen Weihegrade (Ostratius, Lektor, EXORZIST, Akoluth) befanden.
Dem entsprechend musste ein Exorzist kein Pesbyter (also Priester) sein, nicht mal Diakon oder Subdiakon. Dem kann man entnehmen, dass ein Exorzist auch nicht zu Zulassung zum Messelesen hatte. In wieweit die damit verbundene mangelnde theologische Ausbildung Auswirkungen auf seine Praxis als Exorzist hatte (falsch gesprochene Gebete, mangelhaftes Latein, fehlerhafte innere Einstellung) kann man z.Z. nur spekulieren.
Was die Aktualität angeht, mal einige Zitate aus dem aktuellen Katechismus der kath. Kirche - Achtung, jetzt wird es lang:
1.
"Wenn die Kirche öffenlich und autoritativ im Nanen Jesu Christi darum betet, dass eine Person oder ein Gegenstand von der Macht des bösen Feindes beschützt und seiner Herrschaft entrissen wird, spricht man von einem EXORZISMUS. Jesus hat solche Gebete vollzogen; von ihm hat die Kirche Vollmacht und Auftrag, Exorzismen vorzunehmen. In einfacher Form wird der E. bei der Feier der Taufe vollzogen. Der feierliche, sog. Große E. darf nur von einem Priester und mit Erlaubnis des Bischofs vorgenommen werden. Man muss dabei klug vorgehen und sich streng an die von der Kirche aufgestellten Regeln halten. Der E. dient dazu, Dämonen auszutreiben oder vom Einfluß von Dämonen zu befreien und zwar kraft der geistigen Autorität, die Jesus seiner Kirche anvertraut hat. Etwas ganz anderes sind Krankheiten, vor allem psychischer Art: solche zu behandeln ist Sache der ärztlichen Heilkunde. Folglich ist es wichtig, dass man, bevor man einen Exorzismus feiert, sich Gewißheit darüber verschafft, dass es sich wirklich um die Gegenwart des bösen Feindes und nicht um eine Krankheit handelt."
2.
" Weil die Taufe Zeichen der Befreiung von der Sünde und deren Anstifter, dem Teufel, ist, spricht man über den Täufling einen Exorzismus (oder mehrere). Der Zelebrant salbt den Täufling mit dem Katechumentenöl oder legt ihm die Hand auf; danach widersagt der Täufling ausdrücklich dem Satan."
=> d.h. alle getauften Katholiken haben zumindestens einen Exorzismus bereits hinter sich.
=> bei der üblichen Kindertaufe übernehmen die Eltern die Verantwortung der Widersagung;
Demnächst ggf. mehr dazu.
Gruß
Frank
+Pax. Frater Hermann ab Monastre, Cellerar minor zu Werden
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Eintrag #9 vom 10. Nov. 2002 12:07 Uhr
Dr. Frank Dierkes
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Ein kleiner Ausschnitt einer Veröffentlichung der KONGREGATION FßR DIE GLAUBENSLEHRE von 2000
Thema:
Instruktion über die Gebete um Heilung durch Gott
Unter den Disziplinären Bestimmungen findet sich im Artikel 8 folgendes:
§ 1. Der Dienst des Exorzismus muss gemäß can. 1172 CIC, dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom 29. September 1985(31) und dem Rituale Romanum(32) unter Weisung des Diözesanbischofs ausgeübt werden.
§ 2. Die im Rituale Romanum enthaltenen Exorzismusgebete müssen von den liturgischen und nicht liturgischen Heilungsgottesdiensten unterschieden bleiben.
§ 3. Es ist streng verboten, solche Exorzismusgebete in der Feier der heiligen Messe, der Sakramente oder des Stundengebetes einzufügen.
Damit ist schon einmal klar, dass heutzutage Exorzismen besondere Veranstaltungen sind, die unter Weisung eines Bischofes gehalten werden müssen und nicht in eine normale heilige Messe einzubinden sind.
