Darstellung eines Gerichtsprozesses
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Eintrag #1 vom 01. Mai. 2006 17:52 Uhr
Björn Babina
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Unsere kleine, frische, sehr motivierte und aktive Mittelaltergruppe ist beim Hansetag 2006 vom 15-18.6.06 mit im mittelalterlichen Lager auf dem historischen Teil des Marktes vertreten.
Nun ist der Wunsch an uns getragen worden doch ein "Marktgericht" darzustellen. Auflagen sind keine Hexenprozesse und möglichst zivilisiert, d.h. keine Darstellung von zu viel "roher Gewalt" bzw "harter Strafen". Das Ganze muss halt familientauglich sein.
Ich selber werde als Deutschordensritter als Richter fungieren.
Des weiteren stehen mir zu Verfügung:
1 Wachmann in Harnisch etc
1 Angeklagter
1 Ankläger
1 Berater
2 Schandgeigen zum abführen der Verurteilten
evtl weitere Personen vom Lager
Habe mir schon gedacht ein Urteil durch "Gottesurteil" herbeizuführen.
D.h ich werde Ankläger und Angeklagten die Hand in siedendes Wasser tauchen lassen (nicht echt heiß, nurn Eimer Wasser halt, auf das der der die Wahrheit spricht nicht verbrüht werde.
Darauf hin gesteht der Ankläger die Falschanklage.
Was haltet ihr davon?!
Hat jemand konkrete Ideen für 2-3 Fälle die abgehandelt werden können bzw für den Ablauf eines Prozesses um 1406 im Hanseraum?!
Im voraus schon mal Danke für Tipps und Anregungen
Björn von Haledum
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Eintrag #2 vom 01. Mai. 2006 22:37 Uhr
Johannes Kulick
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Das LexMa sagt:
"Erst das IV. Laterankonzil unter Innozenz III. hat 1215 nicht nur den Zweikampf verboten, sondern darüber hinaus allen Klerikern die Beteiligung an der Durchführung von G.en untersagt (const. 18 = Liber Extra 3.50.9)"
Zwar wurde wohl auch im weiteren G. vollführt, jedoch werden diese immer seltener.
"Im Laufe des späten MA verlieren die G.e durch Einführung von kanonist.-römischrechtl. Beweisregeln ihre Bedeutung." (nochmal LexMA)
Das Gottesurteil wird also im 15. Jhd. weitgehend Vergangenheit gewesen sein.
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Eintrag #3 vom 03. Mai. 2006 01:40 Uhr
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Belege für Gottesurteile im 15. gibt es noch, allerdings kenne ich da mehr gerichtliche Zweikämpfe.
Nicht wenige Teile der Fechtbücher beziehen sich auf diese Art Zweikampf.
Wie es mit anderne Formen aussieht, weiß ich leider nicht.
Den DO-Ritter als Richter erachte ich als absolut unpassend, dafür waren andere Leute zuständig.
Grade vor dem Thema Hanse stelle ich mir eine selbstbewußte, florierende Stadt mit eigenem, von Lehnssystem und auch den Ritterorden unabhängigen Sozialstruktur und Rechtssystem vor.
Gibt es für die Region keine konkreten Quellen an die ihr über Archive etc. kommen könntet ?
Evtl. findet ihr einen konkreten Prozessbericht zum nachstellen ?
Gruß, Ivain
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Eintrag #4 vom 03. Mai. 2006 07:49 Uhr
Jens
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Moin,
Ich persönlich würde mich hüten, nicht tatsächlich stattgefundene Prozesse nachzustellen, zu schnell läuft man Gefahr, altbekannte Klischees zu untermauern, und dem Publikum ein "rohes" Mittelalter vorzuführen. Hier würde ich Alex’ Empfehlung unterstreichen, doch mal einen Blick in die Stadtarchive zu nehmen.
Jedenfalls würde ich eher ein Gericht mit Richter, Schöffen,Zeugen, Stadtbütteln, und z.B. keine "Schandgeigen" sondern eiserne Fesseln erwarten, Schandgeigen sind, wie der Name ja schon sagt, eigentlich zur zur-Schau-Stellung und waren fest installiert, nicht die üblichen Baumarkt-Teile, die man ständig auf Märkten so sieht.
Für den Vollzug, sofern es passiert, ein Scharfrichter, der aber bitte nicht den Hollywoodkopfüberzug aufhat.
Schaut mal vlt. im Umfeld der Zünfte, hier gab es oft Streitigkeiten wegen angeblichen Maßschummeleien.
Apropos: Wenn es schon "famlientauglich" sein soll (von dieser Begrifflichkeit halkte ich persönlich nicht viel, entweder sie wollen Mittelalter sehen, wie es war, oder einen Disney gucken), dann würde ich auch von der Darstellung siedenden Wassers abraten, _richtig_ dargestellt dürfte das auch ziemlich unlustig sein.
Gruss, Jens
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Eintrag #5 vom 03. Mai. 2006 09:21 Uhr
Ranes Haduwolff
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Moin zusammen,
…also, abgesehen davon, daß kochendes Wasser in einem Holzeimer physikalisch nicht geht, wäre für eine Hansestadt um 1400 der Rat gerichtlich zuständig.
Körperstrafen sind ausser bei entsprechenden Verbrechen nicht angebracht, sondern es wären Verstösse gegen das Zoll- und Stapelrecht, Erbrechtsstreitigkeiten und ähnliches sinnvoll.
Ein DO-Ritter hat -ausser in Ordensland/Komturen/Balleien- keinerlei Gerichtsbefugnis, es sei denn, er wäre Lehensträger mit weltlichem Auftrag.
Und das widerspricht seinem Status als Ordensmann.
Er könnte höchstens im Auftrag seiner Komturei gegen die Stadt oder Städter anklagend auftreten…
Ars Militia - Euer Haduwolff
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