Einfuhrbestimmungen Deutschland/Tschechien
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Eintrag #1 vom 29. Dez. 2002 01:24 Uhr
Maik Dietze
In nächster Zukunft habe ich vor, ein Schwert in der tschechischen Republik
zu erwerben.
Leider konnte ich bis jetzt noch nichts Hieb-und Stichfestes ;-) in
Erfahrung bringen, wie so etwas grenztechnisch abläuft. Die Schmiede
meinte, sie würden mir irgendetwas schriftliches mitgeben, womit ich dann
wohl keine Probleme am Zoll hätte.
Ich bin da wohl auch nicht der Einzige, der sein Schwert da selbst abholt
und denke, die wissen, was dazu nötig ist. Da ich aber auch ein
vorsichtiger Mensch bin, versuche ich mich vorher weitestgehend so zu
informieren, dass man dann nicht sein Stück Stahl an der Grenze
liegenlassen muss. :-)
Vielleicht weiss einer von euch aus eigener Erfahrung zu berichten, wie so
etwas abzulaufen hat.
Das Schwert ist für den Schaukamf gemacht und somit
weder scharf noch zu spitz. Zählt es eigentlich trotzdem als Waffe (in
Deutschland)?
Vielen Dank
Maik
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Eintrag #2 vom 29. Dez. 2002 11:54 Uhr
Frank Röder
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Hallo Maik,
Etwas zu den genauen Einfuhrbestimmungen kann ich Dir leider nicht sagen, aber die Einfuhr von historischen Waffen nach Deutschland dürfte kein Problem sein, solange es sich um Schaukampfwaffen handelt, da diese nach geltenden Recht nicht als Waffe im eigentlichen Sinn gelten(das Waffenrecht gibt es in der Bibliothek von TV). Das einzige Problem dürfte die Verzollung sein, sobald der Wert der in der Tschechei gekauften Ware über einem bestimmten Betrag geht, kanns teuer werden.
Es ist zwar schon ein paar Jahre her, aber wir haben mal einen Großeinkauf für unsere Schukampfgruppe in der Tschechei getätigt. Die Schmiede waren sehr freundlich und kooperativ. Da wir telefonisch einen Termin für unseren Besuch mit Ihnen vereinbart hatten, war sogar eine Dolmetscherin anwesend, was die kommunikation wesentlich vereinfachte.
Um den Zoll zu umgehen, hat uns die Schmiede einen Schrieb ausgestellt, der besagte, das wir die Schwerter in Deutschland an einem Marktstand erworben haben, und nur Reperaturarbeiten in der Schmiede getätigt worden sind. So überschritt der Rechnungsbetrag nicht die Zollbestimmungen.
An der Grenze gab es auch keine ernsthaften Probleme. Wir wurden, wie auch bei der Einreise natürlich angehalten und kontroliert. Naja, was will man erwarten, ein Auto voller langhaariger Bombenleger. Da weiß man ja nie. Auf jeden Fall war der tschechische Zollbeamte nicht mal großartig verwundert, das der Kofferaum des Wagens voller Schwerter war. Wir zeigtem ihm das Schreiben vor und durften ohne Probleme weiterfahren.
Wie gesagt, das ist schon ein paar Jahre her, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich viel geändert hat.
Schöne Grüße
s
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Eintrag #3 vom 29. Dez. 2002 11:56 Uhr
Frank Röder
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So, jetzt hat´s mir den Eintrag wieder zu früh reingeschrieben, ich wollt doch noch Werbung für meine Schmiede machen. OK:
Schöne Grüße
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Eintrag #4 vom 29. Dez. 2002 16:18 Uhr
Wolfgang Ritter
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@Maik
ich empfehle Dir mal unter der Rubrik Szene/Rechtliche Fragen nachzusehen, dort sind sowohl zum Waffenrecht, als auch zum Grenzübertritt mit Waffen/Schaukampfwaffen Einträge.
Grundsätzlich hatte ich bei den - bislang zugegebenermaßen seltenen Kontrollen - keine Probleme, wenn ich meine Schwerter als Schaukampfwaffen im Sinne von Theaterrequisiten deklariert habe. Allerdings kann ich nur von Erfahrungen an der deutsch/schweizerischen Grenze sprechen. Ich empfehle daher wegen der durchaus unterschiedlichen nationalstaatlichen Regelungen dringend, sich vorher beim Zollamt kundig zu machen, bevor sich hier Probleme ergeben! Jedenfalls dann, wenn Du nicht nur für Dich, sondern auch Freunde einkaufen fährst und dann mit dem Kofferraum voller Schaukampfschwerter und Halmparten an der Grenze stehst. Nur dann bist Du auf der sicheren Seite.
