Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Gab es im MA eigentlich den Beruf Näherin?

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Eintrag #1 vom 27. Mai. 2003 10:03 Uhr Jürgen Glötzl  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Jürgen Glötzl eine Nachricht zu schreiben.

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Vor einigigen Wochen stieß ich auf eine Frage in einem Forum: Gab es im MA eigentlich den Beruf Näherin?
Wurde damals eigentlich überhaupt jemand zum nähen eingestellt? Oder nähte man selbst?
Liebe Grüße aus Karlsruhe
Anke Wichmann

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Eintrag #2 vom 27. Mai. 2003 11:07 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Näherin?

Grüß Euch,
zunächst lag die Herstellung der Kleidung in Händen der Frauen. Es war sozusagen ein Privileg der Frau.
Mit dem Entststehen von vorindustriell gefertigter Massenware in den Städten begann auch das Schneiderhandwerk als Zunft zu wachsen. Und damit waren die Frauen als primäre Kleidungshersteller in Hintertreffen, da Zünfte Männergesellschaften waren.
Ist halt immer die Frage, in welcher Zeit das Ganz angesiedelt sein soll, in welcher Region und zu welchem Zweck.
miles roma ! miles imperatore ! Euer Haduwolff

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Eintrag #3 vom 27. Mai. 2003 23:57 Uhr Angharad Beyer   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht Frauen im Handwerk des Mittelalters

Hallo Anke,
es gab sehr viele selbständig handwerklich tätige Frauen, darunter auch Schneiderinnen.
ich zitiere der Einfachheit halber hier einmal aus dem unten angeführten Buch:
S. 38 f.: "Bis zum Ende des Mittelalters (und in bestimmten Bereichen auch weit darüber hinaus) ist es eine Selbstverständlichkeit, daß Frauen an der Entwick-lung der ländlichen Arbeit und des städtischen Handwerks und Handels ebenso teilnehmen wie die Männer. In einigen Städten setzt die Ausübung eines Handwerks oder einer Handelstätigkeit den Besitz der Bürger(innen)-Rechte voraus. Grundsätzlich ist es Frauen im Mittelalter möglich, Bürgerrechte zu erwerben, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. … Die relativ hohe Zahl der Frauen mit Bürgerinnenrechten läßt sich unter anderem daran erkennen, daß in den Steuerlisten vieler Städte bis zu 35 Prozent Frauen aufgeführt sind."
S. 40 f.: "Zwischen dem 13. und 15.Jahrhundert sind Frauen in so gut wie jedem Handwerk, Gewerbe oder Handelsbereich zu finden. Nur selten wird ihnen der Zugang aufgrund von Zunftvorschriften versperrt. Die traditionellen Frauentätigkeiten der einstigen Bäuerinnen entwickeln sich in der Stadt zu eigenen Berufen."
S. 50: "Der wichtigste und umfangreichste Arbeitssektor von Frauen liegt im Mittelalter im Handwerk. Dabei gibt es den Unterschied zwischem freiem und zünftigem Gewerbe. Mit dem 14. Jahrhundert erstarkt das Zunftwesen so sehr, daß immer mehr Verbote in den qualifizierten Bereichen gegen die dort ‘frei’ arbeitenden Frauen und Männern erlassen werden. Entweder müssen sie ihre selbständige Arbeit aufgeben oder in die Zunft eintreten.
In den Zunftbetrieben arbeiten Frauen als selbständige Unternehmerinnen, Meisterinnen, Gesellinnen und Lehrlinge. Eine erhebliche Anzahl von Frauen ist in den verschiedenen Zweigen der Textilbranche tätig. Ein Teil der verheirateten Frauen übt selbständig und unabhängig vom Mann ein Gewerbe aus."
S. 51: " Aus einer Quellenstudie 1) über die Frauenarbeit in der Stadt Frankfurt für den Zeitraum 1320 bis 1500 geht hervor, daß es rund 200 Berufsarten gibt, in denen Frauen arbeiten. Der Autor unterteilt diese Bereiche in vier Gruppen. Die erste besteht in Berufen, für die nur weibliche Namen vorkommen, davon gibt es 65 verschiedene (!). Die zweite Gruppe enthält die Berufe, in denen Frauen überwiegen, das sind 17. In 38 Berufen wiederum sind Frauen und Männer etwa gleich stark vertreten. ‘Nur’ in 81 Beschäftigungsarten bleibt der Umfang der Frauenarbeit hinter der Männerarbeit zurück."
S. 51 f.: "Zunft- oder Vollgenossinnen sind die Meisterfrauen und -töchter, die ihm Betrieb ihres Mannes (oder umgekehrt) bzw. Vaters arbeiten. … Für Töchter und Söhne ist der Zugang zur Lehre in fast jedem Gewerbe gleichermaßen und ohne Beschränkungen offen.
Zu den Vollgenossinnen der Zünfte zählen auch die selbständigen Meisterinnen, gleich ob verheiratet, verwitwet oder ledig. … In der Regel kann eine Frau nach dem Tod ihres Mannes den Betrieb weiterführen."
S. 55 f.: "In einer Reihe von Zunftordnungen finden sich ausdrücklich Formulierungen, die Frauen und Männer nennen. In der aus dem 14. Jahrhundert stammenden Zunftordnung der Wollweber 2) heißt es beispielsweise: ‘Wer Webmeister oder -meisterin ist, der soll haben, ob er will, einen Lernknecht und eine Lehrdirne und nicht mehr.’
1276 heißt es in einem Augsburger Stadtbuch: ‘Wenn jemand sein Kind ein Handwerk lernen läßt, sei es Sohn oder Tochter, …’." 3)
S. 57 ff:: Als letztes Beispiel sei die Zunftordnung des Schneiderhandwerks der Stadt Frankfurt von 1377 genannt: ‘… auch welche Frau das Handwerk treiben will, die nicht einen Mann hat, sie soll vorher Bürgerin sein und es mit dem Rathe austragen; wenn das geschehen ist, soll sie dem Handwerk 30 s. geben, dem Handwerk zum gemeinen Nutz, und ein Viertel Wein, das sollen die vom Handwerk vertrinken; wenn dies geschieht, hat sie und ihre Kinder Recht zum Handwerk.’ 4) Die gleichen Anforderungen werden auch an einen Mann gestellt, der das Handwerk ausüben will."
S. 60: "ßber reine Frauenzünfte gibt es Quellenangaben für Frankreich, die Stadt Zürich und Köln."
1) K. Bücher, Die Frauenfrage im Mittelalter. Tübingen 1910.
2) F.W. Stahl, Das deutsche Handwerk, Bd. 1. Gießen 1874
3) D. Schuster. Die Stellung der Frau in der Zunftverfassung. Berlin 1927, S. 5
4) Frankfurter Archiv, Schneiderordnung Art. 19, zitiert nach Stahl, S. 80 f.
Aus: Anke Wolf-Graaf. Die verborgene Geschichte der Frauenarbeit. Heyne 1994.
Angharad