Zum Exorzismus früher:
Man läuft leicht Gefahr, das Rituale Romanum als rel. junge Schrift von 1614 anzusehen, da die meisten Verweise auf das 1614 auf Papst Paul V. zurückzuführende Rituale abzielen. Das wäre für die HOMI´s uninteressant. Ich habe aber unter folgender Adresse frühere Verweise gefunden:
wwwubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/MII161.htm
Dort wird das Salzburger Rituale aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts vorgestellt. Inwiefern dieses Rituale Anweisungen zum Exorzismus enthält, muss man noch herausfinden.
Zumind. ist es ein erster Hinweis auf mögliche Regeln zur Durchführung im Hochmittelalter.
Gruß
Frank (der sich so langsam für das Amt des Exorzisten zu begeistern beginnt)
+Pax. Frater Hermann ab Monastre, Cellerar minor zu Werden
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Eintrag #10 vom 13. Nov. 2002 07:46 Uhr
Joachim Meinicke
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Nichts tolles, aber ich habe mal die Stellen rausgeschrieben, in der im Neuen Testament von Besessenheit im Sinne von Dämonen die Rede ist:
Mt
8,28; 9,32; 12,22; 15,22; 17,5; 17,18
Mk
1,23; 5,2; 7,25; 9,17
Lk
4,33; 5,27; 9,39; 11,24; 13,11
Habe mal in besagten Abschnitten etwas quergelesen. Mir ist aufgefallen, daß es z.B. um Blinde, Taube geht, aber auch um Menschen, die wüste Beschimpfungen ausstoßen oder ohne Kleidung in der Wildnis leben. Also ganz unterschiedliche Krankenbilder, dennoch sollen sie alle von Dämonen besessen gewesen sein.
Einfach mal das Stichwortverzeichnis der Bibel checken.
Gruß
Joachim
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Eintrag #11 vom 13. Nov. 2002 19:59 Uhr
Dr. Frank Dierkes
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Schlimm ist, dass es im HMA und später oft Menschen getroffen hat, die spastische Lähmungen, Epilepsie, Hysterie oder das Tourette-Syndrom hatten. Alle vier Krankheiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Erkrankten zeitweise oder dauerhaft außerhalb seiner eig. Kontrolle bringen. Gerade Tourette bringt Menschen zu Handlungen (wie Tics, Coprolalie etc.), die für Exorzisten kaum anders zu deuten waren, als dämonische Besessenheit.
+ Pax. Frater Hermann ab Monastre, Cellerar minor zu Werden
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Eintrag #12 vom 16. Nov. 2002 13:23 Uhr
Nikolaj Thon
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Kirchlicher und volkstümlicher Exorzismus
Da in einigen Einträgen hier nach einem Beitrag von mir gefragt wurde, will ich mich bemühen, diese Erwartungen nicht zu enttäuschen. Hier also ein paar Anmerkungen zum Thema "Exorzismus".
Zuvor allerdings noch eine generelle Anmerkung: In mehreren Einträgen wurden auch in diesem (wie in manchem anderen) Thread neuere römisch-katholische Veröffentlichungen zitiert. Diese sind aber nur (teils sehr!) begrenzt nutzbar bzw. ihre Aussagen können nicht ohne weiteres auf das MA übertragen werden, besonders dann nicht, wenn es sich um Publikationen aus der Zeit nach dem II. Vaticanum handelt.
Generell ist festzuhalten: Sowohl das gegenreformatorische Tridentinum wie auch und besonders das II. Vaticanum haben teils erhebliche ßnderungen der theologischen Sichtweisen und der kanonischen wie liturgischen Gegebenheiten bewirkt - logischerweise, verstanden sich ja beide als "Reformkonzilien", die sich zum Ziel gesetzt hatten, die (vermeintlichen oder wirklichen) Missstände der vorhergehenden Zeit zu beenden.
Dies gilt auch für das katholische Kirchenrecht seit dem CIC von 1917 und seiner vollständigen nachvatikanischen Neuausgabe: Die neuen Kanones heranzuziehen, ist also nur von recht begrenzter Zweckmäßigkeit, besonders da, wo - wie etwa beim Exorzismus - sich die Sichtweisen im Laufe der Jahrhunderte und vor allem im 20. Jahrhundert doch sehr gewandelt haben.
