Bogenschießen im Garten
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Eintrag #1 vom 26. Feb. 2003 20:38 Uhr
Harald Sill
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Hallo.
Ich hole mal weit aus um gutgemeinte Ratschläge zielgerichtetert möglich zu machen.
Ich habe heute beim örtlichen Schutzenerein vorgesprochen da ich letzten Sonntag entdeckt habe dass die nun auch Zielscheiben für Bogenschießen aufgestellt haben.
Mein Ziel war es ab und Zu dort schießen zu können.
Ein Vereinseintritt ist nicht sinnvoll, da ich als aktiver Mittelalterlicher nicht in einem weiteren Verein sinnvolle Vereinsarbeit leisten kann. Dazu ist die Zeit ein bischen knapp.
Und Aufnahmegebür + Jahresbeitrag + Arbeitsleistungen sollten auch sinnvoll angelegt sein.
Ich sollte also wenn ich Zeit habe und das Wetter passt einfach dort vorbeirauschen können um zu schießen.
Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit als Gastschüzte eine Gebühr zu berappen, aber da nicht kontrolliert werden könnte wie oft ich da bin fällt das ausser beim offiziellem Training flach.
Mich aber abends mit anderen um die drei Scheiben zu drängeln ist auch nicht das was ich mir vorstelle.
Dazu die Frage. Kann sich da noch jemand Alternativen vorstellen oder kennt jemand praktizierte Fälle.
Die Rechtssfrage die ich habe ist Folgende.
Darf ich im heimischen Garten einfach hingehen und Bogenschießen?
Bei welcher Stelle kann ich mich da erkundigen und bekomme auch kompetente Antwort.
also nicht " Da bin ich nicht zuständig, probieren sie es mal da" und das ein paar mal in Folge, oder "(vorsorglich mal) nein,(denn ich habe keine Ahnung)"
Macht das jemand, wenn ja unter welchen Vorrasusetzungen.
Zu Info, ich will schon auch mal mit nem 60-Pfünder schießen.
Wenn da ein Pfeil unkontrolliert in die Landschaft segelt ist Schluß mit lustig.
Grüßle
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis
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Eintrag #2 vom 27. Feb. 2003 07:36 Uhr
Arno Eckhardt
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Hallo Harald
Soweit ich weiß, darfst Du ohne Probleme im eigenen Garten schießen, WENN derselbe ausreichend groß (?) ist und eben besagte Fehlschüsse niemanden gefährden können (also ein Zaun um den Garten, evtl. Pfeilfangnetz sollte schon sein). Das ist soweit ich es im Kopf habe sinngemäß das, was irgendwo im Deutschen Gesetz zu finden ist.
Wenn Du´s genauer wissen möchtest, dann ist da das Ordnungsamt zuständig. Die fressen auch wirklich niemanden (erfahrungsgemäß), bloß weil man fragt.
Du solltest allerdings darauf achten, nicht mißverstanden zu werden: Bei "Bogenschießen" denken die meisten an kindliche Flitzebögen, und nicht an 60-Pfünder. Mach also den Leuten deutlich klar, worum es Dir geht, das vermeidet später ßrger. Wenn Du dann noch gut aufpassen tust, kann eigentlich soweit ich weiß nix passieren.
Ich selbst bin übrigens jetzt mal Gastschütze beim reutlinger Verein gewesen (zusammen mit Urs "Hlorridi", der schon öfter mal dort auf dem Platz war). Falls Du also mal bei uns in der Gegend bist, komm doch mal mit! Die haben einen klasse 3 D Jagdparcours angelegt.
Was das sonstige Vereinsleben angeht: Ich fürchte, einen Tod muß man da wohl sterben. Ich persönlich werde wohl Gastschütze bleiben (auch, wenn ich quasi jede Sekunde auf das Eintreffen meines neuen 60-Pfünders warte *lechz, sabber*)
Euer Arno
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Eintrag #3 vom 27. Feb. 2003 08:00 Uhr
Harald Sill
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Hi Arno.