@Keitel
das ist sicherlich eine clevere Idee, allerdings finde ich es bedenklich, dies in einem öffentlichen Forum zu posten, denn was Du hier beschreibst, KANN durchaus einen Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen aus Drittländern darstellen, der mit Sicherheit mindestens bußgeldbewehrt sein dürfte.
Wie gesagt, KANN, denn meines Wissens existieren Einfuhrlisten, in denen alle Waren enthalten sind, deren Einfuhr genehmigungsfrei sind, genauso wie sogenannte Zolltarife existieren, aus denen sich die möglichen Einfuhrzölle ergeben.
Ich möchte hier nicht kleinkariert herumjuristern, aber es ist sicherlich nicht hilfreich, wenn hier Tricks gepostet werden, die unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat darstellen könnten. So etwas kann auch für dieses Forum schädlich sein.
Nichts für ungut
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Eintrag #5 vom 29. Dez. 2002 16:20 Uhr
Wolfgang Ritter
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Oops, das ging zu schnell für die Netiquette, also nochmal:
Nichts für ungut, Wolfgang
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Eintrag #6 vom 29. Dez. 2002 19:59 Uhr
Maik Dietze
Hab gerade nochmal in der Bibliothek gestöbert und einige Sachen in punkto Waffenrecht gefunden. Dank zudem für eure Posts und Mails.
Ich werde nochmal bei der Schmiede anrufen und mich über den "Schriebs", welcher mir dort geschrieben werden soll, erkundigen.
Sollte ich dann ander Grenze irgendwelche "Grenzerfahrungen" machen, werd ich diese ins Forum posten.
Dank und Gruss….der Maik
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Eintrag #7 vom 02. Jan. 2003 10:31 Uhr
Ameli
(Nachname für Gäste nicht sichtbar)
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Hallo,
wir (2 Personen)haben auch vor einigen Jahren 2 Schwerter und 2 Dolche aus Prag mitgebracht. Bereits vor Abreise habe ich mich beim Zoll erkundigt, ob das überhaupt erlaubt sei und welche Höchstwerte nicht überschritten werden dürfen.
Erlaubt sind die Schaukampfwaffen als Theaterrequisiten. Sie fallen nur unter die "allgemeine" Beschränkung, d.h. daß Waren nicht über einen Gegenwert von 150 EUR (bitte überprüfen, das war die Höchstgrenze vor ein paar Jahren!!!) pro Person importiert werden dürfen. Sonst muß die Mehrwertsteuer nachgezahlt werden. Die Zollgebühren sind für solche Waren relativ gering.
Probleme bei der Einreise nach Deutschland hatten wir keine.
Meine Empfehlung: ruf vor Abreise beim Zoll an und erkundige Dich, bisher habe ich noch keinen "beißenden" Zollbeamten erlebt ;-) (und ich sehe täglich einige, ich arbeite an einem Flughafen *g*).
Ameli / Elisabeth von Tannenberg
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Eintrag #8 vom 12. Jan. 2003 22:23 Uhr
Maik Dietze
Ich habe dieses WE meinen Flachstahl problemlos aus der tschechischen Republik nach Deutschland bekommen.
Wir sind auf dem Rückweg nicht kontrolliert worden.
Allerdings haben wir für den Fall der Fälle von der Schmiede einen Beleg für die Reparatur und Wartung des Schwertes und der Scheide bekommen.
Dies ist sicher nicht die absolut legale Vorgehensweise, aber es hat bzw. hätte wohl funktioniert.
Man hätte wohl auch weniger Erklärungsnotstand an der Grenze gehabt, wäre man kontrolliert worden. So lautete jedenfalls die Aussage der Schmiede.
Soweit so gut…..nächster Flachstahl kommt aber sicher aus heimischer Produktion.
Dank und Gruss, der Maik.
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Eintrag #9 vom 28. Jan. 2003 17:53 Uhr
Robin (Werner) Guha Thakurta (Schelm von Bergen)
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Hallo Maik,
die korrekte Vorgehensweise ist wie folgt:
Du besorgst Dir Zollpapiere vom Zollamt, deklarierst bei der Einreise in die Tschechei die Einfuhr zur Reparatur und läßt es gegenzeichnen. Bei der Ausreise meldest Du Dich beim Zoll, mit den Papieren vom Schmied + Abgezeichneter Einreisedeklaration und hoffst, dass auf den entstandenen Mehrwert keine Steuern erhoben werden.
Ansonsten können Schaukampfschwerter - mit der Zolldeklaration "Blankwaffen" - eingeführt werden. Mit einem Herstellerschreiben zahlst Du dann nur 16% Märchensteuer, ansonsten kommen noch 4% Zoll drauf.