Soviel als Vorbemerkung - und nun zum eigentlichen Thema, das hier natürlich nur sehr global dargestellt werden kann. Dabei lasse ich grundsätzliche und religions- wie theologiegeschichtliche Aspekte weitgehend außen vor und konzentriere mich auf die Bedeutung des Exorzismus im MA.
Allgemein versteht die Theologie unter E. einen im Namen Gottes, besonders im Namen Christi, an den Teufel bzw. die Dämonen gerichteten Befehl, Menschen oder Sachen zu (ver-) lassen bzw. sie nicht anzufeinden. Solcher E. ist als Handeln Jesu im NT mehrfach bezeugt (vgl. u.a. Mt 10,8; Mk 16,17). Seinem Beispiel folgend hat die christl. Kirche seit den ältesten Zeiten den E. praktiziert, und zwar zum einen generell im Zusammenhang mit der Taufe, sodann als eigenen Akt in besonderen Fällen. Dies bezeugen die Werke und Viten verschiedenster Kirchenväter der Alten Kirche (Ambrosius von Mailand, Gregorios von Nyssa, Efraim der Syrer, Athanasios d.Gr. von Alexandrien usw.).
Als für den E. typische Handlungen können die Handauflegung und vor allem das Kreuzeszeichen genannt werden und werden als solche in der theol. Literatur auch immer wieder angeführt. Zudem wird eine enge Schriftbezogenheit der exorzistischen Gebete gefordert, wobei der Akzent für die Väter auf der inneren Umkehr des Menschen, der Reinigung des Herzens, liegt, nicht auf einer körperlichen Freimachung von dem Menschen innewohnenden Dämonen.
Als ein frühchristl. Zeugnis sei Gregorios von Nazianz zitiert (in "Abweisung des Teufels und Anrufung Christi"): "Fliehe schnell, Betrüger, aus meinem Herzen, meinen Gliedern, meinem Leben, du Räuber, Schlange, Belial, Gottloser, Tod, Dieb, Bestie, Mörder, der du den Stammeltern den Tod gebracht hast. Jesus, der Gebieter, befiehlt dir, zu fliehen in das Meer, in die Felsen, in die Schweineherde. Weiche also, damit ich dich nicht mit dem Kreuze schlage, vor dem alles erzittert!"
Besonders der E. der Täuflinge ist früh bezeugt, also in einer Zeit, da die meisten Täuflinge noch Erwachsene waren, die sich während der Fastenzeit intensiv auf die an Ostern gespendete Taufe vorbereiteten.
Beauftragt mit dem E. waren ab dem 3. Jahrhundert Personen, die eine eigene Weihe empfingen, welche dann im MA (und bis zum II. Vaticanum, jetzt aber nicht mehr!) in der Römisch-Katholischen Kirche (RKK) als zweite unter den vier niederen Weihen (ordines minores) galt. Wahrscheinlich wurde der Stand von Papst Fabian aus dem der Diakone und Hypodiakone ausgegliedert. Zugleich verbietet fürs erste Kan. 16 der Synode von Laodikeia den übrigen Klerikern und Laien jetzt die Ausübung des E., doch da alle Priester auch die Weihe zum Exorzisten empfangen hatten und diese ab dem Ende des 1. Jahrtausends zunehmend zur reinen Durchgangsstufe zu den höheren Weihen wurde (die RKK zählte bis zum II. Vaticanum auch den Subdiakonat zu den ordines majores!), wurde der E. nun i.d.R.vom Priester im Auftrag des Bischofs vorgenommen, und zwar nach dem genau festgelegten Ritus des Rituale Romanum (RR), das allerdings in seiner überarbeiteten Fassung nach dem II. Vaticanum seit 1968 keinen E. mehr enthält.