Ja, Gastschütze mit freiem Zugang wäre schon fein. Wäre aber eien zu großer Vertrauensvorschuß seites des Vereins. so bliebe wirklich nur Drängeln an der Scheibe.
Die Sache mit "ausreichend groß" kenne ich noch aus der Anfangfszeit des Paintballs.
Das hieße vom Standpunkt des Schützen aus ca 150 Meter in jeder Richtung in die der Pfeil fliegen kann. *g*
Ich habe schon erlebt das ein Pfeilabpraller fast senkrecht von der Scheibe nach oben abgehauen ist und dann an der Turnhallendecke in drei Teile zerbrach.
Genau so ein Abpraller macht mir Sorgen.
Da würde nur eine Art Sacknetz um die Scheibe helfen um sicher zu gehen.
Ich bin zwar schon ziemlich aus der ßbung, bin mir aber sicher dass ich nach ein paar Schuß nie weiter als zwei Meter von der 30 Meterscheibe weg wäre. *g*
Aber lass den Pfeil beim Abschuß anbrechen, mir eine Biene ins Ohr fliegen oder ein Auto auf der Straße nebenan eine Fehlzündung haben und schon kann der Pfeil deutlich vom geplanten Ziel abweichen und dem Nachbarn 60 Meter weiter einen zusätzlichen Darmausgang verschaffen.
Ich glaube da ist auch ein vorsorgendes Gespräch mit der Haftpflicht nötig.
Ah, ja.
Der Hinweis auf die Stärke des Bogens ist wirklich nötig. Gegebenenfalls mit der erreichbaren Reichweite. Das Flitzebogenimmage ist überall präsent.
Für alle die Irgendwelche Landschaftsgärtner anhauen ihnen die Nächste Friedhofseibe zur Seite zu legen wichtig darauf hinzuweisen.
Sonst habt Ihr nachehr schöne Eibenäste aber der Stamm ist in handliche Stücke zersägt.
Ciao
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis
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Eintrag #4 vom 28. Feb. 2003 23:54 Uhr
Barbara
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Hi Harald,
habe meinen Bruder gefragt (Stuttgarter Gilde). Er sagt, in Deinem Garten darfst Du alles, Du brauchst keine Genehmigung. Im Gesetz heißt dies: "befriedetes Besitztum" (egal, ob Eigentum oder gemietet). Und solange der Pfeil Dein befriedetes Besitztum nicht verlässt, kann man Dir solche ßbungen nicht verbieten. Macht sich der Pfeil aber sozusagen selbstständig, bist Du dran … Hier hilft die Haftpflicht nicht. Seine Meinung: Du sollst doch nach einem geeigneten Verein suchen. Es gibt nämlich Vereine, die sich spezialisieren. Bestimmt gibt es so einen "Bogenschießen-Verein" auch in unserer Gegend und dann gibt es mehr als nur drei Zielscheiben. Dann klappt es auch als Gastschütze mit freiem Zugang. Ein freier Zugang bedeutet aber nicht rund um die Uhr. Das kannst Du vergessen. Jeder Verein hat seine offiziellen "ßffnungszeiten" und die musst Du schon beachten (meistens am Wochenende und außerdem so 1-2 x unter der Woche).
Barbara
magistra artium circuli amicorum
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Eintrag #5 vom 01. Mrz. 2003 11:12 Uhr
Harald Sill
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Hi Barbara.
wie ich schon geschrieben habe müßte das Grundstück seeeehr groß sein um annähernd garantieren zu können das der Pfeil nicht abhaut. Oder eben ein Pfeilfangnetz in entsprechender Form und Größe.
Wird aber ein bisschen teuer dann.
Für einen (weiteren)Verein habe ich einfach nicht die Zeit damit es Sinn macht.
Und das mit dem freien Zugang rund um die Uhr würde schon klappen, so ich es richtig verstanden habe, wenn ich Mitglied wäre.
Ebenso bei den Bogenschützen in Bietigheim.
Nur in Ludwigsburg ist das Gelände abgesperrt.