Ich sprech aus Erfahrung - mich haben die mal mit 20 Schwertern und 2 Armbrüsten rausgezogen und kontrolliert. Dat war nich fein…
Gott zum Grusse
Werner Schelm von Bergen
Carpe Diem
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Eintrag #10 vom 13. Feb. 2003 23:20 Uhr
Stephen Pajer
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Als Sohn eines Zolldeklaranten habe ich hier eine Quelle, die für die Einfuhr von Schwertern aus Tschechien nach ßsterreich gilt:
Für alle, dies interessiert: Zollbestimmungen für die Einfuhr von Blankwaffen aus CZ und SK:
Zuordnung:
Wahrscheinlich ?
Stumpfe Waffen für den Fechtsport: gehören hier hin,
TNr 9506999000 (Text: Ausrüstngsgegenstände für andere Sportarten und Freiluftspiele:
Wie z.B. Pkt 10) Fechtausrüstungen: Florette, Säbel, Degen und Teile davon (Klingen, Stichblätter Griffe usw.
Keine besonderen Einfuhrbeschränkungen!
Zoll 2, 7 % EUST 20 %–
Jedoch:
Als Waffen:
Ntr 93070000 00
Zoll 1,7 %
Est 20 %
Hier gilt:
Einfuhrverbot aus folgenden Ländern: dem Sudan/
VUB- Verkehrsbeschränungen für : Hieb- und Stichwaffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind ( zb. Stockdegen) Hieb und Stichwaffen mit Schlagringgriff!!!
Säbel, Dege ( auch Stockdegen) Bajonette Wurfspieße Lanzen Hellebarden Kris , usw. Die Klingen dieser Waffen besthen im allgmeinen aus besonders gutem Stahl -
Waffen dieser Art bleiben hier, auch wenn sie nur bei Feierlichkeitenoder im Theater oder zu Dekorationszwecken verwendet erden. Nicht zu dieser Position gehören:
Stumpfe Waffen für den Fechtsport die gehören in Position 950699 - siehe oben - .
Bei der Zuordnung muesste mann genau wissen welche Punkte genau zutreffen.
Einfuhrwertgrenze aus CZ oder SK auf dem Landweg EUR 125,– sonst EUR 175,– pro Person.
Diese Wertgrenzge gilt:
Mehrere Reisende dürfen ihre Freigrenzen n i c h t zusammenrechnen, es ist daher z.B nicht möglich, eine Ware im Wert ovn EUR 350 zu zweit - abgabenfrei - einzuführen. Sie können diese Befreiungen nur e i n m a l pro Kalendertag in Anspruch nehmen.
Alles Liebe
Widerling
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Eintrag #11 vom 27. Mai. 2003 20:35 Uhr
Alexander Melis
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Import von Stahlerzeugnissen aus einem Nicht EU-Land
Jaja, klingt komisch, ist uns aber (ich glaube Anfang letzten Jahres) bei einer Sammelbestellung von einem Zöllner erklärt worden. Zumindest damals waren auf diese Waren "Strafzölle" der EU fällig - und der Zöllner hat die Schwerter als soche deklariert. Nennt man glaube ich "Ermessensspielraum" des Beamten. Naja, war sowas um die 50- für 20 Schwerter. ;ß(
Es lebe die Bürokratie! <<< Ironie aus >>>
Gruß
Alex Melis
Das Rudel e.V.
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Eintrag #14 vom 13. Okt. 2003 22:33 Uhr
andy marlon
Wenn ich mir ein Ebay in den USA ein Schwert kaufen und mir das schicken lasse, welche Art von Problemen und Kostan kommen dann auch mich zu ?
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Eintrag #15 vom 02. Jan. 2004 15:10 Uhr
Oliver Mack
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Einfuhr von Schwertern - Bestellung per Post in Tschechien
Hallo zusammen,
wer von Euch hat Erfahrungen mit der Einfuhr eines Schwertes/Bestellung per Post bei einer tschechischen Schmiede. Habe zwar die bisherigen Einträge studiert, aber leider nichts konkretes gefunden.
Welche Zölle kommen auf mich zu?
Welche Einfuhrbeschränkung gibt es? Wenn ich richtig verstanden habe, sollte es als "Theater-Requisite" deklariert sein?
Welche Erfahrungen gibt es beim Thema Ermessensspielräume des Zolls?
Merci,
Oliver
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Eintrag #16 vom 02. Jan. 2004 18:15 Uhr
Jonas Radtke
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Nun, ich habe letzte Woche einen Helm aus Tschechien bekommen. Ich musste ihn beim Zollamt abholen. Nachdem ich den Helm vor den Augen des Beamten ausgepackt und ihm einiges dazu erzählt hatte, war er begeistert und erließ mir, nach einem kurzen Blick in seinen Gebührenkatalog, die Zollgebüren (weil Weihnachten war, wie er meinte)
Aber ich denke mal, er wußte nicht wirklich wo er diesen Helm einordnen sollte. Naja, ich bedankte mich rasch und sah zu dass ich Land gewann, bevor er sichs vielleicht anders überlegte ;-)
Soviel zum Zoll.