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Eintrag #4 vom 28. Mai. 2003 17:01 Uhr Johanna Lieser   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht Verwandschaft zwingend?

Hallo!
Da ich eine Schneiderin/Näherin im Lehrlingsstadium darstellen will und mir gesagt wurde, dass Schneider nur Angehörige ihres Haushaltes / ihrer Familie anstellen dürfen, wollte ich mal fragen, ob ihr mir da was genaueres sagen könnt?
Eine nahe Verwandschaft von 2 Personen in der Gruppe legt nämlich die Vita leider von vornherein ziemlich fest…
Danke… Gruß
Johanna

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Eintrag #5 vom 30. Mai. 2003 12:25 Uhr Karen Thöle  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Karen Thöle eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Welche Zeit?

Das mit der Lehre ist eine Sache, die sich auch mit der Zeit erste entwickelt. Also ist es schon wichtig zu wissen, ob Du beispielsweise im 15. Jahrhundert mit einem Zunftsystem mit reichlich Reglementierungen anzutreffen bist, oder eher früher, wo eher die Unterscheidung zwischen "ungelernter Berufsanfängerin" und "langgedienter Kraft" zum Tragen kommen würde.
Ganz grob würde ich allerdings sagen, daß das mit der Verwandtschaft nicht zwingend notwendig sein muß. Klar haben Eltern ihren Kindern das beigebracht, was sie selbst wußten, und wenn eine Chance besteht, daß ein Kind den Betrieb übernehmen kann, noch umso mehr, aber das zeitgenössische Wort für "Lehrling" (oder auch Geselle, so genau weiß ich das nicht, und auch nicht, ob die damaligen "Stellenprofile" eine solche Unterscheidung überhaußt hergeben) - ist Knecht. Wenn Du also nicht durch Eure Gruppenkonzeption auf "Ratsherrentöchterlein" festgelegt bist, ist die Annahme einer Stellung als Magd doch vielleicht denkbar.
Bis denn
Karen Thöle

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Eintrag #6 vom 30. Mai. 2003 16:22 Uhr Johanna Lieser   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht sorry, vergessen...

… 1250-1275.
Wie gesagt, mir wurde gesagt, dass es da richtige Gesetze gab - und bei den Zünften allgemein hab ich da jetzt eben noch nichts gefunden….
Gruß Johanna

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Eintrag #7 vom 31. Mai. 2003 21:01 Uhr Andreas Sturm   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht Wenn es dir gesagt wurde...

… dann solltest du als erstes denjenigen fragen, der es dir gesagt hat. Irgendwo muß er diese Information ja her haben. Mir ist eine derartige Regelung bisher nicht untergekommen.
Aber da jede Stadt ihre eigenen Zunftvorschriften gemacht hat, will das noch nichts heißen.
Andreas

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