Wie Du siehst hat es an Vereinen in der Gegend keinen Mangel. Dumm an Ludwigsburg ist nur das ich da nicht einfach mit dem Fahrrad hinpreschen kann.
Außerdem da geht es nur Mittwoch abends. Mit 3,50 DM für Gastschützen, die sie aber noch nie haben wollten, waren sie duetlich die Billigsten.
Mit den 3- hier in Bissingen könnte ich schon leben. die DM 10 die die Bietigheimer aber vor sechs Jahren schon haben wollten waren mir eindeutig zu viel.
Der nächste Bogenverein der eine Bogenabteilung nach unserer Art hat, nämlich Holzbögen ohne Schnickschnack, ist in Murrhardt oder Backnang, also schon wieder eine Ecke von hier.
Aber wie gesagt, ein Verein kommt nicht in Frage. Wo ich im Sommer an den Wochenenden bin steht ja wohl ausser Frage.
Und so ab und an meinen Haushalt führen sollte ich ja auch noch so neben der MA-Aktivität in einem Verein und der Sonstigen.
CU
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis
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Eintrag #6 vom 03. Mrz. 2003 23:19 Uhr
Barbara
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Harald, Du hast explizit nach einer "Garten-Möglichkeit" gefragt - als Alternative, weil Du im Verein nicht kannst. Und jetzt schreibst Du, dass Dein Garten nicht so groß ist … Wie geht es jetzt weiter? Wie willst Du Dein Problem lösen??
Neugierig ;-)
Barbara
magistra artium circuli amicorum
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Eintrag #7 vom 04. Mrz. 2003 16:15 Uhr
Harald Sill
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Hi Barbara.
Unser Garten mißt keine 150 Meter in alle Vorwärtsrichtungen vom Schützen ausgesehen.
Vorerst werde ich wohl oder übel drängeln gehen, da ein Pfeilfangnetz doch ein wenig viel Aufwand ist.
Drum fragte ich ja ob jemand Alternativen kennt oder praktiziert.
In der Länge hätte ich sogar 50 Meter wenn mein Vermieter mitspielt. Nur zur Seite sieht es etwas mager aus. Und da wir nicht auf der freien Heide wohnen……
ciao
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis
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Eintrag #8 vom 04. Mrz. 2003 16:41 Uhr
Stefan Breu
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Moin Harald!
Ich gönne mir auch den Luxus einer Zielscheibe im Garten. Allerdings genügt mir für den Hausgebrauch eine Distanz von 20 m. Hinter der Scheibe ein Fangnetz und dahinter ein Holzschuppen ohne Fenster. Daß ich an dem nicht vorbeischieße, davon gehe ich einfach aus.
Verantwortungsvollen Schützen könnte so eine Kleinanlage ohne weiteres genügen. Fernschüsse bedeutet Rasenmähen auf hundert Meter oder Pfeile suchen statt schießen. Dazu komme ich nur nach Heu und ßhmschnitt auf den Wiesen außerorts.
Wenn man wirklich eine große Anlage braucht, ist der Verein sicher am sinnvollsten. Schon allein wegen den vielen Ar gemähter Wiese … *g* Und bei mir selber merke ich sehr deutlich, daß mir die Rückmeldung von anderen Schützen einiges bringen könnte. So bolze ich alleine vor mich hin wie ich eben Lust habe. Ist nicht wirklich gut für diszipliniertes ßben.
Aber lieber 20 m für sauberes zielen als gar keine Möglichkeit. Es muß nur sichergestellt sein, daß mir niemand in den Schuß laufen kann. Also rechts und links eine Absperrung, das wäre mal das Minimum, und im Hintergrund eine Wand aus gammeligen Strohballen? *iiih*
Grüßle,
Stefan
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Eintrag #9 vom 04. Mrz. 2003 19:26 Uhr
Harald Sill
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Hi Stefan.
Absperrung rechts und links ist kein Problem.
Es ist zwar recht unwarscheinlich, aber sollte es zu einem Fehlschuß durch Erschrecken oder Pfeilbruch kommen wäre ich echt am Ar… .