Als Anforderungen an den Exorzisten nennt das RR moralische Eigenschaften wie Frömmigkeit, Demut, Gottvertrauen, reifes Alter und Ernst seiner Sitten, sodann notwendige Kenntnisse durch Studium und Erfahrung. Eigens wird hervorgehoben, dass er nicht leicht an Besessenheit glauben solle, sondern sich vergewissern müsse, ob der Zustand nicht auf eine Krankheit zurückzuführen sei. Er soll auch darauf achten, dass er keine abergläubischen Mittel anwendet, also den Ritus des E. gemäß dem RR nicht mit volkstümlichen Formen eines Pseudo-E. vermischt. Mit dem E. verbunden werden sollen nach Möglichkeit auch Beichte und Kommunion (wieder ein Grund, warum der Spender nun der Priester ist!), weshalb der Ritus i.d.R. in der Kirche und nicht in einem Privathaus und ohne vorwitzige Zuschauer vollzogen werden soll.
Allerdings gab es neben dem offiziellen E. der Kirche - gerade auch im MA mit seiner manchmal wild wuchernden Volksfömmigkeit! - zahlreiche der schon erwähnten volkstümlichen E.-Formen, die uns auch in Heiligenviten überliefert werden, wie - um nur ein Beispiel zu nennen das Umhängen von E.-Formeln und -zetteln, die selbst Bernhard von Clairvaux empfohlen hat. Auch in der Vita des Norbert von Xanten finden wir Schilderungen seines solchen Exorzismus.
Eine Vorstellung von diesen nicht offiziellen, aber sehr beliebten E. bzw. Schutzmitteln gegenüber den Dämonen bieten Sammlungen von Heiligenviten und populären frommen Erzählungen (etwa des Caesarius von Heisterbach).
Gegenüber diesen "Exorzismen" sind die scholastischen Theologen sehr zurückhaltend. Wilhelm von Auxerre etwa betont: "Per exorcismum non expellitur diabolus, sed significatur quod per baptismum expellitur diabolus!", denn schließlich sei der Mensch für sein Handeln selbst verantwortlich, nicht ein ihn beherrschender Dämon oder Teufel, der gar nicht in das Herz des Menschen eindringen könne.
Ebenso lehnten Rupert von Deutz, Bonaventura oder Wilhelm von Auvergne die Vorstellung von einem Eindringen der Dämonen in die Seele ab; nach Thomas von Aquin (vgl. S.th. III q. 71 a. 3) räumt der E. lediglich ein doppeltes Hindernis der Gnade aus, nämlich den äußeren (!) verführerischen Einfluss der Dämonen und die aus der Ursünde stammende innere Verschlossenheit.
Trotz der Reserven und der Kritik der Theologen und der Zurückhaltung der offiziellen Kirche allerdings hatten exorzistische Bräuche für das gemeine Volk gerade im MA eine weitgehende Bedeutung und sind - sozusagen an der Kirche vorbei - auch von weniger gebildeten "Leutepriestern" praktiziert worden.
Nikolaj
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Eintrag #13 vom 03. Aug. 2004 17:23 Uhr
Gertrud Kee
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Was über Rituale Romanum (RR) betrifft, ist alles schon von den anderen geschrieben worden.
Ich weise nur auf eine kleine Tatsache hin, dass auch die Mutter Theresa in Indien kurz vor ihrem Tode auf ihren Wünsch hin exorziert wurde. Als sie in der Nacht auf unerklärliche Weise massiv geqält war, bat sie den Bischof um die Befreiung mittels des Exorzismus. Nachdem sie exorziert worden war, konnte sie wieder ohne Qual in der Nacht schlafen.
Diese Tatsache wurde ein paar Jahre später nach ihrem Tod vom lokalen Bischof bekannt gegeben.
Natürlich misste alles ordentlich passiert gewesen sen. Mit einem zuständigen Bischof, mit der traditionellen Formel usw, wie es von der Kirche vorgeschrieben wird.
So gesehen ist der Exorzismus auch für heute ein interessantes religiöses Phänomen.
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