Gruß, Jonas
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Eintrag #17 vom 09. Jan. 2004 11:28 Uhr
Flo Cordeau
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Oh Gott! Diese "Triks" sind allesamt STRAFTATEN, Steuerhinterziehung mit Urkundenfälschung z.T. Und alles, "nur" um ein paar Euros zu sparen!
Zum Thema
von Stephen:
Als Waffen:
Ntr 93070000 00
Zoll 1,7 %
Est 20 %
Hier gilt:
Einfuhrverbot aus folgenden Ländern: dem Sudan/
VUB- Verkehrsbeschränungen für : Hieb- und Stichwaffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind ( zb. Stockdegen) Hieb und Stichwaffen mit Schlagringgriff!!!
Das gilt in ßsterreich, aber nicht in Deutschland. Der Zollsatz ist der gleiche, jedoch fallen nur 16% Einfuhrumsatzsteuer an. Auch die VuB stimmen nicht 100% mit der deutschen Rechtsprechung überein.
Dabei ist es einfach:
Für Selbstabholer:
Ganz normal rüberfahren, und sich bei der Schmiede einen Präferenznachweis (Ursprungsbestätigung auf der Rechnung reicht da, evtl. geht auch ne mündliche Erklärung, dass die Waren in CZ oder SK oder wo auch immer gefertigt wurden, Wertgrenze!) geben lassen und an der Grenze anmelden. Die 16% Mehrwertsteuer muss bezahlt werden, da führt nur ein Weg vorbei: Wartet die EU-Osterweiterung ab, dann ist alles Zollfrei und die Mehrwertssteuer wird dann der Verkäufer zahlen. Jedoch gelten die VuB-Bestimmungen (Waffenrecht) weiterhin.
Für Besteller:
Sobald ein Paket aus einem Land, ausserhalb der EU (Drittland) kommt, geht es ZWINGEND über den Zoll. Da bekommt ihr ne nette grüne Postkarte von der Post, auf der steht, wo und wann ihr euer Paket abholen könnt.
Zur Abfertigung:
Da es in der Regel eine größere Bestellung ist, kommt man leicht über die Freigrenze. Und ab da muss man dann auch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen (Es sei denn, der Zöllner schreibt für ein paar Euros kein Bescheid (Verwaltungsaufwand)).
Besonders kann, wenn die Waren aus nem Drittland kommen wie z.B. der USA. Da muss man dann Zoll und EUSt zahlen. Kommen die Sachen jedoch aus einem "Entwicklungsland" oder aus einem Land, mit dem entsprechende Präferentabkommen bestehen, gibt es o.g. Nachweise, mit denen man den Zoll "erlassen" bekommen kann. Auf jeden Fall muss man aber immer die EUSt zahlen.
Noch Fragen?
Grüße, Seres
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Eintrag #18 vom 11. Jan. 2004 21:19 Uhr
Oliver Mack
Danke für die Infos. Noch eine Frage:
Kennt jemand einen Händler hier in Dtl. für Schaukampf-Schwerter der Schmiede fabri-armorum.cz
mit fairen Preisen?
Merci nochmal.
Oliver
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Eintrag #19 vom 13. Jan. 2004 07:52 Uhr
Joachim Meinicke
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Da soll es einen kleinen märkischen Ministerialen gegeben haben, der soll für seine Kettenhaube vom Erik Schmid (USA) 0,00% Zoll gezahlt haben, da Erik einfach "Geschenk" auf die Sendung schrieb.
Da hat der gleiche märkische Ministeriale mehrere Wochen auf sein fern-östliches Kettenhemd gewartet, da ein Schlaumeier das Wort "armour" auf der Zollerklärung vermerkte und so ein Kettenhemd plötzlich zum high-tech Rüstungsexportartikel wurde und im Zoll festgehalten wurde.
Zoll find ich gut
Joachim
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Eintrag #20 vom 13. Jan. 2004 23:27 Uhr
Flo Cordeau
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Trotzdem ists ne Steuerstraftat :)
Zoll ist nicht toll :)
Grüße, Seres
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Eintrag #21 vom 05. Feb. 2004 22:40 Uhr
Marc
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Einfuhrbestimmungen Deutschland/Tschechien
Huhu
@ Oliver Mack
Also guck mal bei
wwwsoeldnerleben.de , die haben welche, bauen glaub ich auch aus….
gut stahl!
Der Marc
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