Ist eben neben einem Wohngebiet mit einer gut und einer mäßig befahrenen Straße in Pfeilreichweite.
Bin eben ein ängstlicher Mensch. *g*
Der Tip von Barbara das alles soweit gut ist so der Pfeil das Grundstück nicht verläßt ist für mich das wesentliche Hemmnis für Gartenaktionen.
Im Garten auf dem Felde ist es ja noch übersichtlich wenn da jemand in Reichweite vorbeischuht. Hier leider nicht.
Tschüßi
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis
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Eintrag #10 vom 05. Mrz. 2003 10:02 Uhr
Wolfram Troeder
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Moin,
zum Schießen ist soweit alles schon gesagt. Zur Ausrüstung aber noch ein Tipp.
Eine wirksame Methode die Reichweite von Pfeilen zu verringern, ist die Befiederung mit Flu-Flus.
So reicht vieleicht auch ein kleinerer Garten.
Gruß
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Eintrag #11 vom 05. Mrz. 2003 19:16 Uhr
Arno Eckhardt
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Hallo Harald
Wie wäre es denn, wenn Du aus Pfeilfangnetz eine Art "Trichter" um Die Scheibe bauen würdest? Also auch seitlich und über der Scheibe eine Absperrung schaffen würdest?
So könnte auch kein Abpraller ohne weiteres gefährlich werden und Du hättest alles menschenmögliche getan, um Unfällen vrzubeugen. Die Frage ist da höchsten: Kannst Du Dir ein so Großes Fangnetz leisten und hast Du Muße, es entsprechend aufzubauen?
Die firma "Robin Sport" hört übrigens im April auf (Aussage vom Chef persönlich am Telefon). Deshalb gibt´s da gerade besonders gute Preise auf fast alles (ich habe mir endlich den Bogen meiner schlaflosen Nächte leisten können!). Das am Rande, für Alle, die noch schnell billig einkaufen möchten :-)
Euer Arno
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Eintrag #12 vom 07. Mrz. 2003 06:51 Uhr
Harald Sill
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Danke für die vorschläge.
@Wolfram
Gar nicht schlecht die Idee.
Im ersten Moment dachte ich zwar dass das nicht sehr befriedigend sein würde, aber ich denke das käme aufs Ausprobieren an.
@Arno, wie Du schreibst. Die Flocken fürs Netz und die Muße es immer aufzubauen.
Wobei man das mit dem Aufbauen sicher mit ein bischen ßberegen schnell in en Griff bekommt.
Leider hat Robinsport seinen Onlineshop schon dicht gemacht. Werde ich mal anrufen.
Da ich aber nun meinen Hobbyraum habe und noch immer nicht weiß was meine Vermieter dafür haben wollen tendiere ich eigentlich jetzt schon zu einem zähneknirschenden "Kann ich mir nicht leisten".
Aber nachfragen kostet ja nur ein paar Einheiten.
Ciao
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis
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Eintrag #13 vom 07. Mrz. 2003 12:42 Uhr
Wolfram Troeder
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Moin zusammen,
ich habe mit Flu-Flus recht gut Erfahrungen gemacht. Allerdings in der oberen Winkelgruppe. Vgl. Schützenkönigschiessen auf Vogel. Bis 15,20m kann man sehr schön schießen. Hilft aber auf alle Fälle zum Techniktraining, wenn auch nicht zum Zieltraining auf größere Entfernungen.
Für den Garten eigentlich ideal und fürs Anfängertraining.
Gruß Tassilo
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Eintrag #14 vom 18. Jun. 2003 21:48 Uhr
Johannes Kulick
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Wir haben leider nur einen ziemlich kleinen Garten, wo ich eigentlich nicht üben kann, aber ich kenne bei uns in der Nähe eine Recht große und meist Menschenleere Wiese in einem kleinen Waldstück. Wenn ich da schieße, gibt es da dann Probleme??? Ich kanns mir eigentlich nicht vorstellen, dass das wirklich erlaubt ist, aber wo könnte ich sowas wenn erfragen?
Johannes ‘Glaurung’ Kulick (Moderator beim Karfunkel Radio)
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Eintrag #15 vom 18. Jun. 2003 22:08 Uhr
Harald Sill
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Erste Anlaufstelle ist der Eigentümer der Wiese.
Wenn der das o.k. gibt ist es schon mal nicht schlecht.
Dann solltest Du mit Sicherheit sagen können dass der Pfeil, so er von deinem Zeil abprallt nur auf einer einsehbaren Fläche niedergehen kann und nicht unversehens in einem Tier oder Spaziergänger steckt das/der 20 Meter abseits unterwegs ist.
Gute Tage
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis
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Eintrag #16 vom 02. Apr. 2006 22:53 Uhr
Michael Rasch
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angenommen Bauer gefragt und Bauer sagt ja dazu und man sieht auch auf die nächsten 500 m ob da jemand langläuft dürfte des doch rein rechtlich nicht so wirklich n Problem darstellen oder?
danke Schonmal
Michi
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Eintrag #17 vom 02. Apr. 2006 23:10 Uhr
Johannes Kulick
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wo kein kläger keine klage?!
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Eintrag #18 vom 04. Apr. 2006 15:55 Uhr
Stefan Bredow
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@Michael
Es gibt eine Bogenbahn von Midgard’s Pfeilmacherey in Perchting. Schau doch mal auf wwwpfeilmacherey.de vorbei.
Die Jahreskarte kostet 45,- Euro und damit kannst Du dann so oft Du willst auf die Bahn.
Die Karte musst Du Dir in Gauting im Laden nach vorheriger Terminabsprache abholen.
Gruß
Stefan Bredow
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Eintrag #19 vom 04. Apr. 2006 18:08 Uhr
Niels-Olaf Lüders
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gibt als Download zum Thema "Roving" eine Zusammenstellung zur rechtlichen Beurteilung und zu den empfohlenen Verhaltensrichtlinien beim Roving, also dem Bogenschießen in Wald und Flur. Ich denke, dass könnte ganz hilfreich sein.
Die Verhaltensempfehlungen sollen dazu beitragen, dass sich an der eigentlich sehr günstigen Rechtlage, wonach man mit dem Sportgerät (!) Bogen grundsätzlich auch im Wald schießen darf, möglichst nichts durch irgendwelche dummen Vorfälle ändert.
Niels
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Eintrag #20 vom 18. Jul. 2006 17:49 Uhr
Anja Wunderlich
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Hallo.
Eine verwandte Frage…
Wie sieht es mit Bogenschiessen auf Sportplätzen aus. Da Bogen ja ein Sportgerät ist wäre es evtl möglich z.B. auf einem "Bolzplatz" am Stadtrand (diese Plätze mit Eisentoren wo jeder wann er will Fussballspielen oder aneresn Sport treiben kann) zu schiessen? Natürlich nicht wenn jemand zum Fussballern da ist und natürlich mit Absperrung - rot/weiss-Band, Schild oder ähnliches.
Weiss jemand da Bescheid???
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Eintrag #21 vom 20. Jul. 2006 10:26 Uhr
Stefan Bredow
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Hallo,
da würde ich mich im Rathaus bzw. in München beim KVR erkundigen. Allgemein gilt, daß das Bogenschießen auf freien, übersichtlichen Plätzen möglich ist, wenn ausgeschlossen werden kann, daß jemand plötzlich (also irgendwo um die Ecke biegend) in die Schußbahn laufen kann. Allerdings sehe ich diese Möglichkeit auf Sportplätzen nur eingeschränkt gegeben. Außerdem ist es für die Pfeile sehr von Nachteil, wenn sie auf einem Hartplatz aufkommen; es sind also Rasenplätze vorzuziehen.
@Anja: Ich würde Dir empfehlen, eine Jahreskarte für die Bogenbahn von Midgards Pfeilmacherey ( wwwpfeilmacherei.de) zu besorgen und in Perchting zum schiessen zu gehen. Solltest Du fahrtechnisch Probleme haben, so setze Dich mit mir in Verbindung, dann können wir Termine ausmachen an denen ich Dich mit raus nehme.
Gruß
Stefan
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Eintrag #22 vom 23. Jul. 2006 12:22 Uhr
Anja Wunderlich
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Danke für den Tip mit der Pfeilmacherey, aber da bin ich schon dabei. Hab nur leider kein Auto und wohne am anderen Ende der Stadt, d.h. ich komme da selten hin zum Schiessen. (Nebenbei warte ich immer noch auf meine Pfeile im Moment ;-) ). Ich wollte halt sehen, ob ich hier 500m von mir was machen kann für zwischendurch. Also wenn ich mal nicht 1-2h Fahrzeit investieren will. An welche Stelle im KVR wendet man sich denn da? Oder wenn das generell gilt was du gesagt hast wäre es kein Problem - ich habe hier um die Ecke einen "Bolzplatz" mit Rasen als Untergrund und der ist umzäunt mit nur einem Eingang, den man dann ja irgendwie absperren könnte. Meinst du ich sollte trotzdem nachfregen (wo?).
Danke übrigens auch für das Fahrangebot, ich werd mich evtl da mal melden wenn ich meine Pfeile bekomme.
Aurora
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Eintrag #23 vom 24. Jul. 2006 08:47 Uhr
Stefan Bredow
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Hallo Aurora,
wo genau beim KVR man sich erkundigen sollte weiß ich leider nicht. Habe das Problem nicht, da ich sowohl die Jahreskarte für die Bogenbahn, als auch ein Auto habe und in ner guten halben Stunden zum Schießen komme.
Es gilt allgemein, daß man eine Gefährdung von unbedarften Dritten ausschließen können muß. Allerdings sollte, je nachdem wie lang der Bolzplatz ist, auch an den Pfeilfang gedacht werden. Wenn ich mir überlege, daß ich mit meinem leichtesten Bogen im ballistischen Schuß gut und gerne 100 m weit komme (und der Bogen hat gerade Mal 15 lbs). Bei entsprechend höheren lbs-Zahlen steigt ja auch die Reichweite.
Bis dann, auf daß Du Deine Pfeile bald hast.
Gruß
Stefan Bredow
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Eintrag #24 vom 07. Mai. 2007 16:48 Uhr
Wolfgang Stocker
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Bogenschießen ist ein Sport und kann daher überall ausgeübt werden wenn: es dem Grundbesitzer nicht missfällt, niemand gefärdet wird und sich keiner davon gestört fühlt. Wie bei allen Sportarten und in jedem lebensbereich gelten alle Haftungsrelevanten Paragraphen aus dem BGB und Stgb. Wenn Du Schießt egal wo bist Du verantworlich und Haftbar füe alles das dein Pfeil so anstellt, darüberhinaus könnte man Dir unter umständen noch grobe fahrlässigkeit unterjubeln (wenn Du zum Beispiel auf 15m Schißt und hinter deiner Scheibe ist ein Kinderspielplatz) Ich hab mich darüber erst im Zuge der Ritter in München mit dem Zuständigen Herrn vom Ordnungsamt unterhalten. Ein übrigens sehr integerer der auch zugeben kann, daß er mit Bogenschießen in der ßffentlichkeit noch nichts zu tun hatte und ihm entsprechend die Erfahrung fehlt bestehende Vorschriften diesbezüglich anzuwenden. Du kanns Dir natürlich beim KVR eine Genemigung für einen Gartenschießstand besorgen oder dir ein Gutachten für Deinen Stand machen lassen, das alles entbindet dich aber nicht von der Haftung für, durch das Schießen, entstandene Schäden.
Die Telefonnummer des Gutachters könnt ihr von mir haben oder von Heiko von der Gilde Arcubalista in München, ich glaub der Pfeilmacher kennt den auch.
Wolf
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Eintrag #25 vom 07. Mai. 2007 16:50 Uhr
Wolfgang Stocker
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schon doof, daß man hier keine Fehler mehr korrigieren kann, wenn man zu schnell auf senden gedrückt hat. Sorry bin a bissl in eile ;-))
Wolf
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